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Beispiel 38: Fachwort in Fussnote erklärt

4. VERSTÄNDLICHKEIT BEI DER ÜBERSETZUNGSARBEIT

4.1 Das Hamburger Verständlichkeitskonzept und Übersetzungsstrategie

4.1.2.1 Fussnoten

Bei der Übersetzung der Fussnoten ins Deutsche dienten einerseits die Bemerkungen Rochats (s. Kap. 3.4.2) und andererseits die bestehenden Übersetzungen als Orientierungshilfe. Weil das CETIM der fiktive Auftraggeber ist, erscheint dieses Vorgehen sinnvoll. Mit einem anderen Auftraggeber wäre dies womöglich Bestandteil von Verhandlungen bzw. müsste dies den Ge-pflogenheiten des Auftraggebers angepasst werden. Dem Anspruch auf Funktionskonstanz folgend sollen die zahlreichen Fussnoten auch im ZT verständlichkeitsfördernde Informatio-nen liefern und so die Informationsfunktion erfüllen. Der für ein Sachbuch eher umfangreiche Anmerkungsapparat hilft dabei, die Informationsdichte zu reduzieren und unterschiedliche Wissensstufen und Interessen anzusprechen (Niederhauser, 1997, S. 116). Eine Besonderheit bei der Übersetzung der Fussnoten ins Deutsche betrifft die Tatsache, dass Deutsch – im Un-terschied zu Spanisch und Englisch – keine offizielle UN-Sprache ist. Verweise auf UN-Doku-mente aber auch Verweise auf Publikationen erforderten deshalb zusätzlichen Rechercheauf-wand.

Nachfolgend werden Beispiele vorgestellt, die den vier im Buchausschnitt festgestellten Typen von Fussnoten (s. Kap. 3.4.2) entsprechen:

Beispiel 9: Fussnote mit Verweis auf UN-Erklärung (Typ 1) Déclaration, art. 17, § 6 : « Dans l’affectation des

terres, des zones de pêche et des forêts pu-bliques, la priorité devrait être donnée aux pay-sans pay-sans terres, aux jeunes, aux petits pêcheurs et aux autres travailleurs ruraux. » (Hubert, 2019, S. 107)

Erklärung, Artikel 17, § 6: „Landlosen Kleinbau-ern, jungen Menschen, Kleinfischern und ande-ren Landarbeitern soll bei der Zuweisung öffent-licher Flächen, Fischereiressourcen und Wälder Vorrang eingeräumt werden.“

Déclaration, art. 17, § 1. (ebd., S. 106) Erklärung, Artikel 17, § 1.

® Solche Fussnoten erfüllen nicht nur die Informationsfunktion, sondern laden die Leser-schaft indirekt auch ein, sich mit dem Rechtsinhalt der Erklärung auseinanderzusetzen. Bei dieser Art von Fussnote konnte entweder der offizielle Wortlaut aus der offiziellen deutschen Version übernommen werden (mit Zitat) oder es handelte sich um einen einfachen Verweis auf einen Artikel mit Paragrafennummer (ohne Zitat). Es kam vor, dass bei Teilzitaten aus der UN-Erklärung sprachliche Anpassungen nötig wurden. Die französische Abkürzung art. wurde in Anlehnung an die englische Übersetzung im ZT ausgeschrieben.

Beispiel 10: Fussnote mit Verweis auf Publikation ohne Zitat (Typ 2) Melik Özden et Simon Brunschwig, Les droits

cul-turels, série Droits humains, éd. CETIM, 2013, pp. 10-13 et CODESC, Observation générale n° 17, 12 janvier 2017, §§ 1 et 3. (Hubert, 2019, S. 111)

Melik Özden und Simon Brunschwig, Les droits culturels, série Droits humains, Verl. CETIM, 2013, S. 10-13 und Ausschuss für wirtschaftli-che, soziale und kulturelle Rechte (CESCR), Ob-servation générale n° 17, 12. Januar 2017, §§ 1 und 3.

® Solche Fussnoten stehen nach Sätzen oder Textabschnitten und verweisen auf die Quelle der wiedergegebenen Informationen. Bei Publikationen, bei denen keine deutsche Version existiert, wurden zahlreiche bibliografische Angaben, jedoch nicht der Titel des Werkes, über-setzt und so der Leserschaft zugänglich und verständlich gemacht. Dieses Vorgehen orientiert sich an der englischen Übersetzung des Buches.

Beispiel 11: Fussnote mit Verweis auf Publikation mit Zitat (Typ 2) Rapport du Rapporteur spécial sur le droit à

l'ali-mentation présenté à la 65e session de l'Assem-blée générale de l'ONU, A/65/281, 11 août 2010,

§ 6 : « Avec l’accroissement de la population ru-rale, les parcelles cultivées sont plus petites par habitant ou par ménage : en Inde, la superficie moyenne des exploitations est passée de 2,6 hectares en 1960 à 1,4 hectare en 2000 et continue à chuter ; des évolutions similaires ont été observées au Bangladesh, aux Philippines et en Thaïlande, où le déclin de la taille moyenne des exploitations est associé à l’augmentation du nombre de paysans sans terre. La tendance ne se limite pas à la région asiatique. En Afrique orien-tale et australe, la superficie des terres cultivées par habitant a diminué de moitié au cours de la dernière génération et, dans un certain nombre

Bericht des Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung an der 65. UNO-Generalver-sammlung, A/65/281, 11. August 2010, § 6: „Das Bevölkerungswachstum hat dazu geführt, dass die Anbauflächen pro Person oder pro Haushalt kleiner geworden sind: In Indien ist die durch-schnittliche Grösse eines Landwirtschaftsbe-triebs von 2,6 Hektar im Jahr 1960 auf 1,4 Hektar im Jahr 2000 gesunken. Und die Tendenz ist nach wie vor sinkend. Ähnliche Entwicklungen wur-den in Bangladesch, wur-den Philippinen und Thai-land beobachtet, wo der Rückgang der durch-schnittlichen Grösse eines Landwirtschaftsbe-triebs mit der Zunahme der Zahl der landlosen Bauern zusammenhängt. Der Trend beschränkt sich nicht nur auf den asiatischen Raum. In West- und Südafrika hat sich die Anbaufläche pro Per-son in der letzten Generation halbiert, und in

ei-de pays, la superficie moyenne cultivée repré-sente à présent moins de 0,3 hectare par habi-tant. » (Hubert, 2019, S. 104)

nigen Ländern beträgt die durchschnittliche An-baufläche pro Person heute weniger als 0,3 Hek-tar.“ [eigene Übersetzung]

® Nach eingehender Recherche und Nachfrage beim Deutschen Übersetzungsdienst der UNO konnte sicher gegangen werden, dass keine offizielle Übersetzung dieses Dokumentes schon existierte (A. Sultan Ҫiҫek, persönliche Kommunikation, 7. März 2020) . Solche Fussnoten wur-den deshalb frei übersetzt und also solche markiert, damit die Leserschaft erkennt, dass es sich nicht um ein Originalzitat handelt.

Beispiel 12: Fussnote frei übersetzt (Typ 3) Trois multinationales (MonsantoFN, Dupont Pionneer, Syngenta) contrôlent plus de 50 % du marché international des semences. (Hubert, 2019, S. 113)

Note de bas de page : Dont le rachat par le géant allemand de la chimie et de la pharmacie Bayer a été autorisé par les autorités de la concurrence de l’Union européenne et du Brésil. Avalisé en juin 2018 par les États-Unis, ce rachat est main-tenant chose faite. (ebd.)

Drei Grosskonzerne (MonsantoFN, DuPont Pio-neer, Syngenta) kontrollieren 50 Prozent des in-ternationalen Saatgutmarktes.

Wortlaut der Fussnote: Die Übernahme des deutschen Chemie- und Pharmariesens Bayer wurde durch die Wettbewerbsbehörde der EU und Brasiliens genehmigt. Im Juni 2018 haben dann auch die US-Behörden grünes Licht gege-ben. Die Übernahme war damit vollendet.

® Diese Fussnote wurde von der Autorin bei der Nennung des Unternehmens Monsanto hin-zugefügt, um zusätzliche Informationen zu liefern. Im ZT wurden solche Fussnoten wie Fliess-text behandelt und frei übersetzt.

An fünf Stellen wurden im ZT zusätzliche Fussnoten gesetzt. Sie betreffen Stellen, bei denen angenommen wird, dass bei der Leserschaft das Vorwissen nicht vorhanden ist und deshalb nicht aktiviert werden kann (Bredel und Maass, 2016, S. 135). Alle hinzugefügten Fussnoten verfolgen das Ziel, den Leserinnen und Lesern die jeweilige Textstelle besser verständlich zu machen oder ein Fachwort zu erklären.

Beispiel 13: Hinzugefügte Fussnote (Typ 4) Ces deux principes fondamentaux, que sont la collectivité du droit à la terre et que ce droit doit permettre l’accès à d’autres droits fondamen-taux, se trouvaient déjà dans la déclaration pro-posée par LVC. (Hubert, 2019, S. 106)

Diese zwei grundlegenden Prinzipien – das ge-meinsame Recht auf Land und, dass dieses den Zugang zu weiteren Grundrechten ermöglichen muss – waren bereits im Entwurf der Erklärung der LVCFN enthalten.

Wortlaut der Fussnote: Es handelt sich um den ersten Entwurf der Erklärung, der von der LVC geschrieben wurde. Er bildete die Grundlage für die Verhandlungen in der UNO. [Anm. d. Übers.]

® Die hier hinzugefügte Fussnote betrifft die Erklärung der LVC. Sie wird an mehreren Stellen erwähnt, aber den Leserinnen und Lesern wird nicht erklärt, um was für eine Erklärung es sich handelt. Deshalb hat der Übersetzer hier entschieden, bei der ersten Nennung eine Fussnote zu setzen, um den Leserinnen und Lesern die Art der Erklärung zu präzisieren. Damit wird die Unterscheidung zur offiziellen Version der UN-Erklärung deutlich und der Verwechslungsge-fahr vorgegriffen. Am Ende der Fussnote steht der Vermerk: [Anm. d. Übers.].

Fussnoten vom Typ 1 und 2, welche die Mehrzahl der Fussnoten im AT ausmachen, stellten beim Transfer in den ZT keine grösseren Schwierigkeiten dar. Typ 3 und 4 liefern der Leser-schaft zusätzliche verständlichkeitsfördernde Informationen. Der Entscheid, eine Fussnote zu setzen, lag bei Typ 3 bei der Autorin, bei Typ 4 beim Übersetzer. Der Transfer der Fussnoten des Typs 3 stellte im Hinblick auf Verständlichkeit keine zusätzliche Herausforderung dar.

Typ 4 erforderte keine Transferleistung da direkt in der Zielsprache formuliert wurde. Vor dem Hintergrund der sehr breiten Leserschaft und ihrem unterschiedlichen Vorwissen, war der Entscheid für oder gegen eine zusätzliche Fussnote ein schwieriges Abwägen. Insgesamt wur-den fünf verständlichkeitsfördernde Fussnoten hinzugefügt. Drei weitere Fussnoten wurwur-den bei wörtlichen Zitaten im AT hinzugefügt, wo der Verweis fehlte (s. Beispiel 25 in Kap. 4.1.4).