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PAYS DE LANGUE ALLEMAND E
Heinrich TIEFENBACH, Studien zu Wörtern volkssprachiger Herkunft in karolingischen Königsurkunden . Ein Beitrag zum Wortschatz der Di/1ome Lothars I . und Lothars
II.
(Münstersche Mittelalter -Schriften 15) . München, Fink, 1973, 163 S ., DM 48 .-Der Buchtitel läßt nicht erkennen, daß es sich bei den Wörter n volkssprachiger Herkunft nur um solche germanischen Ursprung s handelt . So steht auch in der aus der Schule R . SCHÜTZEICHEL s hervorgegangenen Arbeit der germanistische Aspekt im Vordergrund , ohne daß die latinistischen Belange vernachlässigt wären .
Wenn gerade die Diplome der beiden Lothare als Materialbasi s gewählt worden sind, so wird dies in der Hauptsache damit begrün-det, daß für diese Urkunden eine neue und allen Anforderunge n genügende Ausgabe (von Th . SCHIEFFER, 1966) vorliegt . Außerde m spielt der Gesichtspunkt eine Rolle, daß infolge der langgestreckte n Ausdehnung des Reiches Lothars I . von der Nordsee bis nach Mittel-italien Gebiete mit verschiedenen germanischen und romanische n Sprachen, die Lehnwörter an das Mittellatein abgegeben haben , erfaßt werden konnten, so gehören von 139 echten Urkunden Lothars I . 39% dem italienisch(-lombardischen), 33% dem deutschen und 28 %
dem französisch(-fränkischen) Sprachraum an .
Der Stoff ist zunächst in zwei Hauptteile zerlegt, in dem einen wer -den die Wörter aus -den echten und in dem anderen die aus de n unechten Urkunden behandelt. Die einzelnen Artikel wiederum gliedern sich in drei Abschnitte, in denen das Vorkommen der
ein-zelnen Begriffe in weiteren Urkunden, in den Volksrechten, in litera-rischen Werken sowie in Glossen verzeichnet und eine semasiologisch e und eine etymologische Untersuchung, die letztere auf indogerma-nistischer Basis, angestellt wird.
Die Ergebnisse erweisen sich als sehr differenziert . Numerisch is t eine Abstufung von sehr häufig vorkommenden Lehnwörtern (z .B .
15 1 zu beobachten . Ein Teil ist dem Fränkischen entlehnt wie bifangus ,
fodrum, forestis, wadriscafium, ein anderer dem Langobardischen wi e aldio, castaldius, gaium, wobei interessante wortgeographische
Fest-stellungen über Ausstrahlungen in Nachbargebiete zu machen sind , besonders durch Einwirkung des frankolateinischen Rechtswort-schatzes auf Italien. Auch der Lautstand der Lehnwörter gegenübe r
den nichtlatinisierten Grundwörtern wird eingehend untersucht , wobei sich bisweilen herausstellt, daB nach der Übernahme in s Lateinische eine Konservierung eingetreten ist, so etwa bei scabinus der unterbliebene Umlaut, bei fredum die Erhaltung des -e- gegenübe r germanischem -i- und bei leudis die unveränderte Bewahrung de s Diphthonges .
Ausführlich werden auch die Etymologien behandelt, und zwar mit kritischer Beurteilung der bisherigen Forschungsergebnisse . Grund-legend Neues ist dabei nicht herausgekommen, war auch bei de r intensiven früheren Durchdringung der Materie kaum zu erwarten . Einige bekannte Begriffe wie feudum, castaldius, aldio bleiben ihrem Ursprung nach weiterhin ungenügend erklärt . Mit dem Einfluß von griechisch ariipyos scheint bei dem schon seit dem Ende des 2 . Jh .'s vorkommenden burgus zu rechnen zu sein, während beiforestiskaum lateinische Etyma (foris, forum) anzunehmen sind .
Etwas seltsam mutet die denkbar umständliche Zitierweise vo n Urkunden an, besonders bei den als Materialbasis häufig angeführte n Diplomen Lothars I . und Lothars II ., und zwar nach folgende m Schema (z .B . S .34) : DLo I 133, 854 VIII 4, dazu erste Anmerkung : DD Karol3, S . 297,20 ; zweite Anmerkung : BM 1167, was kürzer mit DLo 1133 S . 297,20, allenfalls unter Zusatz des Abfassungsjahres 8 54, hätte abgetan werden können . Völlig überflüssig für eine sprachlich e Untersuchung sind Monat und Tag des Ausstellung (VIII 4) sowie auch die Angabe der Regestennummer von B(ÖHIIER)-M(ÜHLBACHER) , die ein etwaiger Interessent der Edition entnehmen könnte . Nach demselben Modus sind auch andere Diplome und Urkunden zitier t worden, kein Wunder, wenn dann bei 114 Seiten Text die Anmer-kungen auf 1238 angeschwollen sind .