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Zielerreichung 1 Begründung

Dans le document Avis 49.071 du 15 février 2011 (Page 89-93)

3.2~4 Erho1ung

4. Ziele 1 EntwicklungsmaBnahmen (Biotopmanagement)

4.4 Zielerreichung 1 Begründung

Zur Erreichun,g der soeben angeführten Ziele, beziehungsweise um die Durchführung der vorge­

schlagehen MaBnahmen zu gewahrleisten ode~ zu erleichtern müssen im nachfolgenden Vor­

schlag zum groBherzoglichem Reglement verschiedene Verbate und Auflagen ausgesprochen

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Naturscnutzgeblet Mamerdall

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werden. AuBerdem werden für die verschiedenen betroffenen Nutzungsbereiche Empfehlungen und Hinweise fOr eine, dem angestrebten Naturschutzstatus Rechnung tragende, Bewirtschaftung und Pflege der landschaft angesprochen.

4.4.1 Nutzungsanderungen

Die Nutzungsanderungen berühren in erster Unie die Bereiche Land- und Forstwirtschaft. Die wichtigste Nutzungsanderung betrifft den Maisanbau im Tai der Mamer. Diese Kulturen sind auf­

grund ihrer Intensitat bezüglich des Einsatzes an Düngemitteln und/oder sonstigen organischen oder mineralischen ~ubstanzen, sowie Unkraut- und Schadlingsbekampfungsmitteln in der un­

mittelbaren Nahe eines FlieBgewassers und auf Baden mit hohem Grundwasserspiegel nicht zu vertreten. Nur durch eine extensive landwirtschaft kann der Wasserschutz gewahrleistet werden.

Für die' gesamten landwirtschaftlich genutzten Flachen im Bereich der Schutzzone A sollten Konventionen zwischen dem Staat (Umwelt- 1 landwirtschaftsministerium) und den Grundstücks­

eigentümern oder Pachtern zur extensiVen Bewirtschaftung der Flachen ausgehandelt werden.

Um den Schutz der Quellen und des Grundwassers zu gewahrleisten, sollten auch die land·

wirtschaftlichen Flachen in Plateaulage beidseitig des Mamertales in ein Extensivierungs-"""

programm einbezogen werden. Allerdings liegen diese Flachen auBerhalb der eigentlichen Schutzgebietes und das Anliegen einer Extensivierung kann nur ais Empfehlung vorgetragen werden. Wobei man allerdings nochmals den engen Zusammenhang zwischen MaBnahmen bezüglich des Wasserschutzes direkt am Talboden und den angrenzenden Hangen und den empfohlenen MaBnahmen auf den Plateaus hervorstreichen muB (diese betreffen vor allem auch die Quellen im Mamertal, die auch vielfach zur Trinkwassergewinnung genutzt werden).

lm Bereich Forstwirtschaft sind Nutzungs8.nderungen vor allem im Bereich der zahlreichen Nadelforste am Talboden (direkt neben der Mamer) aber au ch an den Hangen vorgesehen. Über einen langeren Zeitraum ist ein volliges Verschwinden der Nadelbaume im Auenbereich der Mamer vorgesehen, diese sind durch standortsgerechte laubbaumarten zu ersetzen. Dieser Umwandlungsprozess kann nur sùkzessive vor sich gehen: Die Probleme und MaBnahmen .müssen mit den vielen verschiedenen Privatbesitzern durchdiskutiert werden; um wirtschaftliche Verluste zu Vermeiden oder gering zu halten, sollte mit dem Abholzen sehr junger Bestande noch gewartet werden; ein zu abruptes Auslichten mancher Standorte (z.B. Quellen) kann zu ...

Beeintrachtigungen dieser Biotope führen; grof3flachige Waldarbeiten sind wegen ihres storenden Einflusses auf die lokale Tièr- und Pflanzenwelt zu vermeiden.

Auch die Nadelholzparzellen in den Hangbereichen sind sukzessive durch standortsgerechte heimische Laubbaumarten zu ersetzen (dabei ist auch besonders darauf zu achten, daB das Pflanzenmaterial von lokalem oder zumindest regionalem Saatgut stammt!).

Um den Aufbau und die Artenzusammensetzung samtlicher Walder des Schutzgebietes in einen optimalen Zustand zu bringen sind noch einige bestandesregulierende Eingriffe vorzunehmen und zwar ist .vor allem die Altersstuktur zu verbessern (h6here Variabilitat verschiedener Altersklassen auf engstem Raum) und die Durchmischung der Arten zu fordern (h6herer Anteil an Edellaub­

baun1arten, den lokalen Standortsbedingungen besser angepaBte Artenverteilung). Sonder­

standorte im Wald, Wi8 zum Beispiel Quellen, Felswande, ... sind durch gezielte aber schonende Eingriffe zu verbessern, beziehungsweise bei samtlichen Waldarbeiten besonders zu schonen!

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Naturschutzgebiet Mamerdall

4.4.2 Siedlung, Freizeiteinrichtungen und Erholung

Innerhalb des Schutzgebietes befinden zwei gr6Bere Siedlungsgebiete und zwar Kopsta! und Schoenfels, sowie zahlreiche isoliert liegende Gebaude unterschiedlichster Nutzung (ehemalige Mühlen, Wohngebaude, Restaurationsbetriebe, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, landwirtschaftliche (Neben)Gebaude, ...). Die Bebauung innerhalb der Bauperimeter ist aus dem Schutzgebiet ausgegliedert und unterliegt somit nur den Bestimmungen der jeweiligen Bebauungsplane. Vergr6Berungen der Bauperimeter sind zu vermeiden und sollten einer Prüfung

im Sinne des Naturschutzgesetzes unterliegen. "

Samtliche andere Bebauungunterliegt den Bestimmungen des zukünftigen groBherzoglichen Reglements für das Naturschutz"gebiet. Nutzungsanderungen, Vergr6Berungen oder Veranderungen sind prinzipiell untersagt, es sei denn es handele sich um wesentliche Verbesserungen im Sinne der Ziele des Naturschutzgebietes.

Bei bestehenden Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel des Campings von Mamer sind Verbesserungen durchzuführen: Die Abwasser dürfen nicht weiterhin ungeklart in die Mamer geleitet werden. Es ist auBerdem ein gr6Berer Abstand zum FluB einzuhalten und die Ufer sind naturhah zu gestalten.

Das bestehende Wegenetz (FuBwege) ist sehr dicht und nach M6glichkeit nicht weiter auszubauen. Instandsetzungsarbe!ten, sowie lokal notwendige Verbindungen k6nnen durchgeführt werden. lm Zuge der MaBnahmen zur Lenkung der Besucherstr6me und eventuell der Trennung verschiedener Nutzungen (Wandern, Radfahren, Reiten) soli eine einheitliche und leicht verstandliche neue Beschilderung samtlicher Wege durchgeführt werden. Ein Gesamtkonzept für das Wege- (und StraBen)netz muB erstellt werden.

lm Bereich des Schlosses von Schoenfels ist die Einrichtung eines Besucher- und Informationszentrums für das Naturschutzgebiet "(und eventuell die gesamte Region Eisch­

Mamertal) vorgesehen. Um diese Infrastruktur optimal in die Landschaft einzubinden ist ein Gesamtkonzept (Entwicklungskonzept "Naturerfahrung") notwendig, das Wegenetz ist ein Teil dieses zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes. Man sollte nicht vergessen bestehende und bekannte Einrichtung zu Erholungszwecken (wie z.B. Rast- und Picknickplatze, der Park mit Lehrpfad und Garten im Gebiet Weidendall) einzubinden, bevor man neue Elemente schafft.

lm Bereich der Schutzzone A (Kerngebiet) ist nur der FuBgangerverkehr auf speziell ausgewiesenen Wegen erlaubt. Sauwerke (Stelzenweg, Steg über ein Quellgebiet, Informations­

tafeln, ... ) müssen sich in die Landschaft einfügen und dürfen die empfindlichen Lebensraume (Tier- und Pflanzenwelt) nicht beeintrachtigen. Haustiere dürfen aus Rücksicht auf die heimische Fauna nicht mitgeführt werden. lm Bereich der Schutzzone B (Pufferzone) wird die Nutzung des Wegenetzes durch entsprechende Beschilderung geregelt (FuB-, Rad-, Reitwege, ... ).

4.4.3 Jagd und Fischerei

Bei der Jagd muB es aus Rücksicht auf die heimische Tierwelt zu gewissen Auflagen und Verboten kommen: ln der Schutzzone A (Kerngebiet) sollte die Jagd ganz verboten werden. Die Storung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt durch samtliche an Jagd gebundene Tatigkeiten ware in diesem auBerst sensiblen und engen Talraum betrachtlich. In der umliegenden Schutz­

zo'ne B (Pufferzone) sind 'aufgrund der Gro8e des Gebietes, des Fehlens natürlicher Regulatoren (natürliche Feinde) und dem langjahrigen jagdlichen EinftuB des Menschen (künstlicher Aufbau

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l'Jalurscnulzgeolel Mameroall

der Populationen, Verhalten des Wildes, ... ) gewisse regulierende jagdliche Eingriffe notwendig.

Eine künstlich überhëhte Wilddichte (gefërdert durch Fütterungen, schlechte AbschuBplanung, ... ) muB auf naturraümvertragliches MaB herabgesetzt werden und anschlieBend nur noch regulierende Abschüsse getatigt werden ohne wirtschaftliche Aspekte oder Trophaenjagd.

lm Bereich der Fischerei besteht das Ziel des Aufbaus einer natürlichen. den Standortsbedingungen angepaBten Fischpopulation. Damit sich langfristig eine autochthone Fischpopulation aufbauen, eigenstandig reproduzieren und erhalten kann, muB sowohl auf das Aussetzen, wie auf Befischung verzichtet werden. Eng an den Aufbau der Fischpopulationen gekoppelt sind geplante Renaturierungsprojekte (und ihre Auswirkungen) SOWi8 die Wasser­

qualitat der Mamer und ihrer Zuflüsse, nur wenn letztgenannte MaBnahmen greifen istder Aufbau einer autochthonen Population mëglich.

Die Entwicklung der Fischfauna ist durch regelmaBige Kontrollen zu beobachten und erëffnet eine einmalige Chance zur wissenschaftlichen Beobachtung.

4.4.4 Ausbringung nicht heirnischer Tier- und Pflanzenarten ,

Um den Aufbau einer autochthonen Fischpopulation in der Mamer ermëglichen zu kënnen, muB"'"

auf das Ausbringen von nicht heimischen, beziehungsweise nicht standortsgerechten Fischen verzichtet werden. Auch andere nicht heimische Tier- und Pflqnzenarten sollten nicht in das Okosystem eingebracht werden. Nur so kënnen sich auf Dauer stabile und sich selbst regulierende Tierpopulationen und Pflanzengesellschaften aufbauen.

Beso!1ders im Bereich der Forstwirtschaft ist es wichtig bei Aufforstungen auf Pflanzenmaterial aus lokalen oder regionalen Baumschulen zurück:zugreifen und fremdes Saatgut zu vermeiden.

Denn nur lokale Arten sind an die Standortsbedingungen optimal angepaBt. Naturverjüngung sollte soweit ais mëglich gefërdert werden um die genetische Vielfalt der Region zu erhalten.

Die bemerkenswerte Biodiversitat im Mamertal muB unbedingt durch eine schonende Bewirtschaftungund ein Vermeiden von Floren- und Faunenverfalschung durch das Einbringen . nicht h~imischer Arten gewahrt bleiben, beziehungsweise sich entwickeln kënnen.

4.4.5 Weitere Verbate zum Tier- und Pflanzenschutz

Die Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten, die im Mamertal vorkommen dürfen nicht beeintrachtigt werden, deshalb ist eine Entnahme oder Storung der Arten nicht erlaubt. Wanderer ùnd andere das Gebiet betretende Erholungssuchende müssen an besonders sensiblen Gebieten groBflachig vorbeigeführt werden, das Verbot Pflanzen und/oder Tiere ihrem natürlichen Lebensraum zu entnehmen oder auch nur zu beeintrachtigen muB allen Besuchern deutlich gemacht und auch kontrolliert werden.

Bei der Bewirtschaftung und Pflege der Landschaft müssen ebenfalls sensible Biotope und gefahrdete Tierarten geschont werden. Für verschiedene Arten sind speziellen Artenschutz­

programme aufzustellen und durchzuführen.

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I\larurscnutzgeolet Mamerdall

4.4.6 Abfallablagerungen

Abfallablagerunge-n sind im gesamten Naturschutzgebiet verboten. Ehemalige Deponiestandorte müssen auf ihre Unbedenklichkeit hin untersucht und gegebenenfalls saniert werden.

Es muB ebenfalls darauf geachtet werden, daB bei genehmigten Bauvorhaben (wie zum Beispiel dem Bau einer ForststraBe) keine gefahrlichen oder das Landschaftsbild und den Naturhaushalt beeintrachtigende Stoffe verarbeitet werden (z.B. belasteter Bauschutt).

4.4.7 Bodenentnahme und Bodendeponierung

Zur Zeit kommt es im Bereich der Baustelle der NordstraBe am n6rdlichen Ende des Naturschutzgebietes zu massiven Erdbewegungen. Das Volumen an Bodenentnahmen und ­ deponierungen sollte so gering wie m6glich gehalten werden.

Bei zukünftigen GestaltungsmaBnahmen im Naturschutzgebiet (Gewasserrenaturierungen, Wegebau, touristische Infrastruktur, ...) ist das Volumen an Erdbewegungen so gering wie m6glich ­ zu halten, notwendige Erddeponierungen müssen mit auBersteLBücksicht auf umliegende Biotope geschehen und dürfen diese in keiner Weise beeintrachtigen.

4.4.8 Verkehr und Larm

Das hohe Verkehrsaufkommen auf der das gesamte Tai durchquerenden C.R. 101 verursacht eine massive Storung im Landschaftsbild und Erholungsraum: durch die hohe Fahrzeugfrequenz bildet die StraBe eine màssive B~rriere -für zahlreiche Tierarten (Verinselung von Biotopen und Tierpopulationen) und stellt auBerdem eine Gefahrenquelle für viele Lebewesen dar (Verkehrsopfer). Ais Larm- und Emissionsquelle hat die StraBe auch einen wesentlichen Impakt auf das Tai ais Lebensraum.

SchlieBlich hat die StraBe auch negative Auswirkungen auf den Tourismusund die Naherholung:

die Ve.rkehrsdichte und die oft Qberh6hten Geschwindigkeiten mach en eine Nutzung fOr den Fahrrad- oder FuBgangerverkehr unm6glich, die Larmbelastung breitet sich durch das gesamte Ta! aus und vermindert den Erholungswert der gesamten Landschaft (auch die Autobahnbrücke im Süden des Tales ist ais Larmbelastung mit zu berücksichtigen!).

Um die negativen Auswirkungen der StraBe zu mindernund potentielle Gefahren zu vermeiden, werden folgende Verbote im Bereich Verkehr vorgeschlagen:

- AlIgemeines Fahrverbot für Schwerverkehr (über 3,5 t), ausgenommen Anrainer und Zulieferer zu den Ortschaften Kopstal und Schoenfels.

- AlIgemeines Fahrverbot für Gefahrengüttransporte (-+ Ressourcenschutz Wasser) - Geschwindigkeitsbegrenzung für aile motorisierten Fahrzeuge: ...

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