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Chronique Pays de langue allemande (2005)

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PAYS DE LANGUE ALLEMANDE

Wiederum kann eine größere Zahl an neuen Texteditionen angezeigt werden ; begonnen sei mit kirchenrechtlichen Quellen :

Ungewöhnlich in ihrer Art ist eine systematisch angelegte Kanonessammlung aus der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts, in welcher unter 21 Titeln in 351 kurzen Kapiteln, und zwar großenteils in Katechismusform, zahlreiche Gebiete des kirchlichen Rechtes darge­ stellt werden. Zu den behandelten Themen gehören : die Konzilien, Wahl und Weihe der Bischöfe, das Verhältnis von Bischof und Diözesanklerus, der Lebensunterhalt der Geist­ lichkeit, Sexualmoral und kultische Reinheit, die Weihegrade unterhalb des Priester­ amtes, die Ekklesiologie, kirchliche Feiertage, Sünde und Buße, das Eherecht sowie Wahrsagerei und Zauberei. Augenscheinlich handelt es sich um ein Nachschlagewerk für Priester. Diese Sammlung ist durch sieben Textzeugen überliefert, vollständig allerdings nur in Paris BNF ms. lat. 12444 aus St-Germain-des-Prés. Dies ist zugleich die älteste Handschrift : sie stammt aus dem Ende des 8. oder dem Anfang des 9. Jahrhunderts. Die Anlage der Sammlung selber liegt etwas weiter zurück ; die Sprachform erinnert noch an das merowingische Latein. Als (hauptsächliche) Quellen wurden ermittelt die ‘Collectio Hibemensis’, die ‘Statuta ecclesiae antiqua’ und die ‘Collectio vetus Gallica’. Vor kurzem ist nun in der Schule von Hubert Mordek (Freiburg im Breisgau) eine kriti­ sche Edition dieser umfangreichen Sammlung erarbeitet worden, begleitet von einer eingehenden Untersuchung : Michael St a d e l m a i e r. Die Collectio Sangermanensis XXI

titulorum. Eine systematische Kanonessammlung der frühen Karolingerzeit. Studien und

Edition. (Freiburger Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte, Studien und Texte 16). Frankfurt am Main: Lang, 2004. XXVIII, 372 Seiten. ISBN 3-631-52544-3.

Unter den Editionen kirchenrechtlicher Quellen innerhalb der Monumenta Germa- niae Histórica ist soeben eine Reihe abgeschlossen worden, deren Eröffnung auf eine Zeit zurückgeht, in der an dieser Stelle noch nicht systematisch über dergleichen Publi­ kationen berichtet wurde ; hier denn nun ein Hinweis auf das Ganze : Es geht um die sogenannten Capitula episcoporum, auch Bischofskapitularien genannt, welche seit der Zeit Karls des Großen bis ins 10. Jahrhundert hinein erlassen worden sind. Es handelt sich um Anweisungen teils an die Laien, vor allem jedoch an die Pfarrgeistlichkeit. Die Gesamtzahl der edierten Texte liegt bei 61, im engeren Sinne gehören 48 bzw. 52 dazu. Vielfach steht nur ein einziger Textzeuge zur Verfügung, und nur zu 18 Stücken sind uns die Namen der Urheber überliefert. Die größte Bedeutung hatte diese Textgattung im westfränkischen Reich in der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts, schwergewichtig in den Diözesen der Kirchenprovinzen Tours, Sens und Rouen bis etwa 870, später vermehrt in der Kirchenprovinz Reims. Im ostfränkischen Reich ist sie nur in der Anfangszeit vertreten, in Italien erst spät und nur vereinzelt. Der Anfang läßt sich bezeichnen mit Theodulf von Orleans (t821), dessen erstes Kapitular ungewöhnlich gut überliefert und breit rezipiert worden ist, der Schlußpunkt mit Bischof Atto von Vercelli (926-960). Inhaltlich geht es um Bestimmungen zu verschiedenen Aspekten des kirchlichen Lebens,

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welche an Diözesankapiteln erlassen worden sind. Hiernach die bibliographischen Angaben: Capitula episcoporum. 4 Teile (Monumenta Germaniae Histórica [Leges:] Capitula episcoporum 1-4): 1. Teil. Herausgegeben von Peter Br o m m e r. Hannover: Hahn, 1984. XX, 286 Seiten. ISBN 3-7552-5140-5 / 2. Teil : Herausgegeben von Rudolf Po k o r n y und Martina St r a t m a n n unter Mitwirkung von Wolf-Dieter Ru n g e. Hannover : Hahn, 1995. XVI, 241 Seiten. ISBN 3-7752-5148-0 / 3. Teil : Herausgegeben von R’ P \ Hannover: Hahn,1995. XVIII, 379 Seiten. ISBN 3-7752-5460-9 / 4. Teil. Bearbeitet von R’ P’ unter Mitwirkung von Veronika Lu k a s. Hannover: Hahn, 2005. VII, 251 Seiten. ISBN 3-7752-5461-7. — Der zuletzt erschienene Band enthält unter dem Titel «Die Textgattung capitula episcoporum» einen detaillierten Überblick über alle interessie­ renden Belange: Überlieferung, Abfassungzeitraum und Wirkungsregionen, Termino­ logie und Definitionsrahmen, Inhalte, Typologie, Publikation, Vorlagen, inhaltlich verwandte Quellengattungen, Entwicklungslinien der Quellengattung, Auslaufen und nachfolgende Quellengattungen sowie Rezeption. Dann folgen ergänzende Hinweise zu den Bänden 1 bis 3, zwei Exkurse sowie verschiedene Register, darunter ein umfangrei­ ches Wort- und Sachregister.

In Handschrift 217 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich ein Ensemble naturwis­ senschaftlich-medizinischer Texte aus dem Frühmittelalter. Sie sind anderswo, vielleicht in Oberitalien, geschaffen worden, sind jedoch früh ins Kloster St. Gallen gelangt. Dazu gehört der ‘Botanicus Sangallensis’, ein nur hier überliefertes Herbar, das den Simplicia- Sammlungen zugehört. 62 Pflanzen werden darin beschrieben, und es werden Rezepte gegen vielerlei Beschwerden mitgeteilt, auch Magisches gehört dazu. 38 Pflanzenbe­ schreibungen gehen auf das Herbar des Pseudo-Apuleius aus dem 4. Jahrhundert zurück. Der Text wurde 1928 von Erhard La n d g r a f ediert (MLW/NGML: Bo t a n. Sangall.), doch sonst ist er im Wesentlichen unerforscht geblieben. Hier hat nun die Dissertation einer Schülerin des Berichterstatters Abhilfe geschaffen: Monica Ni e d e r e r. Der St. Galler Botanicus. Ein frühmittelalterliches Herbar. Kritische Edition, Übersetzung und Kommentar. (Lateinische Sprache und Literatur des Mittelalters 38). Bern : Lang, 2005. 459 Seiten. ISBN 3-03910-195-1. — Der Text hat in stärkstem Maße vulgärlatei­ nisches Gepräge, so war die Herstellung eines sinnmäßig befriedigenden Wortlautes oft recht beschwerlich. Mit der Überlieferung mußte behutsam umgegangen werden, doch ohne Eingriffe ging es nicht ab. Nebst der Textkonstitution stellte sich immer wieder die Frage, was der Verfasser oder Redaktor gemeint haben mochte, denn augenscheinlich hat er seine Quellen immer wieder mißverstanden. Auch die Identifikation der gemeinten Pflanzen gestaltete sich oft mühsam; gewisse Zuordnungen mußten hypothetisch bleiben. Weiter waren die hier gebotenen Pflanzencharakterisierungen wie auch die Rezepturen mit der übrigen Rezept- und Antidotarienliteratur des frühen und hohen Mittelalters zu konfrontieren. Neben der kritischen Neuedition wird eine parallel laufende Übersetzung ins Deutsche geboten, zudem wird dieser intrikate Text nach text­ kritischen, quellenkritischen und interpretatorischen Gesichtspunkten durch einen einge­ henden Kommentar erschlossen. Dabei kommt nicht allein die botanische Literatur bis in die frühe Neuzeit in den Blick, sondern, was die sprachwissenschaftlichen Fragen betrifft, die mittelalterliche Latinität, soweit erschlossen, insgesamt. Besonders ergiebig war dabei das Zettelmaterial des MLW ; auch in gewissen formalen Belangen ist die Arbeit nach dessen lexikographischer Praxis ausgerichtet.

Die Erschließung der Bücherverzeichnisse aus dem Mittelalter wurde in Deutschland mit dem Unternehmen ‘Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz’ (MBK) eine Zeitlang auf breiter Basis vorangetrieben. Während sich hier ein gewisser Stillstand eingestellt hat, sind weitere Verzeichnisse in monographischer Form bearbeitet worden, so vor einigen Jahren dasjenige von Fulda (s. ALMA 53, 1995,

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S. 216f.). Gleiches gilt nun für das Kloster Lorsch an der Bergstraße : Angelika Hä s e. Mittelalterliche Bücherverzeichnisse aus Kloster Lorsch. Einleitung, Edition und Kommentar. (Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen 42). Wiesbaden : Harrassowitz, 2002. IX, 417 Seiten. Abb. ISBN 3-447-04490-X. — Wie in manchen ändern Klöstern wurden in Lorsch um die Mitte des 9. Jahrhunderts die Bücherbestände inventarisiert. Aus diesen Dezennien haben sich in zwei Handschriften der Palatina insgesamt vier, ihrem Inhalt nach weitgehend übereinstimmende Verzeichnisse gefunden (A bis D, C zweigeteilt in Ca und Cb). Hinzu kommt das Verzeichnis der Handbibliothek des Prie­ sters Heilrat aus dem späten 9. Jahrhundert (H). Im ersten Teil dieser umfangreichen Arbeit, einer Heidelberger Dissertation von 2000, werden diese Kataloge beschrieben und in engster Anlehnung an die Regeln des MBK ediert. Dabei wird paläographisch- kodikologisehen Einzelheiten große Aufmerksamkeit gewidmet. Der zweite Teil besteht aus einem Kommentar, worin für jeden einzelnen alten Band nach einem festen Schema das Nötige und Mögliche gesagt wird, u. a. geht es um die Zusammenführung der Einträge in den Verzeichnissen untereinander, um die Verknüpfung mit einer früheren, wenig hilfreichen Edition von Angelo Ma i bzw. Gustav Be c k e r, um die Identifikation der Texte, den Nachweis des Drucks bei Mi g n eund (möglichst) einer kritischen Edition, sodann die — oft nur tentative — Identifikation mit einer heute noch erhaltenen Hand­ schrift. Die Einträge werden fünf Gruppen zugeordnet : Bände für Sakristei und Kirche, Bibelhandschriften, historiographische Schriften, Kirchenväter — Augustin ist weitaus am stärksten vertreten —, sodann der ganze Rest: Dogmatisches und Kirchenrechtli­ ches, jüngere christliche Schriftsteller, antike Autoren, Briefsammlungen und Gramma­ tiken. Konkordanzen sorgen für die nötigen Verstrebungen, detaillierte Register helfen die Materialien erschließen.

Über den ersten Bischof der Diözese Würzburg, den Angelsachsen Burchard, einen Schüler und Mitarbeiter des Bonifatius, weiß man nur wenig Gesichertes. Im Jahre 742 an die Spitze des neuerrichteten Bistums gestellt, hatte er sich vor allem mit missionari­ schen Aufgaben zu befassen ; als sein Todesjahr gilt 753. Geraume Zeit später, 986, wurden seine Gebeine erhoben und in ein Würzburger Kloster überführt, das von da an nach ihm hieß. Im Zusammenhang damit wurde, am ehesten im Zeitraum 960/970, eine knappe Vita (BHL 1483) verfaßt. Demselben Umkreis entstammt die Passio maior Kiliani; in 15 von 26 bekannten Handschriften der älteren Burchardsvita steht diese damit in Überlieferungsgemeinschaft. Als Verfasser hat man den Würzburger Domscho- laster Stephan von Novara vermutet. Auf dieser Vita und vielen anderen Quellen beruht eine etwas jüngere, viel umfangreichere, in drei Bücher abgeteilte Gestaltung des Stoffes (BHL 1484). In ihrem Widmungsprolog wendet sich ein E. an einen P. ; dabei handelt es sich offensichtlich um Ekkehard von Aura und Pilgrim, Abt des Klosters St. Burkard von (spätestens) 1130 bis 1146. Zwischen diesem Text und Ekkehards Weltchronik lassen sich stilistische Gemeinsamkeiten feststellen. Der Text ist in drei Handschriften aus Würzburg und aus dem Zeitraum 1450/1588 und in einer Amorbacher Handschrift von 1448 erhalten. Auf Anregung des Michael de Leone, eines Würzburger Gelehrten, schuf ein Johannes von Lauterbach aus Erfurt 1350 auf der Grundlage der jüngeren Prosavita eine Versifikation in 465 zweisilbig gereimten Versus concatenati (BHL 1485) ; von ihm stammt außerdem eine Kiliansvita in Versform. Die Versvita Burchards ist in fünf Hand­ schriften vom 14. bis zum 17. Jahrhundert erhalten. Diese drei Viten sind soeben in kriti­ scher Edition vorgelegt worden : Die Lebensbeschreibungen Bischof Burchards von Würzburg : Vita antiquior - Vita posterior - Vita metrica. Hrsg. Desirée Ba r l a v a. (MGH. Script, rer. germ. 76). Hannover : Hahn, 2005. VIII, 277 Seiten. ISBN 3-7752-5476-5. Die Arbeit ist hervorgegangen aus einer Bonner Dissertation von 2003/04, die unter der Leitung von Rudolf Schieffer stand.

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In der Reihe ‘Reichenauer Texte und Bilder’ (zuletzt: ALMA 62, 2004, S. 234) erscheinen immer wieder gefällige, reich illustrierte Bändchen mit lateinischen Texten samt deutscher Übersetzung, die mit dem Kloster Reichenau in Bezug stehen. So neulich : Walter Be r s c h i n und Martin He l l m a n n. Hermann der Lahme. Gelehrter und Dichter (1013-1054). (Reichenauer Texte und Bilder 11). Heidelberg: Mattes, 2004. 113 Seiten, Abb. ISBN 3-930978-67-9. — Darin sind fünf Beiträge vereinigt. Den Eingang (S. 6-13) bildet die ‘Vita Herimanni’, d. h. das, was Berthold von der Reichenau in seiner Chronik über Herimannus, qui et heros magnus zu sagen weiß. Der lateinische Text ist der neuen Ausgabe der Chronik von Ian S. Ro b i n s o n (s. ALMA 62, 2004, S. 236) entnommen; er ist von W. B. ins Deutsche übertragen. Sodann folgt eine biogra­ phische Studie von W. B. : «Hermann der Lahme: Leben und Werk in Übersicht» (S. 15-31). Der dritte Beitrag stammt von M. H. : «Der Rechenlehrer Herimannus. Mit Edition der Regulae, qualiter multiplicationes fiant in abaco ». Diese kurze Schrift wird zunächst eingehend erläutert und in der Folge nach fünf Handschriften kritisch ediert und ins Deutsche übersetzt (S. 33-71). Unter dem Titel «Hermann der Lahme als Sequenzendichter» (S. 73-105) bespricht W. B. die fünf Hermann beigelegten Sequenzen, wobei er sie je nach ihrem lateinischen Text und in einer deutschen Über­ setzung wiedergibt. Die bekannte ältere Edition, Analecta hymnica 50, S. 308-317, ist inzwischen ersetzt worden im Rahmen einer Dissertation aus Berschins Schule — und ihr sind hier die lateinischen Texte entnommen. Diese Arbeit ist seinerzeit wegen der Art ihrer Veröffentlichung kaum zur Kenntnis genommen worden (leider auch an dieser Stelle nicht) : Bettina Kl e i n- Il b e c k. Antidotum vitae. Die Sequenzen Hermanns des Lahmen. 1998. III, 252 Seiten auf 4 Microfiches. Diss. Univ. Heidelberg 1992/93. Außerdem werden die beiden mit Hermanns Namen in Bezug gesetzten Marianischen Antiphonen, Salve, regina und Alma redemptoris mater, besprochen (ebenfalls mit Text­ druck und Übersetzung). Das Bändchen wird beschlossen durch eine Besprechung des einzigen mittelalterlichen Bildnisses Hermanns des Lahmen durch M. H. (S. 107-109).

Vor kurzem erst durfte an dieser Stelle (ALMA 60, 2002, S. 264f.) eine sehr über­ lieferungsnahe Ausgabe der um 1060 geschaffenen ‘Expositio in Cantica canticorum’ Willirams von Ebersberg angezeigt werden. Während es dort im Wesentlichen um die diplomatisch getreue Wiedergabe der aus dem Kloster Ebersberg selber stammenden Handschrift München, Staatsbibliothek Cgm 10 geht, so wird mit folgender zweispra­ chiger Edition ein etwas anderes Ziel verfolgt: Williram von Ebersberg. Expositio in Cantica Canticorum und das ‘Commentarium in Cantica Canticorum’ Haimos von Auxerre. Herausgegeben und übersetzt von Henrike Lä h n e m a n n und Michael Ru p p. Berlin: de Gruyter, 2004. XXXV, 290 Seiten. ISBN 3-11-017724-2. Ebenso wie in der etwas älteren Edition wird hier ein Text geboten, welcher die dreispaltige Seiteneintei­ lung Willirams getreu widerspiegelt: links die Nachdichtung in lateinischen Hexame­ tern, in der Mitte, in weit größerer Schrift, der biblische Grundtext, rechts die spätalt­ hochdeutsche Paraphrase samt den lateinischen Reservaten. Als Leithandschrift wird die verlorene, jedoch durch Photographien dokumentierte Handschrift Breslau, Universitäts­ bibliothek R 347 herangezogen. Dieser Text wird bei Bedarf nach der Ebersberger (Münchener) Handschrift korrigiert. Für die (in der Breslauer Handschrift großenteils fehlenden) Angaben der voces (das heißt : der biblischen Sprecherrollen) ist die Hand­ schrift Leiden, Universitätsbibliothek B.P.L. 130 beigezogen.) Nebst dem textkritischen und dem quellenkritischen Apparat — beide können recht kurz gefaßt sein — steht nun am Seitenfuß jeweils der entsprechende Abschnitt aus dem Bezugstext, nach welchem Williram gearbeitet hat, nämlich aus dem Hoheliedkommentar Haimos von Auxerre (nach der Ausgabe von Gottfried Hi t t o r p, Köln 1529, nachgedruckt in PL 117, Sp. 295- 358). All dies ist jeweils der linken Seite zugewiesen, während auf der rechten Seite die

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vier Textelemente, in genau entsprechender Druckanordnung, ins Deutsche übersetzt gegenüberstehen. In der 3., dem althochdeutschen Text vorbehaltenen Spalte ist nicht nur in der Edition, sondern auch in der Übersetzung, durch die Verteilung von Antiqua und Kursive, zwischen Deutsch und Latein genau unterschieden. Der modernen deut­ schen Wiedergabe ist große Sorgfalt gewidmet; in der Einleitung wird über die befolgten Grundsätze eingehend Rechenschaft abgelegt. Eine mit viel Überlegung erar­ beitete, höchst benutzerfreundliche Edition !

An der mittelalterlichen Weltchronistik fesselt uns vor allem die in ihr zutage tretende geistige Gesamtschau, interessiert die Art der historischen Darstellung und die Bewertung der Ereignisse. Hervorgegangen ist sie jedoch — das vergißt man vielleicht bisweilen — aus komputistisch-chronologischen Bemühungen. Zunächst, aber auch immer wieder neu, stellte sich das Problem, die verschiedenen Zyklen (Mondjahr, Sonnenjahr, 7-Tage-Woche) und Ären, die chronologischen Fixpunkte in der historia

sacra und der Profangeschichte, miteinander in Einklang zu bringen. Ganz im Banne

dieser Bemühungen steht das Werk ‘De decursu temporum’ Heimos von Bamberg (etwa 1080/90 bis 1139), eines Schülers des Chronisten Frutolf von Michelsberg. Heimo fühlt sich veranlaßt, die Zeitrechnung zu verbessern, nämlich die Weltschöpfungsära um 73 Jahre im Sinne einer Verlängerung zu korrigieren. Er tut dies in einer ausladenden, aus sieben Büchern bestehenden Untersuchung, welche eine Weltchronik eigener Art darstellt. Die ersten drei Bücher gelten der Zeit bis zur Passion Christi, das vierte und fünfte Buch der Zeit seither, somit der sexta aetas nach der hergebrachten Weltalter­ lehre ; in den Büchern VI und VII wird das zuvor Ausgeführte in tabellarischer Form nochmals dargestellt. Näherhin enthält Buch I eine grundlegende Untersuchung des zeit­ lichen Ablaufs zwischen Weltschöpfung und Passion, in Buch II werden die Ergebnisse aus Nachrichten der profanen Geschichtsschreiber bestätigt, während Buch III der Erklärung der Prophetie von den siebzig (Jahr-)Wochen (Dan. 9, 24-27) gewidmet ist. In Buch IV werden die anni Domini mit den Regierungsjahren der Herrscher verrechnet — eine Eigenheit Heimos ist, daß er die sexta aetas nicht mit der Geburt, sondern mit der Passion Christi beginnen läßt —, in Buch V werden die Pontifikatsjahre der Päpste damit koordiniert. Von Heimos Arbeit gibt es zwei Fassungen, die sich je in einer Münchener Handschrift erhalten haben : Die erste datiert vom Jahre 1135 und ist in einer aus Augs­ burg, aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts stammenden Handschrift (clm 2, Sigle A) enthalten. Eine zweite, überarbeitete und vermehrte Fassung, entstanden im Zeitraum 1135/38, ist in einer Tegemseer Handschrift aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts (clm 18769, T) überliefert. Soeben ist die kritische Erstedition dieses Werks erschienen, hervorgegangen aus einer Würzburger Dissertation von 1983/84 : Heimo von Bamberg. De decursu temporum. Herausgegeben von Hans Martin W e i k m a n n. (Monumenta Germaniae Histórica: Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters 19). Hannover : Hahn, 2004. VIII, 610 Seiten, 12 Abb. ISBN 3-7752-1019-9. Ediert sind darin die Bücher I bis V, während von den — großenteils aus Tabellen bestehenden — Büchern VI und VII nur die rahmenden Textpartien berücksichtigt sind. Der Hauptsache nach geht es, wie sich versteht, um die Endfassung, doch wird die kürzere Erstfassung auf der unteren Seitenhälfte mit ediert. Beigegeben ist eine in beiden Handschriften mit Heimos Chronik verbundene, verhältnismäßig kurze komputistische Schrift, die Heimo redigiert hat, für die er jedoch als Verfasser nicht feststeht.

Vor kurzem ist, hervorgegangen aus einer Kölner Dissertation von 2000, eine auf breiter handschriftlicher Grundlage erarbeitete kritische Edition der metrischen ‘Vita beate Marie Egiptiace’ Hildeberts von Lavardin (BHL 5419) vorgelegt worden : Hilde­ berti Cenomanensis episcopi Vita beate Marie Egiptiace. Cura et studio Norbert Klaus La r s e n. (Corpus christianorum, Continuado mediaevalis 209). Tumhout : Brepols, 2004.

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328 Seiten. ISBN 2-503-05099-9. — Nach den Untersuchungen des Bearbeiters lassen sich unter den gut 90 Textzeugen zwei Gruppen (a und b) bilden, einige entziehen sich einer Einordnung. Im Allgemeinen wird der etwas jüngeren und längeren Fassung b der Vorzug gegeben ; der so hergestellte Text umfaßt 904 Hexameter. Fünf Handschriften enthalten ungefähr für das letzte Drittel eine völlig andere Fassung (f), die hier als Anhang ediert wird (Vs. 638-994). Angesichts der herrschenden Kontamination hat sich der Herausgeber dazu entschlossen, keiner Leithandschrift zu folgen, sondern einen Mischtext herzustellen — zu « rekonstruieren », wie er zuversichtlich sagt. Die breite Überlieferung hat ungeschmälert in den Apparat Eingang gefunden. Im Text wurden die Schreibungen weitgehend normalisiert, bis hin zu mihi statt michi und nihil statt nichil — womit freilich die für jene Zeit normalen Formen durch weniger gebräuchliche ersetzt worden sind.

Die mittelalterliche Visionsliteratur scheint unerschöpflich zu sein. In den Berichten der zurückliegenden Jahre konnten schon mehrfach Neuentdeckungen seitens eines der besten Kenner dieses Gebietes, Paul Gerhard Schmidt, gemeldet werden. Kürzlich hat er erneut einen Fund vorgelegt. Der kurze Text steht in mehreren Handschriften jeweils in Überlieferungsgemeinschaft mit den ‘Miracula’ des Petrus Venerabilis und beschreibt eine Vision, die einem klugen, vornehmen und reichen Ritter namens Walter, welcher in der Gegend von Nivelles und Brüssel ansässig war, zuteil wurde : Paul Gerhard Sc h m i d t. Die Visio Walteri. In : Runica - Germanica - Mediaevalia, herausgegeben von Wilhelm He i z m a n n und Astrid v a n Na h e (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 37), Berlin : Walter de Gruyter, 2003, S. 719-726. — Wie üblich, ist der lateinische Bericht nach den Angaben des Visionärs von einem Geistlichen niederge­ schrieben worden. Das Besondere an ihm ist, daß sich die Vision nicht unter dem Einfluß von Krankheit oder in einer sonstigen Grenzsituation einstellt, sondern daß der Visionär sie inmitten von wohligem Behagen, neben seiner Frau im warmen Bette liegend, empfängt. Die Vision wird bei ihm vorher sozusagen angemeldet, und der Ritter willigt, nach einer Bedenkzeit, in das Angebot ein. Die Vision gliedert sich in drei einzelne Jenseitsreisen ; zwischendurch besprengt ihn seine Frau jeweils mit Weih­ wasser. Das erste Mal besucht er den Ort der Strafe, das zweite Mal den Aufenthaltsort der geläuterten Seelen. Schließlich aber wird er einer Schändung von Heiligenreliquien ansichtig, und es geht um die bevorstehende Bestrafung der Schuldigen. Augenschein­ lich ist die damit verbundene Androhung einer Strafe, die der Visionär unter die Leute bringen soll, der eigentliche Skopus des Ganzen. Der Text wird hier ediert nach der Handschrift Paris, BNF lat. 14463.

Aus dem jungen Zisterzienserorden gibt es eine Sammlung von Wunder- und — dies vor allem — Visionserzählungen, welche Schlaglichter auf den Alltag und das geistliche Leben der Ordensangehörigen werfen : den Liber miraculorum Herberts von Clairvaux. Herbert, der wohl aus Südfrankreich stammte, weilte im Zeitraum von 1153 bis 1168/69 als Mönch in Clairvaux und war dann bis 1178 Abt des Klosters Mores in der Cham­ pagne. Nach einem erneuten Aufenthalt in Clairvaux wurde er 1181 Erzbischof von Torres auf Sardinien, wo er spätestens 1198 starb. Die von ihm zusammengetragenen Berichte finden sich, vollständig oder in Auszügen, in dreißig bekannten Handschriften. Während eine Forschergruppe auf Sardinien den Komplex im Ganzen bearbeitet, ist neulich von anderer Seite ein Teilbereich gut aufgearbeitet worden, dies in Form der Edition und Kommentierung einer Sonderfassung, im Rahmen einer Habilitationsschrift der Universität Innsbruck : Gabriela Ko m p a t s c h e r Gu f l e r. Herbert von Clairvaux und sein Liber miraculorum. Die Kurzversion eines anonymen bayerischen Redaktors. Untersuchung, Edition und Kommentar. (Lateinische Sprache und Literatur des Mittel­ alters 39). Bern: Lang, 2005. 372 Seiten. ISBN 3-03910-480-2. — Innerhalb der

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Gesamtüberlieferung, und von kürzeren Auszügen abgesehen, unterscheidet man zwischen der Langfassung (ed. P.-F. Ch i f f l e t, Dijon 1660; PL 185, Sp. 1273-1384), vertreten durch 15 bekannte Handschriften, und einer Kurzfassung im Umfang von 81 Erzählungen, vertreten durch zwei Handschriften des 13. Jahrhunderts : München, clm 6914 (aus Fürstenfeld) und Handschrift 6 ARC des tirolischen Zisterzienserstifts Stams. Dieser Kurzfassung gilt die vorliegende Arbeit. Beigezogen wurde zusätzlich ein besonders wichtiger Textzeuge der Langfassung, nämlich die Handschrift München clm 2607 (aus Aldersbach), die dem Redaktor der Kurzfassung als Vorlage gedient haben dürfte. Auf dieser Grundlage wird eine kritische Edition geboten, die von einem knapp gehaltenen Stellenkommentar begleitet wird. Innerhalb der einleitenden Untersuchungen wird unter anderm der Frage nachgegangen, welches die leitenden Gesichtspunkte bei der Erstellung der Kurzfassung war : Augenscheinlich ging es darum, eine rein zisterzi- ensische Sammlung herzustellen ; alle Erzählungen über Nichtzisterzienser wurden ausgeschieden. Und während in der Langfassung die Wunder- und Visionsberichte nach einzelnen Themengruppen geordnet sind, wird hier durch Umgruppierung eine hierar­ chische Ordnung erreicht : Erzählungen über Äbte, über Mönche, über Konversen und schließlich über weitere Ordensangehörige stehen je beieinander.

In seinem anregenden Vortrag « Das Interesse an mittellateinischer Literatur » (Wolf­ gang Stammler Gastprofessur für Germanische Philologie, Vorträge, Heft 3, Freiburg Schweiz : Universitätsverlag, 1995, hier S. 27-32) erzählt Paul Gerhard Sc h m i d t — ohne zunächst zu verraten, wovon er spricht — einen dem hohen, allenfalls späten Mittelalter angehörenden « Legendenroman » nach, in welchem es um Vergewaltigung und Entführung, Entfremdung und Wiedererkennen geht : den ‘Libellus de Constantino Magno eiusque matre Helena’. Erst spät wiederentdeckt und 1879 erstmals publiziert, liegt er seit kurzem in einer modernen kritischen Edition vor (ed. Giulietta Gi a n g r a s s o, Firenze 1999). Die im Folgenden anzuzeigende Publikation beruht textlich auf dieser Edition (nebst einer späteren Ergänzung durch die Herausgeberin, in : Schede medievali 38, 2000, S. 211-219), nur daß da oder dort eine andere Lesart bevorzugt wird. Wenn die Arbeit an dieser Stelle genannt wird, so deshalb, weil dieser und zwei damit zusam­ menhängende Texte in lateinisch-deutschem Paralleldruck bequem präsentiert und zumal der ‘Libellus ...’ einer eingehenden, vor allem sprachlich ausgerichteten Kommentierung unterzogen wird: Incerti auctoris Historia de ortu atque iuventute Constantini Magni eiusque mater Helena / Historie über Herkunft und Jugend Constantins des Großen und seine Mutter Helena. Von einem unbekannten Verfasser. Ein Beitrag zum Constantin- Jahr 2006. Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Paul Dr ä g e r. Trier : Klio­ media, 2005. 238 Seiten. ISBN 3-89890-080-0. — An der Spitze steht der Text des ‘Libellus’ — hier ‘Historia ...’ oder, nach seinem Entdecker, Anonymus Heydenreichi- anus genannt — , begleitet von einer deutschen Übersetzung. Daran schließt sich die kurze Tnstoria Helene matris Costantini inperatoris que requisivit crucem Domini nostri Jesu Christi’, nach deren Entdecker und Editor (Amos Pa r d u c c i, in: Studi romanzi ..., 1, Roma 1903, S. 101-105) auch ‘Anonymus Parduccianus’ genannt. Beigegeben ist ferner De nativitate Constantini imperatoris’ nach der Ausgabe von Alfons Hi l k a (in : Aufsätze, Fritz Milkau gewidmet, Leipzig 1921, S. 149-152). Während diesen Begleit­ texten je nur in geringem Maße Anmerkungen beigegeben sind, umfaßt der Kommentar zum Haupttext ungefähr 150 Seiten. Auf kurze Angaben zu den textkritischen Voraus­ setzungen folgen detaillierte Erläuterungen vor allem sprachlich-stilistischer und quel­ lenkritischer Art. Sie werden durch verschiedene Indices erschlossen. Erst danach, also am Schluß des Buches, folgt die Einleitung in das Ganze. Darin wird die erzählte Hand­ lung sowie das literarische Genus, dem sie angehört, behandelt, auch wird sie mit der historischen Wirklichkeit konfrontiert. Nach ausgiebiger Behandlung der

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Konstantin-und Helena-Legende als solcher wird auf die Bibel als Spenderin einzelner Motive eingegangen, sodann auf Sprache und Stil, und — fast ganz am Schluß — auf die (nach wie vor ungelösten) Fragen nach Verfasser und Abfassungszeit. Die Arbeit schließt mit Erklärungen zum Vorgehen des Bearbeiters, vor allem auch zu seiner Übersetzungs­ praxis. Die in Trier entstandene Arbeit versteht sich als Beitrag zu der in Trier 2006 fest­ lich begangenen 1700. Wiederkehr der Proklamation des — aus dieser Stadt stam­ menden — Konstantin zum Augustus.

Der — je nach Zählweise aus 31 oder 32 Kapiteln bestehende — pseudoaristoteli­ sche ‘Liber de causis’ (vgl. ALMA 58, 2000, S. 247f.) hat seit dem späten 12. Jahrhun­ dert große Beachtung gefunden. Der arabische Traktat ‘Kalam fi mahd al-khair’ (‘Abhandlung über das reine Gute’) wurde, wie angenommen wird, im 9. Jh. im Raum Bagdad von einem uns unbekannten Autor auf der Basis der ‘Elementado theologica’ des Proklos verfaßt und ist von Gerhard von Cremona (im Zeitraum 1167/87) ins Latei­ nische übersetzt worden. Von dem arabischen Text haben sich drei Handschriften gefunden, von der lateinischen Übersetzung nahezu 240. Nicht weniger als 27 mittelal­ terliche Kommentare zu dieser Schrift sind bekannt, darunter diejenigen von Thomas von Aquin und von Albertus Magnus (‘De causis et processu universitatis a prima causa’ ; MLW : Al b e r t. M. caus. univ.). Auch auf die spätmittelalterliche Mystik hat sie beträchtlichen Einfluß, so bezieht sich Meister Eckhart häufig auf sie. Die maßgebende Textedition ist diejenige von A. Pa t t i n, Le Liber de causis. Édition établie à l’aide de 90 manuscrits avec introduction et notes (Tijdschrift voor filosofie 28, 1966, S. 90-203). Zahlreiche Verbesserungen sind beigesteuert worden von R. C. Ta y l o r, Remarks on the Latin text and the translator of the Kalam Fi Mahd al-Khair / Liber de causis (Bulletin de philosophie médiévale 31, 1989, S. 75-102). Anzuzeigen ist hier nicht eine neue Edition, sondern sind gleich drei ungefähr gleichzeitig erschienene Bearbeitungen, die je einen Textdruck, eine deutsche Übersetzung und eingehende Erklärungen des Textes bieten, sich jedoch in manchen Belangen voneinander unterscheiden. Zunächst sei genannt : Alexander Fi d o r a / Andreas N i e d e r b e r g e r. Von Bagdad nach Toledo. Das «Buch der Ursachen » und seine Rezeption im Mittelalter. Lateinisch-deutscher Text, Kommentar und Wirkungsgeschichte des Liber de causis. Mit einem Geleitwort von Matthias Lu t z- Ba c h m a n n. (Excerpta classica 20). Mainz: Dieterich, 2001. 270 Seiten, Abb. ISBN 3-87162-053-X. — Die Arbeit enthält den lateinischen Text nach Pattin mit Korrekturen Taylors, eine deutsche Übersetzung und einen knapp gehaltenen Kommentar, ferner einen Überblick über die Wirkungsgeschichte dieser Schrift im 12. und 13. Jahrhundert. — Anzuzeigen ist sodann : [Anonymus] Liber de causis / Das Buch von den Ursachen. Mit einer Einleitung von Rolf Sc h ö n b e r g e r. Übersetzung, Glossar, Anmerkungen und Verzeichnisse von Andreas Sc h ö n f e l d. Lateinisch-Deutsch. (Philoso­ phische Bibliothek 553). Hamburg : Felix Meiner, 2003. LI, 207 Seiten. ISBN 3-7873- 1639-6. — Auf die eigentliche Einleitung folgt die Erörterung der Disposition der Schrift, dann im Paralleldruck der unverändert von Pattin übernommene Text und eine deutsche Übersetzung. Der Text wird in Form einzelner Anmerkungen erklärt. Schät­ zenswert sind die zahlreichen Beigaben : zunächst eine umfangreiche, strukturierte Lite­ raturübersicht, sodann Vergleichstabellen betreffend Proklos, die Kommentare von Thomas und Albertus Magnus — einschließlich je einer detaillierten Disposition dieser beiden Schriften — und die Zitate bei Meister Eckhart. Hinzu kommen eine Zeittafel und ein lateinisch-deutsches Glossar mit Stellenangaben. — Sodann ist als Habilitati­ onsschrift der Universität Bern die folgende weitere Bearbeitung erschienen : Andreas Bä c h l i- Hi n z. Monotheismus und neuplatonische Philosophie. Eine Untersuchung zum pseudo-aristotelischen Liber de causis und zu dessen Rezeption durch Albert den Großen. Sankt Augustin : Academia Verlag, 2004. [VIII], 214 Seiten. ISBN

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3-89665-22-3-0, — Der umfangmäßig weit überwiegende erste Teil dieser Arbeit enthält, nächst einer Einführung, kapitelweise den lateinischen Wortlaut und im Paralleldruck eine deut­ sche Übersetzung, die der Verfasser seinerzeit mit seinem Lehrer, Andreas Gr a e s e r, erarbeitet hatte. Jedesmal schließt sich daran eine ausführliche Interpretation. In dem weit schmaleren zweiten Teil befaßt sich der Autor unter dem Obertitel « Der Liber de

causis in aristotelischer Perspektive » mit der Deutung dieser Schrift durch Albert den

Großen. Dabei wird herausgestellt, daß Albertus sich dessen bewußt war, daß es sich um kein echtes Werk des Aristoteles handelt, es jedoch im aristotelischen Sinne interpretiert hat.

Innerhalb der Albertus-Magnus-Edition selbst darf ein neuer Band willkommen geheißen werden (zuletzt : ALMA 62, 2004, S. 242) : Alberti Magni Super Porphyrium De V universalibus. Edidit Manuel Sa n t o s No y a. (Alberti Magni Opera omnia, Tomus 1, Pars 1A; numerus currens 26). Monasteri! Westfalorum : Aschendorff, 2004. XXVI, 192 Seiten. ISBN 3-402-04753-5. — Darin geht es um den von Albertus im Zeitraum 1254/57 abgefaßten Kommentar zur ‘Isagoge’ des Porphyrios nach der Übersetzung des Boethius ; in den Handschriften trägt er recht unterschiedliche Titel, so etwa ‘Liber de praedicabilibus’ (entsprechend im MLW : Al b e r t. M. praedicab.). Alberts letzte Abhand­ lung in diesem Werk geht auf ein Kapitel in der ‘Logik’ Avicennas zurück. Als Leit­ handschrift dient Cambrai, Bibi. Mun. ms. 961, doch muß verhältnismäßig oft von ihr abgewichen werden.

Mit dem Titel De novitiis instruendis’ ist ein kurzer Text überschrieben, der sich in einer Sammelhandschrift mit zahlreichen Stücken geistlich-erbaulichen Charakters aus dem Ende des 16. Jahrhunderts (Douai 827) findet, die als ganze wohl auf eine oder mehrere Vorlagen aus dem letzten Drittel des 12. Jahrhunderts zurückgeht. Die darin vertretenen Texte dürften im Wesentlichen aus dem Zeitraum 1166/1201 stammen, und das wird auch für die vorliegende Schrift gelten. Da in ihrem Eingang Abt Goswin von Anchin (nach 1085-1166) genannt wird, ist dieser in der Forschung verschiedentlich, aber wohl zu Unrecht, als ihr Urheber bezeichnet worden. Sie selber stellt nichts weiter als ein Florilegium dar, mit Zitaten aus Väterschriften wie auch aus solchen geistlicher Autoren des 12. Jahrhunderts : Anselms von Canterbury, Bernhards von Clairvaux, Hugos von St. Viktor, Wilhelms von St-Thierry und anderer. Ein besonderer Bezug zur Schulung des monastischen Nachwuchses, zu der Phase des Eintritts in den Mönchs­ stand, ist aus dem Textkonglomerat nicht ersichtlich ; es scheint einzig der — gewiß aus dem Hochmittelalter stammende — Titel zu sein, der die Schrift in dieser Weise festlegt. Diese wird kritisch ediert und ausgiebig interpretiert in folgender Neuerscheinung : Mirko Br e i t e n s t e i n (Hg.). De novitiis instruendis. Text und Kontext eines anonymen Traktates vom Ende des 12. Jahrhunderts. (Vita regularis. Ordnungen und Deutungen religiösen (sic) Lebens im Mittelalter: Editionen 1). Münster : LIT Verlag, 2004. VIII, 174 Seiten. ISBN 3-8258-7241-6. — Die Arbeit entstammt dem Projekt «Institutioneile Strukturen religiöser Orden im Mittelalter » innerhalb des in Dresden angesiedelten Sonderforschungsbereiches 537 : « Institutionalität und Geschichtlichkeit ».

Im Jahre 1852 edierte J.-L.-A. Hu i l l a r d- Br é h o l l e s unter der Bezeichnung ‘Breve chronicon de rebus Sicilie’ — richtiger wäre : ‘... de regibus ...’ — eine kurze Darstel­ lung der Könige Siziliens, dies auf recht unsicherer Textgrundlage. Als Abfassungszeit dieses Geschichtswerkes ergibt sich 1272: die Zeit, in der das Haus Anjou seine Herr­ schaft in Süditalien errichtete und festigte. Der Verfasser war offenbar ein Geistlicher, der mit Brindisi oder mit Siponto besonders verbunden und Beziehungen zum Hofe Friedrichs II. unterhalten haben dürfte, ihn als junger Mann auch auf seinem Kreuzzug begleitet hatte. Die große Affinität zu joachitischem Schrifttum ist kein genügendes Indiz für die Annahme, es handle sich um einen Florensermönch. Der Text beruht auf

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zwei (relevanten) Handschriften, die beide aus Süditalien und aus dem Ende des 14. Jahrhunderts stammen. Die eine, Vat. Ottob. lat. 2940, endet mit dem Tode des Kaisers (1250), fügt jedoch noch dessen Testament an. In der ändern Handschrift, Neapel BN VIII C 9, ist die Erzählung bis zum Sieg Karls von Anjou bei Benevent (1266) herabgeführt ; das Testament erscheint dort nicht. Bei der weiterführenden Fassung des Neapolitanus dürfte es sich um die ursprüngliche handeln. Vorstehendes sind die Ergebnisse der Untersuchungen, welche der Bearbeiter der folgenden Neuedi­ tion angestellt hat : Breve chronicon de rebus Siculis. Herausgegeben und übersetzt von Wolfgang S T ü R N E R . (Monumenta Germaniae Histórica : Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 77). Hannover : Hahn, 2004. VII, 129 Seiten. ISBN 3-7752-5477-3. — Nach den Ermittlungen des Herausgebers bewahrt der Neapolitanus etwas häufiger als der Ottobonianus den korrekten Wortlaut. Ihm folgt er denn allge­ mein, auch in sonstigen Zweifelsfällen. Die Ausgabe gehört zu jenen MGH-Editionen, denen eine deutsche Parallelübersetzung mitgegeben ist. Als Anhang wird das Testament Friedrichs II. nach dem Ottobonianus ediert.

Die Geschichtsschreibung des Spätmittelalters ist zu einem nicht unbeträchtlichen Teil geprägt durch regionale Fortsetzungen großer, umfassender Geschichtswerke. Dieser aufs Ganze gesehen unscheinbare Zweig historiographischer Tätigkeit ist noch ungenügend erforscht. Dies gilt unter anderm für die beiden weit verbreiteten Geschichtswerke des Dominikaners Martin von Troppau ( f l 278): seine Papst- und seine Kaiserchronik. Zwar sind einzelne daran anknüpfende Fortsetzungen bereits ediert, unter anderm durch den in Würzburg lehrenden Rolf Sp r a n d e l. (Eine der von ihm erarbeiteten Editionen ist in ALMA 55, 1997, S. 304 kurz vorgestellt worden.) Doch insbesondere für die Aufnahme, Nachwirkung und Weiterführung der Geschichtswerke Martins in England standen Untersuchungen bisher aus. Diesem Forschungsdesiderat wird nunmehr abgeholfen durch eine bei Sprandel 2001 einge­ reichte Dissertation, welche zu zwei separaten Publikationen geführt hat : einer Mono­ graphie und einem Editionsband. Erstere sei hier nur eben kurz erwähnt : Wolfgang- Valentin Ik a s. Martin von Troppau (Martinus Polonus), O. P. ( f l 278) in England. Überlieferungs- und wirkungsgeschichtliche Studien zu dessen Papst- und Kaiser­ chronik. (Wissensliteratur im Mittelalter, Schriften des Sonderforschungsbereichs 226 Würzburg / Eichstätt 40). Wiesbaden: Reichert, 2002. XV, 418 Seiten, Abb. ISBN 3- 89500-313-1. — Die Arbeit umfaßt die Musterung der Textzeugen der Chronik Martins von Troppau : quantitative Erhebungen, die Untersuchung der englischen Überlieferung insgesamt, die Frage nach einzelnen Provenienzen und die Analyse der Abhängigkeiten untereinander. In der zweiten Hälfte der Arbeit geht es um die Wirkungsgeschichte des Textes : zunächst um die verschiedenen Fortsetzungen, sodann um Exzerpte und Interpolationen. Nach einer Einzelfallstudie zu einer Cambridger Handschrift wendet sich der Verfasser den mittelenglischen Übersetzungen zu, sodann der Verwendung der Chronik durch insulare Geschichtsschreiber vom späten 13. bis zum 15. Jahrhundert. — Nun zum Editionsband: Fortsetzungen zur Papst- und Kaiser­ chronik Martins von Troppau aus England. Herausgegeben von Wolfgang-Valentin Ik a s. Zweite, verbesserte Auflage. (Monumenta Germaniae Histórica : Scriptores rerum Germanicarum, Nova series 19). Hannover : Hahn, 2004. XXI, 397 Seiten. ISBN 3- 7752-0299-4. — Der Bearbeiter gibt einen Überblick über die Fortsetzungen aus dem englischen Raum. In die Aufzählung bereits edierter Texte bezieht er auch zwei wich­ tige Fassungen italienischer Herkunft ein, welche in England zu großer Wirksamkeit gelangt sind. Vor allem aber widmet er sich den bis dahin ungedruckten Fortsetzungen, die im Folgenden ihre Erstedition erfahren. Ihre Zahl beläuft sich auf knapp zwanzig ; die meisten von ihnen führen die Papstchronik weiter, nur ihrer zwei die Kaiser­

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chronik. Zwei weitere hierher gehörende Texte sind angeschlossen. Unter den Papst­ chronik-Fortsetzungen lassen sich zwei Gruppen unterscheiden : solchen, die auf beste­ henden Fortsetzungen aufbauen oder sonstwo anknüpfen, stehen andere Texte gegenüber, für die eine vermittelnde Schrift zumindest nicht nachweisbar ist. Für die erste Gruppe lassen sich die Abhängigkeiten durch eine stemma-artige Figur veran­ schaulichen; an deren Spitze stehen aus Italien gekommene Fortsetzungen. Manche englische Papstchronik-Fortsetzungen knüpfen bei anderen kontinentalen oder engli­ schen Chroniken an. In dem umfangreichen Editionsteil werden sechzehn Texte (oder Auszüge aus solchen) kritisch ediert. — Es ist darauf zu achten, daß diese Edition wirklich nur in der 2., verbesserten Auflage verwendet wird.

Engelbert von Admont (um 1250-1331), ein Denker, der durch seine Studien in Prag und in Padua mit den aristotelischen Schriften zur praktischen Philosophie in Berührung gekommen war, und der später als Abt zunächst von St. Peter in Salzburg, dann des Klosters Admont in der Steiermark wirkte, verfaßte drei Traktate ethisch-politischen Charakters, darunter den Fürstenspiegel ‘De regimine principum’ und ein Werk über Tugend und Glückseligkeit, gerichtet an adelige Laien, ‘Speculum virtutum’. Unter der Leitung von Jürgen Miethke hat Karl Ub l — welcher bereits in seiner Dissertation über Engelbert gehandelt hatte (s. ALMA 62,2004, S. 253) — die kritische Erstedition des Lai­ enspiegels an die Hand genommen : Engelbert von Admont, Speculum virtutum. Heraus­ gegeben von Karl Ub l. In : Die Schriften des Alexander von Roes und des Engelbert von Admont, Teil 2. (Monumenta Germaniae Histórica : Staatsschriften des späteren Mittel­ alters I 2). Hannover : Hahn, 2004. VIII, 522 Seiten. ISBN 3-7752-0300-1. — Diese sich in 12 partes oder (kleine) Bücher gliedernde Schrift ist geprägt durch ein auf natur­ rechtlichen Vorstellungen beruhendes Gottesverständnis, in welchem christlich-theolo­ gische Gedankengänge weitgehend gemieden sind ; dementsprechend sind Zitate aus der Bibel oder Anklänge an sie für mittelalterliche Verhältnisse höchst selten. Das Werk beruht weitestgehend auf den Schriften des Aristoteles, vor allem auf der Nikomachischen Ethik und der Rhetorik. Weitere Quellen sind Texte Ciceros, Senecas und des Boethius, die Engelbert jedoch, im Gegensatz zu den Schriften des Aristoteles, vielfach nicht wört­ lich, sondern nur sinngemäß zitiert. Neben vielen weiteren antiken und mittelalterlichen Schriftstellern — unter ihnen etwa Thomas von Aquin und Aegidius Romanus, ‘De regi­ mine principum’ — zieht Engelbert auch zahlreiche Florilegien sowie Sprichwortgut heran. Großes Gewicht haben bei ihm exempla. Was den Inhalt betrifft, geht es nicht nur um gute und schlechte Lebensführung im moralischen Sinne, sondern auch — so in Buch 10 — um das, was den Umgang mit den Mitmenschen angenehm macht, um Urbanität. Zu den feinen Manieren, die man sich zulegen soll, gehört die Meisterung gepflegter Konversation und dergleichen mehr. Engelbert hat seinen Tugendspiegel wohl im Zeitraum 1306/13, somit während seines langen Admonter Abbatiats (1297- 1327), abgefaßt und er widmet es zwei habsburgischen Herzögen. Er wird erstmals im Geschichtswerk des Johannes von Viktring (vor 1343) erwähnt, war dann auf den Konzilien von Konstanz und von Basel in Umlauf, sodann an der Universität Köln und weiteren deutschen Universitäten, ferner in Cambridge. Das ‘Speculum virtutum’ hat sich in 28 Handschriften erhalten ; diese gliedern sich in zwei Klassen, von denen die eine (a) mehr und ältere Textzeugen umfaßt, welche im Einzelfall oft gute Lesarten auf­ weisen. Die andere Klasse (b) bietet jedoch insgesamt den besseren Text und wird daher im allgemeinen zur Editionsgrundlage genommen. In einem Werk wie dem vorliegenden läßt sich verhältnismäßig leicht zwischen sinnvollen und unsinnigen Varianten unter­ scheiden, und durch Weglassung der letzteren konnte der textkritische Apparat knapp gehalten werden. Als kleine Gegenprobe wird der Widmungsprolog mit allen Varianten abgedruckt.

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Innerhalb der Erzählliteratur der zweiten Hälfte des Mittelalters gibt es, wie bekannt, einzelne Komplexe, die in zahlreichen Fassungen im Lateinischen wie in den Volks­ sprachen zirkulierten, und bei denen die Beeinflussungen hin- und hergehen — der Text also während Jahrhunderten «unfest», lebendig eben, blieb. Dazu gehören die euro­ päischen Ableger des wohl aus Persien stammenden Komplexes der ‘Sieben weisen Mei­ ster’, bestehend aus einer Rahmenerzählung und unterhaltsam-belehrenden Binnenerzäh­ lungen. Früh faßbare Textformen sind der ‘Dolopathos’ des Johannes de Alta Silva (Ende 12. Jahrhundert) und eine altfranzösische Versversion. Auf die letztere geht eine französi­ sche Prosafassung zurück, die mit der Sigle A gekennzeichnet wird, auf sie wiederum die stark verbreitete lateinische Fassung ‘Historia septem sapientum’ (Sigle H). Diese letz­ tere, um die es in der Folge ausschließlich geht, ist seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts in lateinischer Sprache im Umlauf, vom 15. Jahrhundert an in Übersetzungen in fast alle europäische Sprachen. Innerhalb der Gesamtüberlieferung zeichnet sich die lateinische ‘Historia ...’ dadurch aus, daß in den meisten Handschriften den Erzählungen geistliche Auslegungen beigegeben worden sind, und zwar gehörten diese, entgegen anderslauten­ den Ansichten, von Anfang an dazu. In den meisten Handschriften steht die ‘Historia ...’ in Überlieferungsgemeinschaft mit einer ändern Sammlung von Erzählungen, den ‘Gesta Romanorum’. Ein Desiderat der Forschung war eine kritische Sichtung der Überliefe­ rungsverhältnisse und die Bereitstellung einer ihnen entsprechenden Edition, dies nicht zuletzt auch als Grundlage für den Vergleich mit volkssprachlichen Fassungen. Dieser

Herculeus labor ist geleistet worden in Form einer 1999 eingereichten Basler Disserta­

tion, betreut von dem Germanisten Rüdiger Schnell und von Paul Gerhard Schmidt (Frei­ burg im Breisgau) : ‘Historia septem sapientum’. Überlieferung und textgeschichtliche Edition. Von Detlef Ro t h. 2 Bände (1 : Untersuchung und Edition der Redaktionen I und II ; 2 : Edition der Redaktionen III und IV und Anhang). (Münchener Texte und Unter­ suchungen zur deutschen Literatur des Mittelalters 126. 127). Tübingen : Max Niemeyer, 2004. XI, VI, 763 Seiten (durchpaginiert). ISBN 3-484-89126-2. — Zunächst wird eine gründliche Einführung in den Gang der Überlieferung und in die Textgeschichte gegeben, dabei werden bereits einige markante Handschriften ihrem Entstehungskontext nach cha­ rakterisiert. Dem Bearbeiter sind 72 Handschriften bekanntgeworden ; vor seinen Ermitt­ lungen waren es nur gut 30 gewesen. Nach seinen Feststellungen lassen sie sich in vier Gruppen gliedern. Seinen Überblick über die Textzeugen beginnt er mit einer tabel­ larischen Kürzestbeschreibung aller Handschriften, alphabetisch nach Siglen (und damit : nach dem Aufbewahrungsort). Danach folgt ihre detaillierte Beschreibung — stets unter minuziöser Verzeichnung des jeweiligen Gesamtinhaltes —, geordnet nach den Gruppen I bis IV. Es folgt die Beschreibung der insgesamt 11 alten Drucke (zwischen 1473 und 1526), ferner die Zusammenstellung derjenigen ‘Gesta Romanorum’-Handschriften (drei Gruppen), bei denen den ‘Gesta ...’ einzelne Erzählungen der ‘Historia ...’ eingegliedert worden sind. Im Zuge der aufwendigen Recensio wird sodann zunächst das Verhältnis der Handschriften innerhalb der vier Gruppen, dann dasjenige der Gruppen zueinander bestimmt. Hierauf werden die Textgestalten näher beschrieben, es wird auf die geistlichen Auslegungen eingegangen, zudem auf das Verhältnis zu den ‘Gesta Romanorum’. — Der umfangreichere zweite Teil der Arbeit enthält nun die textgeschichtliche Edition der ‘Historia ...’ ; dabei läßt sich aus den Gruppen I und II ein gemeinsamer Text herstel- len, während die Gruppen III und IV je gesondert ediert werden. Damit synoptisch-ver­ gleichendes Lesen ermöglicht wird, sind die Fassungen der letzten beiden Gruppen in einem Band für sich untergebracht. Für jede der drei Textfassungen wird eine Leithand­ schrift bestimmt ; es wird also von dem Versuch einer Rekonstruktion des jeweiligen Hyp- archetyps abgesehen. Bei dem Text der Gruppen I/II sind die Lesarten der Handschriften in zwei gesonderten Apparaten einander gegenübergestellt. Anhangsweise werden die aus

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dem Rahmen fallenden reductiones einer bestimmten Handschrift wiedergegeben, die dort für sich überliefert sind und mit den üblichen Ausdeutungen (Gruppe I) nicht über­ einstimmen. Schließlich folgen textkritische und sprachliche Erläuterungen, sodann Zusammenstellungen von Zitaten und biblischen Similien wie auch von Parallelen zu den ‘Gesta Romanorum’.

Im Spätmittelalter hat man — wir wissen es alle — intensiv nachgedacht und gestritten über das Verhältnis zwischen der geistlichen und der weltlichen Macht, zwischen den Rechten des deutschen Königs und Kaisers und den Prärogativen des Papstes. Zu den rechtskundigen, politisch denkenden Geistlichen, welche sich auf kaiserlicher Seite über dieses Verhältnis Gedanken gemacht haben und in diesem Sinne publizistisch tätig gewesen sind, gehört Lupoid von Bebenburg (um 1300-1363), Domherr in Würzburg und seit 1353 Bischof von Bamberg. Der aus dem niederen Adel Frankens stammende Lupoid erwarb sich in Bologna die Würde eines doctor decre-

torum. Als Kanonist war er dazu prädestiniert, in öffentlichen Auseinandersetzungen

aufzutreten. Dies tat er nach seiner Rückkehr nach Deutschland denn auch ausgiebig, zunächst im Umkreis der Kurie von Mainz, dann als langjähriger Offizial des Bischofs von Würzburg. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten stand der Kaiser samt dem deutschen Episkopat der päpstlichen Kurie in Avignon gegenüber, und Lupoid erwarb sich in Jahr­ zehnten Erfahrung in der Behandlung strittiger Bischofswahlen. Zugleich ging es um die Ausgestaltung der Verfassung des Reiches; in diesem Zusammenhang sei auf einen Rechtsspruch der deutschen Kurfürsten in Rhense vom Sommer 1338 hingewiesen. Lupoid könnte daran beteiligt gewesen sein ; jedenfalls ist sein ‘Tractatus de iuribus regni et imperii Romanorum’ (im Wesentlichen 1340 fertiggestellt) ist in manchen Dingen geradezu eine Paraphrase, ein Kommentar der fürstlichen Verlautbarung. Von diesem Traktat und zwei weiteren Texten Lupolds ist, nach einer nahezu hundertjährigen Vorgeschichte, eine kritische Edition erschienen : Politische Schriften des Lupoid von Bebenburg. Herausgegeben von Jürgen Mi e t h k e und Christoph Fl ü e l e r. (Monumenta Germaniae Histórica: Staatsschriften des späteren Mittelalters 4). Hannover : Hahn, 2004. XXIV, 608 Seiten. ISBN 3-7752-0304-4. — An erster Stelle steht hier der genannte ‘Tractatus ...’, ein umfangreicher Text, der sich vollständig in zwanzig Hand­ schriften erhalten hat. Auf der Grundlage der kanonistischen Staatstheorie des 13. Jahr­ hunderts wird hier die Stellung und werden die Rechte des deutschen König- und Kaisertums herausgearbeitet. Dabei werden fünf Hauptthesen verteidigt, die sich mit der Erklärung von Rhense berühren. Eine ähnliche Stoßrichtung, doch einen gänzlich anderen Inhalt hat der wenig später (1342) fertiggestellte und dem Herzog von Sachsen gewidmete ‘Libellus de zelo Christiane religionis veterum principum Germanorum’. In diesem durch 11 vollständige Handschriften vertretenen Text legt Lupoid dar, welchen Glaubenseifer und welche Ergebenheit gegenüber dem römischen Stuhl die deutschen Herrscher bewiesen hätten, und welch hohes Verdienst ihnen daraus erwachsen sei. Hier beschreibt er mehr, als daß er argumentiert — diesbezüglich verweist er oft auf seinen ‘Tractatus ...’. Vielfach folgt er textlich recht eng seinen historiographischen Quellen. Hinzu kommt als dritter Text eine etwa gleichzeitig mit dem ‘Tractatus ...’ geschaffene Dichtung — 180 Langzeilen zu 14 Silben, vielfach von der Form 7pp+7p. Ihr Titel lautet : ‘Ritmaticum querulosum et lamentosum dictamen de modemis cursibus et defec- tibus regni ac imperii Romani’. Dem Dichter erscheint in einem Traum eine venustis­

sima domina als allegorische Verkörperung des Reichs und beklagt sich über erlittenes

Unrecht und die Mißachtung ihrer Vorrechte. Der Dichter soll als ihr Diener furchtlos in ihrem Namen auftreten. Diese in nur einer Handschrift erhaltene Dichtung enthält 31 Glossen, die sich auf den Verfasser selber zurückführen lassen. 1341 und um 1349 sind davon deutsche Nachdichtungen geschaffen worden. In der vorliegenden Edition

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werden zunächst, über das sonst in Einleitungen Übliche weit hinausgehend, und unter Rückgriff auf ein breites und hier konkret reproduziertes Material, die historisch-politi­ schen Konstellationen deutlich gemacht, in welchen diese drei Schriften Lupolds stehen. Schon früh gab es rabbinische Jesustraditionen, aus denen — vielleicht etwa zu Ende des 3. Jahrhunderts — ein zusammenhängender Text polemisch-parodierender Art geschaffen wurde. Unter dem Namen ‘Toldot Jeschu’ (‘ [Abstammungs-]Geschichte Jesu’) war dieser im Mittelalter in zahlreichen Fassungen in Umlauf, außer in Hebräisch auch in Übersetzungen ins Arabische, Persische, Spanische und Deutsche. Die erste Spur einer Kenntnis davon im christlichen Westen findet sich in Form von Zitaten in der Schrift ‘De Iudaicis superstitionibus’ Agobards von Lyon von 826/827. Im 13. Jahrhun­ dert gibt Raymundus Martinus in seinem ‘Pugio fidei adversus Mauros et Iudaeos’ eine größere Partie des ‘Toldot Jeschu’ in lateinischer Übersetzung wieder. Diese gelangte über die ‘Victoria Porcheti adversus impíos Hebreos’ des Porchetus de Salvaticis (1303, gedruckt 1520) zur Kenntnis Martin Luthers, der sie (1543) ins Deutsche übersetzte. Die erste vollständige Übersetzung des ‘Toldot Jeschu’ ins Lateinische stammt indessen von dem Wiener Geschichtsschreiber Thomas Ebendorfer (1388-1464) (vgl. zuletzt ALMA 62, 2004, S. 245). Davon liegt eine autographe, mit Fehlem behaftete Abschrift Eben- dorfers in einer Wiener Handschrift vor ; eine Kopie findet sich in einem Göttweiger Manuskript. Vor kurzem ist eine von einer deutschen Parallelübersetzung begleitete Ausgabe dieses und damit zusammenhängender Texte erschienen : Das jüdische Leben Jesu / Toldot Jeschu. Die älteste lateinische Übersetzung in den Falsitates Judeorum von Thomas Ebendorfer. Kritisch herausgegeben, eingeleitet, übersetzt und mit Anmer­ kungen versehen von Brigitta Ca l l s e n, Fritz Peter Kn a p p, Manuela Ni e s n e r und Martin Pr z y b i l s k i. (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 39). Wien / München : R. Oldenbourg, 2003. 107 Seiten. ISBN 3-7029-0475-1 (Wien) / 3-486-46852-7 (München). Zu Ebendorfers Schrift ‘Falsitates Iudeorum’ gehören als rahmende Teile: 1] ein Prolog des Übersetzers, 2] nach dem Text von ‘Toldot Jeschu’ ein in der Handschrift in hebräischer Sprache und Schrift wiedergegebenes, mit lateini­ schen Interlinearglossen versehenes (nur hier überliefertes) Schmähgedicht, begleitet von kurzgefaßten Anmerkungen Ebendorfers, sowie 3] ein gegen die Juden gerichteter Traktat Ebendorfers, der jedoch unvollendet geblieben oder hier nur unvollständig einge­ tragen worden ist. Beigegeben ist außerdem die lateinische Teilübersetzung des Porchetus samt deren deutscher Wiedergabe durch Luther. Seine Übersetzung des ‘Toldot Jeschu’ hat Ebendorfer mit Hilfe eines jüdischen Konvertiten bewerkstelligt ; wahrscheinlich lief die Umsetzung über das Deutsche. Die Abfassung seiner antijüdi­ schen Schrift als ganzer könnte, so vermuten die Herausgeber, von der Wiener Gesera von 1420, einem großangelegten Pogrom, angestoßen worden sein. Vielleicht gehört sie der Mitte des 15. Jahrhunderts an und bedeutet eine Stellungnahme gegen die verhält­ nismäßig judenfreundliche Politik Friedrichs III.

Des Weiteren ist hier die Edition einer eigenen Schrift Ebendorfers anzuzeigen. Während der Arbeit an seiner Kaiserchronik (vgl. ALMA 62, 2004, S. 245) kam ihm der Gedanke, eine zurückblickende Abhandlung über die Schismen im Papsttum zu verfassen und dieser Chronik als Anhang beizugeben. Veranlassung dazu mögen ihm Eindrücke gegeben haben, die er 1432-1435 als Abgesandter der Universität Wien am Konzil von Basel empfing. Die Absicht ließ sich in dieser Form nicht verwirklichen, und so schuf er denn einen selbständigen Schismentraktat, begonnen bei dem Schisma zwischen Cornelius und Novatian und herabführend bis zu Kalixt III. und Pius II., der nur eben noch erwähnt wird. Der Hauptsache nach schrieb Ebendorfer diese Abhand­ lung 1451 nieder, doch arbeitete er bis 1458 weiter daran. Ihr Text ist autograph über­ liefert in Handschrift 3423 der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien, die zahl­

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reiche weitere Arbeiten Ebendorfers enthält ; es sind keine weiteren Textzeugen bekannt. Ebendorfer verzichtete auf die Weiterführung und den Abschluß der Schrift wegen der Arbeit an seiner Papstchronik (s. ALMA 55, 1997, S. 304f.), die inzwischen eingesetzt hatte, und wozu der Schismentraktat eine Vorarbeit ist. Für die Behandlung der, je nach Zählung, 24 oder 25 Schismen stützte Ebendorfer sich hauptsächlich auf die ‘Chronica summorum pontificum et imperatorum Romanorum’ des Regensburger Chorherm Andreas (vollendet 1422), daneben auf Martin von Troppau, den Anonymus Leobiensis und andere Texte, unter anderm auch solche joachitischer Herkunft, vor allem auf die Schrift ‘De causis, statu, cognitione ac fine schismatis et tribulationum futurarum’ des Telesphorus von Cosenza (1386). Soeben hat Ebendorfers Schismentraktat eine neue kritische Edition erhalten : Thomas Ebendorfer. Tractatus de schismatibus. Herausge­ geben von Harald Zi m m e r m a n n. (Monumenta Germaniae Histórica: Scriptores rerum Germanicarum, Nova series 20). Hannover : Hahn, 2004. XXXIV, 147 Seiten. ISBN 3-7752-O22O-X. — Vorliegende Edition ist die Neubearbeitung der Dissertation, mit welcher der Herausgeber 1952 bei Alphons Lhotsky promoviert hatte (erschienen in: Archiv für österreichische Geschichte 120, 1954, S. 43-147).

Unter den zahlreichen historischen Werken von Enea Silvio Piccolomini (Pius II., 1405-1464) ist seine im Sommer 1458, kurz vor seiner Papstwahl, vollendete Geschichte Böhmens nicht das geringste. Sie reiht sich ein in eine ganze Reihe von Beschreibungen einzelner Regionen Europas, hat denn auch Gemeinsamkeiten mit seiner etwa gleichzeitig entstandenen Schrift ‘Europa’ sowie mit seiner ‘Historia Austrialis’ (1453/58). Bereits während des Konzils von Basel war er auf Böhmen, vor allem auf die Hussiten, aufmerksam geworden, in denen er eine große Gefahr sah. Die ‘Historia Bohémica’ ist nach heutiger Kenntnis in 39 Handschriften sowie zwei Inku­ nabeln überliefert. Bald schon ist sie in einzelne Volkssprachen übersetzt worden. Noch in die Lebenszeit des Autors fällt die deutsche Übersetzung des Peter Eschen- loër. Bald folgte eine Übertragung ins Tschechische durch Jan Hüska. Übersetzungen ins Spanische und ins Italienische schlossen sich an. Im Gefolge vierer deutsch-tsche­ chischer Humanismus-Konferenzen (1985 bis 1993) entstand ein umfangreiches Editionswerk: Aeneas Silvius Piccolomini. Historia Bohémica. Herausgegeben von Joseph He j n i c und Hans Ro t h e. 3 Bände : Band 1 : Historisch-kritische Ausgabe des lateinischen Textes, besorgt von J’ H’, mit einer deutschen Übersetzung von Eugen Ud o l p h / Band 2 : Die frühneuhochdeutsche Übersetzung (1463) des Breslauer Stadt­ schreibers Peter Eschenloër, herausgegeben von Václav Bo k / Band 3 : Die erste altt­ schechische Übersetzung (1487) des katholischen Priesters Jan Hüska, herausgegeben von Jaroslav Ko l á r. (Bausteine zur Slavischen Philologie und Kulturgeschichte, Neue Folge, Reihe B: Editionen 20, 1-3). Köln: Böhlau, 2005. ISBN 3-412-15404-0 (Gesamtwerk) / -5504-7 (Band 1). — Nachstehend einige Angaben zum lateinischen Text und zu dessen Edition in Band 1 : Geboten wird eine kritische Edition unter Berücksichtigung der gesamten bekannten Überlieferung, im Paralleldruck mit einer deutschen Übersetzung. Am Fuß der linken Seite findet der umfangreiche Variantenap­ parat Platz, an dem der rechten die konzis gehaltenen Sachanmerkungen. Voran steht eine Einleitungspartie von 263 Seiten. Hervorgehoben sei daraus der — von einer deutschen Übersetzung begleitete — Abdruck dreier umfangreicher biographischer Zeugnisse zu Piccolomini, sodann Erörterungen zu seiner Kenntnis Böhmens, zu den Gemeinsamkeiten mit ändern seiner historiographischen Werke, zu den für die ‘Historia Bohémica’ selber herangezogenen — antiken und zeitgenösisschen — Quellen, zur Überlieferung und zur Wirkungsgeschichte des Werkes und endlich zum geschichtlich-politischen Denken Piccolominis, wie es hier zutagetritt, vor allem betreffend die Rolle Böhmens im deutschen Reich.

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Emeut ist ein neuer Band innerhalb der Reihe der Editionen monastischer Brauch­ aufzeichnungen anzuzeigen (zuletzt : ALMA 59, 2001, S. 277f.). Er gilt einem der wich­ tigsten Consuetudinestexte des ausgehenden Mittelalters, nämlich den Caeremoniae der Klöster, welche sich der Bursfelder Reform angeschlossen hatten : jener Bewegung, die seit 1434 von dem Kloster Bursfelde (bei Göttingen) ausging und sich binnen kurzer Frist vor allem in Norddeutschland, aber auch in ändern Regionen des nördlichen und mittleren Europa ausbreitete und welcher am Vorabend der Reformation nicht weniger als 94 Männer-, dazu zahlreiche Frauenklöster zugehörten. 1449 wurde in Bursfelde und in Mainz je ein Ordinarius zusammengestellt ; in der ältesten, in Melk liegenden Hand­ schrift von 1457/58 ist der Bursfelder Ordinarius mit den Caeremoniae vereinigt. Die Texte wurden im Auftrag des Kapitels in verschiedenen Arbeitsgängen redigiert; 1474/75 wurde die daraus hervorgegangene und approbierte Fassung gedruckt. Vor kurzem ist nun eine kritische Ausgabe der Caeremoniae erschienen : Caeremoniae Burs- feldenses. Edidit Marcellus Al b e r t. (Corpus consuetudinum monasticarum 13). Sieg­ burg : Franciscus Schmitt, 2002. XIII, 477 Seiten. ISBN 3-87710-400-2. — Leitender Textzeuge ist die genannte Inkunabel ; aus der großen Zahl von Handschriften sind ihrer 15 im Apparat berücksichtigt. Aus der ältesten unter ihnen, der Melker Handschrift, wird für jedes Kapitel, soweit darin bereits vorhanden, die Anfangspartie im vollen Wortlaut dem Inkunabeltext in Spaltendruck gegenübergestellt. Große Sorgfalt ist dem Sachkom- mentar gewidmet ; hier geht es vor allem um die Quellen der in die Caeremoniae einge­ gangenen Vorschriften. Auf sie und auf die Art ihrer Verarbeitung wird denn auch in der Einleitung im Detail eingegangen. Unter den zahlreichen Indices sei hier das 75 Seiten umfassende allgemeine Wortregister hervorgehoben.

Das im Braunschweigischen gelegene Kloster Königslutter trägt die Erinnerung an seine Gründung durch König Lothar III. im Jahre 1135 in seinem Namen weiter. Heute ein namhaftes Reiseziel wegen der aus dieser Zeit stammenden Kirche, war die könig­ liche Gründung bald nach der glanzvollen Anfangszeit zu einem unscheinbaren Kloster herabgesunken. Ein ihm angeblich von hoher Stelle verliehener Ablaß war eine will­ kommene Einkommensquelle ; 1491 fand die Bursfelder Reform Eingang. Ganz zu Ende des Mittelalters fand das Haus in der Person von Johannes Jacobi, der hier von 1503 bis zu seinem Tod im Jahre 1540 die Abtswürde innehatte, einen Geschichtsschreiber, der in seinem ‘Chronicon monasterii Regiae-Lothariae’ im Stile der althergebrachten ‘Gesta abbatum’ die Geschicke des Klosters aufzeichnete. Dieser Text wird erstmals herausge­ geben in: Die Chroniken des Klosters Königslutter. Von Klaus Na s s. (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte 37). Braunschweig : Selbst­ verlag des Braunschweigischen GeschichtsVereins, 2001. 142 Seiten, Abb. ISBN 3-928009-18-4. — Diese Chronik wird hier, begleitet von einer deutschen Parallelüber­ setzung und von zahlreichen Sachanmerkungen, aus der einzigen Handschrift (dem Kopialbuch des Abtes) ediert. Beigegeben ist die Erstedition einer etwa hundert Jahre jüngeren Geschichtsquelle, der ‘Chronica des Stiffts Königs Lutter’, verfaßt von Hein­ rich Meibom dem Älteren (1555-1625) in den Jahren 1613/25. Meibom wirkte seit 1583 an der Universität Helmstedt. Er gab regionale Geschichtsquellen heraus und verfaßte mehrere Chroniken von Klöstern und Stiften jener Gegend. Seine deutsch geschriebene Chronik von Königslutter ergänzte er durch achtzehn lateinische Urkunden aus der Zeit von 1135 bis 1331, die er einem (inzwischen verlorenen) Kopialbuch entnahm. Der Herausgeber seinerseits gibt seiner Arbeit nebst einem Verzeichnis der Äbte des Klosters die kritische Edition fünf lateinischer Urkunden bei.

Mitgeteilt sei an dieser Stelle, daß sämtliche Blockbücher der Universitätsbibliothek München in einer Mikrofiche-Ausgabe zugänglich gemacht worden sind: Farbmikro- fiche-Edition der Blockbücher der Universitätsbibliothek München. Historische

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