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Beispiel 38: Fachwort in Fussnote erklärt

3. DER AUSGANGSTEXT

3.5 Die UN-Erklärung und ihr juristischer Fachinhalt

In Kap. 3.1.1 wurde die Kommunikationssituation mit Hilfe der textexternen Faktoren be-leuchtet. In Kap. 3.5.1 wird sie aus Sicht der fachexternen Kommunikation präzisiert und legt so u. a. die Grundlage für die Analyse der juristischen Textstellen, die anhand von fünf Metho-den in Kap. 3.5.2 vorgestellt werMetho-den.

3.5.1 Fachexterne Sender-Empfänger-Beziehungen

Coline Hubert, Juristin und Autorin des Buches, richtet sich als Rechtsexpertin an ein breites (Laien-)Publikum. Hubert übernimmt dabei als Expertin die Ausgliederungsleistung des juris-tischen Fachinhalts der UN-Erklärung und dessen Transfer im Sinne der Reduktion der Infor-mationsfülle nach Niederhauser (1997, S. 111 f.). Sie wählt sieben Artikel der UN-Erklärung aus und transformiert sie in eine für Laien verständliche, einfache Form. Hubert (Anhang 4, S.

3) bestätigt diese Analyse, wenn sie erwähnt, dass sie den rohen Inhalt der Erklärung zur Ver-fügung hatte und es ihre Aufgabe war, diesen verständlich aufzubereiten. Nach Stolze (2013, S. 208) wird damit die „Informationslücke“ zwischen „Fachwelt und interessierten Laien“ ge-schlossen. Im weitesten Sinn leistet Hubert dadurch dem Zielpublikum bzw. den Rechtslaien

„juristischen Beistand“ nach Roelcke (2018, S. 15) und schafft damit die Verbindung zu deren privaten Alltag.

Die UN-Erklärung als Rechtsdokument liefert die Grundlage für das Sachbuch. Dort wo Hubert im Buch direkt aus dem Wortlaut der UN-Erklärung zitiert, wird die UNO zum eigentlichen Sender. Diese Textstellen können zu den Intexten gezählt werden (s. Kap. 4.1.2.1 und 4.2.1).

Bei der UN-Erklärung handelt es sich um eine Resolution der UNO. Solche Dokumente haben ein standardisiertes Format und setzen sich aus einer Präambel und einer Anzahl an Artikeln und Paragrafen zusammen, sind aber meistens nicht rechtsverbindlich, sondern haben ledig-lich empfehlenden Charakter (EDA, 2009, S. 28). Die Verabschiedung in der Generalversamm-lung der UNO und damit das Gültigwerden der Erklärung gleicht nach Roelcke (2018, S. 16) einer Diskussion zwischen der UNO, dem internationalen Gesetzgeber bzw. der Legislative und der Leserschaft bzw. den Rechtslaien, die zum nationalen Personenkreis gezählt werden können.

3.5.2 Analyse juristischer Textstellen

Im Buchausschnitt konnten fünf verschiedenen Methoden17 festgestellt werden, wie Textstel-len direkt oder indirekt auf die UN-Erklärung Bezug nehmen. Im Folgenden werden sie anhand von Beispielen vorgestellt:

• Methode 1: Es wird aus der UN-Erklärung zitiert und entweder auf eine Fussnote verwiesen oder nicht

Steht nach einem Zitat keine Fussnote, so steht im einleitenden Satz, aus welchem Paragraf das Zitat stammt. Die Artikelnummer ist zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, da jedes Unter-kapitel mit einer Fussnote vermerkt ist, die den betreffenden Artikel angibt. Beispiel aus dem Unterkapitel c (Hubert, 2019, S. 118): „Ainsi, cet article prévoit, dans son paragraphe 5, que les États doivent prendre des mesures pour renforcer ‚la résilience des paysans [… aux] dys-fonctionnements du marché‘.“

An zwei Stellen (ebd., S.106 und 119) wird zusätzlich zur Erwähnung des exakten Paragrafen im Text auch nach dem Zitat verwiesen. Beispiel aus dem Unterkapitel a (Hubert, 2019, S. 105 f.): „Ce premier paragraphe précise aussi ce que le droit à la terre doit permettre aux paysans :

‚… s’assurer un niveau de vie suffisant, avoir un endroit où vivre en sécurité, dans la paix et la dignité, et développer leurs cultures.‘FN“ Die Fussnote verweist auf Artikel 17 Paragraf 1.

• Methode 2: Ein Schlüsselbegriff oder -satz wird in einer Fussnote mit einem Zitat aus der UN-Erklärung erläutert

Beispiel aus Unterkapitel c (ebd., S. 117): „On saluera donc les détails données sur ce que sont les moyens de productionFN dont ils doivent bénéficier.“ Die Fussnote steht nach moyens de production und hat folgenden Wortlaut (ebd.): „Déclaration, art. 16. Par exemple, au para-graphe 1 : ‚… l’assistance technique, le crédit, les assurances‘ ou encore au parapara-graphe 2 : ‚… aux moyens de transport et aux installations de transformation, de séchage et de stockage‘“.

• Methode 3: Ein Artikel aus der UN-Erklärung wird wörtlich benannt und mit einer Fussnote versehen

Beispiel aus der Einleitung von 1. Ses articles phares (ebd., S. 101 f.):

On y trouve ensuite mention des droits civils et politiques cruciaux du point de vue de la si-tuation des paysans et des travailleurs ruraux, par exemple le droit d’associationFN, ou encore la liberté de circulationFN, qui est très importante pour les nomades mais aussi pour les travailleurs saisonniers.

Droit de l’association ist mit der Fussnote „Déclaration, art. 9. (Voir Annexe I pour le texte complet de la Déclaration)“ versehen, während bei liberté de circulation einzig der Verweis auf den Artikel steht: „Déclaration, art. 7.“ (ebd., S. 102).

• Methode 4: Ein Schlüsselbegriff wird genannt, auf die UN-Erklärung verwiesen und anschliessend erörtert

Beispiel aus Unterkapitel a (ebd., S. 106): „Le premier élément à noter est la mention de la fonction sociale de la terre au paragraphe 6.“ In den darauffolgenden Sätzen wird der Begriff bzw. das Konzept erklärt (consiste en), präzisiert (ne s’oppose pas), ein Beispiel gegeben (par exemple) und erwähnt, wie dieses Konzept gesichert werden kann (pour assurer cette fonction sociale) (ebd.).

• Methode 5: Der behandelte Paragraf des Artikels wird nicht genannt, jedoch sein Inhalt vereinfacht in anderen Worten dargestellt und erklärende, weiterführende Ergänzungen gegeben

Beispiel aus Unterkapitel a, in der sich die Textstelle auf den Artikel 17 Paragraf 7 bezieht (ebd., S. 109):

Enfin, concernant les ressources naturelles, la dernière sécurité est celle de la durabilité.

La Déclaration prévoit une obligation pour les États de prendre des mesures pour assurer

une utilisation durable de la terre. Il est même mentionné dans cet article l’utilisation de l’agroécologie comme moyen de production alimentaire et de conservation de l’environ-nement. La diffusion et l’emploi des pratiques agroécologiques sont aussi l’un des com-bats de LVC.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Autorin am häufigsten auf Methode 5 zu-rückgreift. Sie prägt das Narrativ der einzelnen Unterkapitel und wird mit den anderen vier Methoden ergänzt. Methode 1 wird am zweithäufigsten verwendet, allerdings nur mit Text-stellen aus der UN-Erklärung, die gut verständlich sind. Methode 2 bis 4 wird nur punktuell angewendet. Im Narrativ der einzelnen Unterkapitel fällt auf, dass Hubert nicht immer alle Paragrafen des jeweiligen Artikels behandelt, so z. B. bei Unterkapitel d. An die Terminologie der UN-Erklärung lehnen sich die Formulierungen durchgehend an.

3.6 Zusammenfassung

Durch die Bestimmung der textexternen und -internen Faktoren und mit Hilfe der fachexter-nen Kommunikation konnten die Translations- und Kommunikationssituation, die textuellen Merkmale des AT und so der Übersetzungsauftrag und die -strategie bestimmt werden. In diesem Kapitel wurden auch das Thema und der Inhalt des AT dargelegt, die Textsorte be-stimmt und die Textfunktionen näher untersucht. Mit Hilfe der vier Verständlichkeitsmerkma-len des Hamburger Verständlichkeitskonzepts wurde der Versuch unternommen, die Ver-ständlichkeit des AT einzuschätzen. Dadurch konnte aufgezeigt werden, wo der AT schon ver-ständlich aufbereitet ist und wo der ZT noch optimiert werden kann bzw. muss. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Text die Kriterien einer guten Verständlichkeit weitestge-hend erfüllt. Die Analyse des AT hat auch gezeigt, dass fünf verschiedene Methoden verwen-det werden, um direkt oder indirekt auf den juristischen Fachinhalt der UN-Erklärung Bezug zu nehmen. Durch die gründliche AT-Analyse haben sich mehrere Schwerpunkte herauskris-tallisiert, die zur Diskussion der Übersetzungsarbeit in Zusammenhang mit Verständlichkeit interessant erscheinen. Es sind dies: Syntax, Lexik (geläufige Wörter, wertende Ausdrücke und Fachwörter), Intexte (Fussnoten, wörtliche Zitate und metakommunikative Parenthesen), Konnektoren/indirekte Signalwörter, der Transfer der Textfunktionen, die Verfasserperspek-tive und die Textstellen, die sich auf die UN-Erklärung beziehen.