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Aligemeine Ziele und MaBnahmen

Dans le document Avis 49.071 du 15 février 2011 (Page 77-89)

3.2~4 Erho1ung

4. Ziele 1 EntwicklungsmaBnahmen (Biotopmanagement)

4.2 Aligemeine Ziele und MaBnahmen

Schutzzone A (Kernzone)

Übergeordnetes Ziel ist der Erhalt, beziehungsweise die Wiederherstellung einer naturnahen FluBlandschaft durch Pflege- und EntwicklungsmaBn'ahmen und in der spateren Entwicklung durch Verzicht auf jede Nutzung in der Forstwirtschaft, eine extensive Nutzung der Grünlandflachen und eine Verzicht auf Jagd und Fischerei; der Naturschutzfunktion muB Vorrang vor allen anderen Ansprüchen eingeraumt werden Die Entwicklung und der Fortbestand des aktuellen Artenreichtums an charakteristischen· Tier- und Pflanzenarten muB gesichert und

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Naturschutzgebiet Mamerdall Oktober 2000

gef6rdert werden. Die einmalige Chance einer wissenschaftliche Beobachtung der "Schaffungll einer Auenlandschaft ist ebenfalls zu ergreifen.

Zur "Vermarktunglt des Naturschutzgebietes, zur Senibilisierung der betroffenen Bevolkerung (Identifikation mit der Region) und zur Verbesserung des allgemeinen Naturverstandnisses ist eine naturvertragliche Erschlier3ung (unter besonderer Berücksichtigung sensibler Biotope) in einzelnen Teilbereichen moglich, wobei die Hauptaktivitaten der Freizeitnutzung und der didaktischen MaBnahmen sich in der Schutzzone B abspielen sollten.

Schutzzone B (Pufferzone)

Übergeordnetes .liel ist der Erhalt, die ,Entwicklung und die Wiederherstellung einer naturnahen, artenreichen Landschaft, der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes, sowie eine schonende und naturvertragliche Nutzung in den Bereichen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und NaHerholung.

Nutzungsbereich Ziele'

-- Verzicht auf Ackerkulturen im Mamertal, Umwandlung aller Ackerflachen Landwirtschaft

in Dauergrünland (mit anschlieBender extensiver Bewirtschaftung);

Extensivierung auf samtlichen Grünlandstandorten;

Entwicklung standortsgerechter Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren (ais Randstreifen entlang der Mamerufer und an Parzellengrenzen);

Extensivierung (Erstellung von Düngerplanen, Landwirtschaftsberater) auf den landwirtschaftlichen Flachen der Plateaus (? Ressourcenschutz Wasser);

Aufbau eines vielstufigen (aile Altersgruppen sollten vertreten sein) Forstwirtschaft

strukturreichen Oauerwaldes aus standortsgerechten, heimischen Arten;

Bestandeserneuerung und -umwandlung vorwiegend durch Naturver­

jüngung (ausnahmsweise Initialpflanzungen mit autochthonem Pflanz- ....

material);

Erh6hung des Strukturreichtums: Belassen von Totholzinseln, Aufbau stufiger breiter Waldrander, Belassen von kleinen Lichtungen und

Schl~gfluren, ... ;

Berücksichtigung von Sonderstandorten, d.h. keine oder sehr schonende Bewirtschaftung im Bereich von Felsabbrüchen. Quellen. Bachen, ... ; Langfristig Wiederherstellung eines Au- und Schluchtwaldes im Mamertal;

Umwandlung samtlicher Nadelholzmonokulturen in standortsgerechte Laubwaldbestande;

Schaffung von Naturwaldparzellen und sogenannter "réserves forestières intégrales"

- Schonende Instandhaltungsarbeiten an den vorhandenen Quell-Wasserwirtschaft

fassungen;

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Oktober 2000

~chut~ .. de~. Tr!nkwasserq~alitat d.urch Kontrolle der Bewirtschaftungs­

Intensltat samtllcher landwlrtschaftllcher Flachen im Einzugsgebiet; . Renaturierung naturferner Gewâsserabschnitte an der Mamer, mit besonderer Rücksicht auf (Brut)Biotope gefâhrdeter Arten (z.B.

Sandsteilufer ais Brutbiotopdes Eivogels);

Schutz, (Re)Valorisierung (Wiederherstellung) natürlicher Quel/biotope, Kalktuffformationen und anderer an natürliche Quellen und Bache gebundener Standorte und Lebensgemeinschaften;

Schutz und Pflege von Au- .und Schluchtwaldrelikten, sowie anderer naturnaher Uferbiotope (z.B. Hochstaudenfluren, Moos-, Farn- oder Schachtelhalmgesellschaften, ... ) entlang der Mamer;

Aufbau einer naturraurnvertrâglichen Wilddichte (Vermeiden von über­

hohten VerbiBschaden) mit ausschlieBlich heimischen Arten (Verbotvom Aussetzen fremder Tierarten), d.h. nachhaltige Wildbestandsdichten, Entwicklung von Wildbestânden, die ohne hohen Aufwand durch den Menschen weitestgehend stabil bleiben;

Jagd mit besonderer "Rücksiëht aufden sensiblen Naturraum (Ver­

meidung von Storungen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensraumen);

Aufbau und Erhalt einer autochthonen Fischpopulationin der Mamer;

Fischbestandsentwicklung durch Ânderung verschiedener Umwelt­

parameter (Ufergeslaltung, Wassergüte, ... )

Verbot jeder Storung der wassergebundenen lierwelt (insbesondere Vogel); .

Die charakteristischsten Biotope des Marnertales sind das FlieBgewasser, die Quellen, Au-/Schluchtwald und Feuchtwiesen, Fel$en und Buchenhangwalder. Diese müssen aile in ihrer Eigenart erhalten, bzw.

entwickelt werden;

Die Empfindlichkeit von ·Tieren und Pflanzen gegenüber Ruhestërungen aller Art (z.B. der Fischerei oder der Jagd) müssen bei allen Schutz­

maBnahmen berücksichtigt werden;

Um da"s langfristige Überleben der im Mamertal typischen Tier- und Pflanzenarten zu sichern, müssen in der Landschaft die für "dieses Über­

leben notwendigen FlachengrëBen, ihre Ausstattung und eine sinnvolle Vernetzung der einzelnen Flâchen erhalten bzw. wieder geschaffen werden;

Für besonders gefahrdete Arten müssen spezielle Artenschutzpro­

gramme entwickelt werden (z.B. für Fledermause, den Schwarzspecht, ... );

Schutz des Grundwassers, der Mamer und ihrer Zuflüsse und samtlicher Quellen vor Verschmutzungen und Beeintrachtigungen jeder Art, zur Sicherung der Trinkwassergewinnung und zum Erhalt eines artenreichen Lebensraumes;

Nachhaltige Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft zum Schutz des Bodens;

Vermeidung jeder Beeintrachtigunq der Luft (z.8. durch Verkehr, ...) zum

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Schutz des Tales ais Frischluftgebiet (Naherholungsfunktion!);

Schonende ErschlieBung der Landschaft, Kompromissfindung zwischen FreizeitlErholung/

den einzelnen Nutzerinteressen und -bedürfnissen (Radfahrer. Spazier­

Kultur

ganger, Reiter, ... );

Nur punktuelle und didaktisch ausgereifte Infrastruktur in der sensiblen Mameraue und den Quellbereichen;

Revalorisierung und Darstellung der alten Kulturlandschaftselemente (Mûhlen, archaologische Fundorte, ... );

- Minderung der negativen Auswirkungen des StraBennetzes (Larm, Ab­

Verkehr

gase, Zerschneidung, potentielle Gefahr fûr das Wasser... ) durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Beschrankungen des zugelassenen Verkehrs.

- Lenkung der Besucherstr6me (Touristen, Erholungssuchende, ... ) mittels eines durchdachten Verkehrs-, Parkplatz- und Freizeitinfrastruktur­

konzeptes

-4.3 SChutz-, Pflege- und EntwicklungsmaBnahmen

(sie he Karte Nr 9 Ziele 1Pflege- und EntwicklungsmaBnahmen)

Schutz-, Pflege- und Besitzverhaltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen 1

Nr EntwicklungsmaBnahmen Bemerkungen

Landwirtschaft: Ackerflachen

Schutzzone A (Kèrngebiet)

1 Verzicht auf Ackerkulturen, wegen der Gefahr von Ackerflachen 6 in der Hand eines Privatbesitzers, ~ Bodenerosion, der Auswaschung von Düngernitteln teilweise Ankauf der Flachen durch Staat 1Gerneinden und Pestiziden, Eutrophierung der Marner (~ Arten- für Renaturierungsprojekt, Entschadigungen für und Biotopschutz, Ressourcenschutz) Nutzungsanderungen

2 Urnwandlung der Ackerflachen in extensiv genutzte Grünlandstandorte, bzw. teilweise Umwandlung in naturnahe Flul1ufergesellschaften (-4 nach der Marner­

renaturierunq)

Schutzzone B (Pufferzone)

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flachen (-.. Ressourcenschutz, Quellfassungen 1Trink­

wassergewinnung), Beratung der betroffenen Landwirte über externe Experten (-.. Landwirtschaftsberaler, Erstellung von Düngeplanen)

Landwirtschaft: Grünland

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Besitzverhaltnisse 1Zustandlgkeit 1Zeitrahmen 1 Bemerkungen

Alle direkt (und indirekt, am Rand der Pufferzone aber im Einzugsgebiet des Mamertales und der

Trinkwasserquellfassungen) betroffenen Landwirte in Informationsversarnrnlungen aufklaren über Sinn und Zweck der Ma/!'nahmen und anschliel1end

gemeinsame Suche nach tragbaren Lôsungen, finanzielle Hilfe in Form von zur Verfügungste/lung von Landwirtschaftsberatern und Erstellung von

Bewirtschaftungsplanen.

Schutzzone A (Kerngebiet) 4 Extensivierung der Mamer-nahen Grünlandstandorte

5 Extensive Grünlandbewirtschaftung, Umwandlung in.

den natürlichen Feuchtwiesen nahestehende. Grün­

landgesellschaften, d.h. Berücksichtigung der natür­

.lichen Standortsbedingungen -(Wasserhaushalt) bei Ansaat oder Schnitthaufigkeiten und -rhythmen. Brach­

fallen, bzw. Nutzungsaufgabe sind zu verhindern (-..

Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild)

Teilweise Ankauf der Flachen durch Staat / Gemeinden für Renaturierunqsprojekt

Es sollte eine Beratung der betroffenen Privatbesitzer stattfrnden, für Ertragseinbul1en und Bewirtschaftungs­

erschwernis sind Entschadigungen zu zahlen;

Für Flachen irn Besitz des Staates oder der Gemeinden müssen Pachtvertrage zur

naturvertraglichen Nutzung der Flachen abgeschlossen werden.

Schutzzone B(Pufferzone) 6 Die Grünlandnutzung sollte beibehalten und so natur­

nah ais mëglich gestaltet werden, eine Extensivierung ist wünschenswert.

Landwirtschaft: Sonstiges 1Aligemeines

Schutzzone

AI

B

7 Einstellung eines Landwirtschaftsberaters für das ge- Finanzierung über den Staat und/oder aile beteiligten samte Mamertal (bzw. für aile betroffenen Gemeinden) Gemeinden)

Forstwirtschaft: Waldbau allgemein

Schutzzone A(Kerngebiet) Langfristig ist eine vollstandige Nutzungsaufgabe der

Walder entlang der Mamer anzustreben, wobei bis zum Erreichen der gewünschten natürlichen Dauerwalder ("Urwalder") noch wesentliche regulierende Eingriffe notwendig sind.

Sehr grof1e Teile der Walder im Mamertal gehôren den Gemeinden und dem Staat, die Umsetzung dieser Maf1nahme müsste direkt in die, von der Administration des Eaux et Forêts erstellten Bewirtschaftungsplane einflie/!'en; die Waldflachen in Privatbesitz sind entweder sukzessive aufzukaufen und in das Bewirtschaftungskonzept der "forêts sousmises"

einzugliedernl oder durch Entschadigungszahlungen an die B~sitzer die Sukzession Richtung natürliche Dauerwaldgesellschaften einzuleiten.

Schutzzone A / B

9 Naturnahe Waldbewirtschaftung (*) in samtlichen Wald- Sehr grol1e Teile der Walder im Mamertal geh6ren den gebieten des Mamertales Gemeinden und dem Staat, die Umsetzung dieser

Ma/!'nahme müsste direkt in die, von der Administration des Eaux et Forêts erslellten Bewirtschaftungsplane einflie/!'en.

Forstwirtschaft: Laubwalder

Schutzzone A (Kerngebiet)

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Naturschutzgebiet Mamerdall

uKtoOer ~UUU

Schutz-,Pflege- und Besitzverhiiltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen 1

Nr

1

EntwicklungsmaBnahmen Bemerkungen .

i

10 Aufbau natürlicher, standortsgerechter, arten- und Sehr groBe Teile der Walder im Mamertal gehôren den strukturreicher, Laubwaldbestande (Au- und Schlucht- Gemeinden und dem Staat, die Umsetzung dieser walder) und sukzessive Extensivierung bzw. voll- MaBnahme müsste direkt in die, von der Administration standige Aufgabe der Nutzung (Walder ohne des Eaux et Forêts erstellten Bewirtschaftungsprane Produktionsfunktion!) einflieBen; die Waldflachen in Privatbesitz sind

entweder sukzessive aufzukaufen und in das Bewirtschaftungskonzept der "forêts sousmises"

einzugliedern, oder durch Entschadigungszahlungen an die Besitzer die Sukzession Richtung nalürliche

i Dauerwaldgesellschaften einzuleiten.

Schutzzone B (Pufferzone)

11 Naturnahe Waldbewirtschaftung unler besonderer Be- Sehr groBe Teile der Walder im Mamertal gehôren den rücksichtigung der Belange des Arten- und Biotop- Gemeinden und dem Staal, die Umsetzung dieser schutzes, des Ressourcenschutzes, sowie der MaBnahme müsste direkt in die, von der Administration Erholungsfunktion dieses Gebietes. des Eaux et Forêts erstellten Bewirtschaftungsplane

einflieBen.

Forstwirtschaft: Nadelwalde-r

Schutzzone A (Kerngebiet) ....,.

12 Umwandlung samtlicher Nadelholzparzellen (am Langfristig sollten aile betroffenen Parzellen vom Staat dringendsten, jene die direkt an die Mamer anstoBen- oder den Gemeinden aufgekauft bzw. (auf lange den) in standortsgerechte Laubwalder (Au-, Schlucht- Dauer) gepachtet werden

wald)

Schutzzone B (Pufferzone)

13 Umwandlung der Nadelholz(Fichten)monokulturen in Sehr groBe Teile der Walder im Mamertal gehôren den standortsgerechte Laub- und Mischwaldbestande; Gemeinden und dem Staat, die Umsetzung dieser verschiedene Nadelgehôlze kônnen auf entsprechend MaBnahme müsste direkt in die, von der Administration angepaBten Standorten auch zur Erhôhung des des Eaux et Forêts erstellten Bewirtschaftungsplane Strukturreichtums beitragen. einflieBen; die Waldnachen in Privatbesitz sind

entweder sukzessive aufzukaufen und in das Bewirtschaftungskonzept der "forêts sousmises"

einzugliedern, oder über die beratende Funktion der zustandigen Fôrster nach und nach in das

Gesamtkonzept einer naturnahen Waldbewirtschaftung

einzubinden. .

Wasserwirtschaft: Flier1gewasser

Schutzzone A 1(8)

14 Renaturierung der Mamer (besonders im Bereich der Die besonders naturfernen (zu tief eingeschnittenen) Wiesenlandschaft südlich und n6rdlich von Schoenfels) Abschnitteder Mamer liegen überwiegend auf dem

Gemeindegebief von Mersch, samtliche betroffenen Anrainer werden über Informationsversammlungen in das Projekt eingebunden

15 Abschnittsweise entfernen künstlicher Staat und Gemeinden aIs Anrainer der FlieBgewasser Uferverbauungen und anschUeBend naturnahe müssen eine Vorreiterrolle in der naturnahen Uferge-Uferausformung und Bepftanzung (z.B. Uferbefestigung staltung übernehmen, betroffene Privatbesitzer sind im mittels lebenden Materialien, Uferbepflanzung mit Erlen Rahmen eines Gesamtkonzeptes miteinzubinden und ais Erosionsschutz, ...) entlang der Mamer und ihrer durch entsprechende finanzielle Beihilfen zu motivieren zu·nüsse

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Schutz-,Pflege- und

Nr

EntwicklungsmaBnahmen 16 Erhalt wertvoller Biotope, wie zum Beispiel sandig­

lehmige steile Abbruchkanten an dem Mamerufer (ais wertvolles Brutbiotop für Eisvogel, Uferschwalbe, ...), Berücksichtigung anderer naturnaher vorhandener Biotope (Au-, Schlucht- oder Bruchwaldrelikte, Hoch­

staudenfluren, Schachtelhalgesellschaften, ...) bei Pflege- und EntwicklunQsmaBnahmen

17 Verbesserung der Wasserqualitat der Mamer und ihrer Zuflüsse durch Verbesserungen der Klaranlagen (Mamer, Kopstal, Schoenfels), durch Verbot von Ein­

leitungen direkt in die Mamer (wie z.B. beim Camping, oder anderen verstreut liegenden Bebauungen), Sammeln der Abwasser mittels Kollektor und Leitung zur nachsten Klaranlage oder Klarung in kleinen dezentralen Anlagen (z.B. Wurzelraumentsorgung, SenkQruben; ... )

Wasserwirtschaft: Quel/en

Naturschutzgebiet Mamerda"

Besitzverhaltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen / Bemerkungen

Die jeweilig zustandigen Gemeindeh und Privatbesitzer müssen für die ordnungsgemaf1e Entsorgung, . Ableitung und Klarung der Abwasser sorgen.

.Schutzzone A1B

Samtliche nicht gefaBten Quel/en (eigentliche Quellen, Die meisten Quellen Iiegen innerhalb von staats- oder Quellmund, Ablaufrinne, ...) müssen geschützt werden, gemeindeeigenen Waldern; punktgenaue und gezielte d.h. das Wegenetz ist grol1zügig um diese Bereiche

herumzufOhren, bzw. konnen vereinzelt Fuf1wege mittels Steltzenpfaden zu Anschauungszwecken im Quellbereich Qeführt werden.

Instandhaltungsarbeiten an gefal1ten Quellen müssen mit grol1er Sorgfalt und Rücksicht auf den Naturhaus­

~alt durchgeführt werden

Revalorisierung der naturnahen Quel/en.. z.B. durch schonendes Auslichten (bzw. entfernen standorts­

fremder Geholze) in der direklen Umgebung, durch Entfernen künstlicher Einbauten (Verrohrung, ...), Umleitung von Wegen in besonders sensiblen Bereichen, ...

meinde Kopstal gehoren der Gemeinde Luxemburg, andere Quellen werden von den jeweilig anderen Anrainerqemeinden des Mamertales ausQebeutet.

Die meisten Quellen liegen innerhalb von staats- oder gemeindeeigenen Waldern; punktgenaue und gezielte Mal1nahmen konnen erst nach Abschlul1 der

strukturel/en Quellenkartierung (die zur Zeit durchge­

führt wird) formuliert werden.

Schutzzone AI B 20 Samtliche Landbewirtschaftung (Land-, Forstwirt­

schaft,...) muB mit besonderer Rücksicht auf die Ressource Wasser (~ Trinkwassergewinnung) . geschehen

siehe auch Mal1nahmen inden Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft

21 Ehemalige und aktuelle Deponiestandorte im Einzugs­

gebiet der Mamer und der Trinkwasserquellen müssen kontrolliert, laufend überwacht und gegebenenfalls saniert werden.

Grof1e Flachen im Mamertal gehoren dem Staat und den Gemeinden (vor allem im Bereich der Wald­

flachen), aber auch zahllose Privatbesitzer sind be­

troffen, diese sollten für die Belange einer

nachhaltigen, ressourcenschondenden Bewirtschaftung sensibilisiert und durch Programme, Pilotprojekte und finanzielle Beihilfen motiviert werden.

Die zustandigen Betreiber der Deponien sind für das einwandfreie Funktionieren, bzw. eventuell für die Sanierung verantwortlich.

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Naturschutzgebiet Mamerdall

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Nr Schutz-, Pflege- und EntwicklungsmaBnahmen 22 Die meistens kleinen (tümpelartigen) stehenden

Gewasser im Mamertal (z.B. im Weidendall, nërdlich von Kopstal, in Schoenfels (im "Schlossparklt ) , ehemalige Fischteiche, ...) sollen in ihrem naturnahen Charakter erhalten, bzw. instandgesetzt werden Jagd 1Fischerei: Jagd 1Allg~meines

B~sitzverhâltnisse

1Zustândigkeit 1Zeitrahmen 1 \ Bemerkungen

Die (zumeist privaten) Besitzer müssen auf das Thema angesprochen werden, eventuell notwendige Maf1­

nahmen besprochen und durch (praktische und finanzielle) Hilfe bei der Planung und Realisierung umgesetzt werden

Schutzzone A (Kerngebiet) 23 Die Wilddichten müssen (durch die Jagd, da natürliche

Feinde fehlen) auf einem naturvertraglichen Maf1 ge­

halter, werden, um Naturverjüngung und

Anpflanzungen im Rahmen der Umwandlung der Nadelholzparzellen in standortsgerechte

Waldgesellschaften nicht zu sehr zu beeintrachtigen.

Ais Jagdmethoden kommen nur sehr schonende Jagdarten' (poussée silencieuse) in Frage, der

Zeitpunkt und die Haufigkeit der Jagd sind ebenfalls 50 zu wahlen, daf1 die Beeintrachtigung der Tier- und Pflanzenwelt am geringsten ist. ES darf kein Jagdwild ausgesetzt werden, (per Gesetz) jagdbares Kleinwild und Vôgel wie Hermelin, IIUs, Waldschnepfe. Ringel­

taube, Eichelhaher, Dachs, Rebhuhn und Bussard sollten nur in Ausnahmefallen (Massenvermehrung, verursachte Schaden, Krankheiten, ...) bejagt werden.

24 Besondere Rücksicht muf1 bei der Jagd auf die Lebensraume und Lebensgewohnheiten' (Brutzeiten, ...) von wassergebundenen bedrohten Vôgeln genommen werden.

Die Pachter der verschiedenen Jagdlose müssen zusammen mit der Forstbehôrde (Adm.des Eaux et Forêts) und den für Natur- und Réssourcenschutz zustandigen Personen (MEV, MIN) die vertraglichen Wilddichten, bzw. Abschuf1raten festlegen.

Schutzzone B (Pufferzone) Die Wilddichten müssen (durch oie Jagd,·da natürliche

Feinde fehlen) auf einem naturvertraglichen Maf1 ge­

halten werden. Ais Jagdmethoden kommen nur sehr schonende Jagdarten (poussée silencieuse, Pirsch) in Frage, der Zeitpunkt und die Haufigkeifder Jagd sind ebenfalls so zu wahlen, daf1 die Beeintrachtigung der Tier- und Pfianzenwelt am geringsten ist. Es darf kein Jagdwild ausgesetzt werden, (per Gesetz) jagdbares Kleinwild und Vôgel wie Hermelin, lItis, Waldschnepfe, Ringeltaube, Eichelhaher, Dachs, Rebhuhn und Bussard sollten·nur in Ausnahmefallen (Massenver­

mehrung, verursachte Schaden, Krankheiten, ...) bejagt

werden. .

Jagd 1Fischerei: Fischerei 1Aligemèines

Die P~khter der verschiedenen Jagdlose müssen zusammen mit der Forstbehôrde (Adm. des Eaux et Forêts) und den für Natur- und Ressourcenschutz zustandigen Personen (MEV, MIN) dievertraglichen Wilddichten, bzw. Abschuf1raten festlegen.

Schutzzone A1(8) 26 Um eine autochthone Fischpopulation in der Mamer

und ihren Nebenbachen zu entwickeln, sollten Fang­

und Besatzmal1nahmen in diesem Sinne getatigt und überwacht werden.

27 Maf1nahmen an den Gewassern (Renaturierung, abschnittsweise Verbesserung der Uferstruktur, ...), zusammen mit den Bestrebungen zur Verbesserung der Wasserqualitat sollten sich auch positiv' auf die Fischfauna auswirken.

Die Pachter der verschiedenen Fischereilose sollten zusammen mit den zustandigen ôffentlichen Stellen (MEV) in diesem Sinne handeln, d.h. Fang- und Be­

satzquoten festlegen und sich einer nachhaltigen Fischèrei verpflichtet fühlen.

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Naturschutzgebiet Mamerdall

Schutz-, Pflege- und Besitzverhaltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen 1

Nr Entwickl u ngsma Bnahmen Bemerkungen

Arten-un~ Biotopschutz 1Naturschutz 1Landschaftspflege: Aligemeines Schutzzane A(Ker~ebiet) 28 Die Schutz und Erhalt, bzw. die Pfiege besonders

charakteristischen Lebensraume des Mamertales (die Flief1gewasser, die Quellen, Au-, Schlucht- oder Bruch­

walder, Feuchtwiesen, R6hrichtbestande, ...) müssen bei samtlichen getroffenen Maf1nahmen im

Vordergrund stehén.

29 Für besonders gefahrdete und charakteristische Arten (Tiere und/oder Pfianzen) müssen spezielle Arten­

schutzprogramme entwickelt werden, diese beinhalten eine Kartierung der Art, eine Analyse und Bewertung des Bestandes und anschlief1end die Entwicklung eines speziellen Schutzprogrammes. (~ gilt auch für die Schutzzone B)

Die Pfiege der Landschaft sol/te soweit ais m6glich von den jeweils zustandigen Personen (6ffentlich oder privat) gewahrleistet sein, z.B. die offene' Landschaft sollte durch Landwirte bewirtschaftet werden

Spezialisierte Privatpersonen 1Büros, das naturkund­

liche Museum, fachlich kompetente Personen der zustandigen Ministerien sollten in enger Zusammen­

arbeit mit den betroffenen Gemeinden (Personen mit guten lokalen Kenntnissen) die Basisarbeiten durch­

führen und die notwendigen Programmen entwickeln.

Schutzzane B (Pufferzane) 30 Die Schutz und Erhalt, bzw. die Pflege besonders (siehe oben)

charakteristischen Lebensraume de~ Mamertales (die Hangbuchenwalder, die Quellen, Felsen, ...) müssen bei samtlichen getroffenen Maf1nahmen im

Vordergrund stehen.

Ressourcenschutz: Wasser J Boden 1Luft

Schutzzane AI B Ressourcenschutz Wasser ~Wasserwirtschaft 1

Ressourcenschutz

31 Ressourcenschutz Boden: Nachhaltige Bewirtschaftung in den Bereichen Forst- und Landwirtschaft zum ·Schutz des Badens vor Erosion, Verschmutzung, ... ,

Vermeidung von Versi~gelung des Bodens Freizeit 1Erholung 1Kultur: Wegenetz

Schutzzane A_(Kemi)ebiet)

32

Die Erschlief1ung für Erholungszwecke und zur Sensέ

bilisierung für Natursch6nheiten darf nur auf extra ge­

kennzeichneten Wegen passieren und sollte prinzipiell auf Fuf1ganger beschrankt bleiben (Fahrradfahrer, Reiter, etc. sollten das Gebiet h6chstens punktuell benutzten!)

33

Das bestehende, bzw. neu zu gestaltende Fuf1wege­

netz murs in die Landschaft integriert werden und be­

sonders sensible Biotope schonen {entweder die Wege grof1zügig rund herum führen, oder mittels Pfahl­

konstruktionen überspannenJ

Das bestehende Wegenetz setzt sich aus einer Vielzahl an Wegearten (forstliches, landwirtschaftliches Wegenetz, private Wege, Gemeindewege,

...)zusammen, die Besitzer sind zu koordinieren (z.B.

über das Tourismusl1}inist~rium, Sportministerium, Umweltministerium, Innenministerium,

Landwirtschaftsministerium,

.:1

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NaturscnutzgebJet Mamerdall

Vl\lUUt:1 '::UUU

Nr Schutz-, Pflege- und Besitzverhaltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen 1 EntwicklungsmaBnahmen

Ein Gesamtkonzept für das zukünftige Wegenetz im Mamertal mul1 erarbeitet werden, um die Besucher ,zu lenken (Vermeidung von Schaden an der Natur, ge­

zielte Lenkung zu interessanten Biotopen und Sehens­

würdigkeiten) und NutzerkonHikte zu vermeiden.

Der C.R.1 02 wird zum Fahrradweg umgestaltet.

Bemerkungen

Nach der Fertigstellung der Verbreiterung des C.R. 102 zwischen Mersch und Claushaff und nach dem Bau der Umfahrungsstrassen von Keispelt und Kehlen, wird der C.R. 101 zwischen Schoenfels und Mamer ais Fahrrad­

weg umgebaut, das heisst, die Strasse bleibt für den Anrainerverkehr und ais Zufahrt zu Restaurants, etc.

erhalten wird aber derart gestaltet (verengt),' dass Schleichverkehr oder Durchgangsverkehr unterbunden wird.

Schutzzone B (Pufferzone) 35 Die Erschliel1ung für Erholungs- und Freizeitzwecke,

zur Sensibilisierung f1Jr Natursch6nheiten und zur Er­

schlie~ung von Sehenswürdigkeiten und anderen An-zi,ehungspunkten sollte auf einem speziell konzlpiertem Wegenetz passieren, dabei kann man prinzipiell auf den Neubau von Wegen verzichten (es ist bereit ein dichtesWegenetz vorhanden!).

36 Eine attraktive, verstandliche Beschilderung des Wegenetzes (und der Darstellung auf anschaulichem Kartenmaterial), vereinfacht das Zurechtfinden und vermeidet potentielle Nutzungskonfiikte (z.B. zwischen Radfahrernund Ful1gangern, ...)

(

Fr.eizeit 1Erholung 1Kultur: Aligemeines

Samtliche Infrastrukturen aus dem Bereich Tourismus, Freizeit, Erholung (privat, von Gemeinden und yom ,Staat) müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden

(bzw. verbunden) werden,

Schutzzone A 1B

37 Das naturraumliche Potential des Mamertales kann Samtliche Infrastrukturen aus dem Bereich Tourismus, durch didaktische Infrastrukturen (Naturerlebnispfad, Freizeit, Erholung (privat, von Gemeinden und yom Naturerlebnis- und Informationszentrum (-+-Schlor., Staat) müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden Schoenfels), ...) besser und nachhaltiger vermittelt (bzw. verbunden) werden.

werden.

38 Das kulturhistorische Potential des Mamertales (be­

ginnend bei frühgeschichtlichen Besiedlungsspuren bis hin zum Mühlenbetrieb, etc.) sollte ebenfalls im Rahmen der touristischen Revalorisierung der Region genutzt werden.

Verkehr: Aligemeines

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Schutzzone A 1B

39 Das 6ffentliche Verkehrswegenetz darf nicht ausgebaut werden (Stral1enbegradigungen, -verbreiterungen, ...) um das Verkehrsaufkommen nicht zu erh6hen

und/oder die Fahrgeschwindigkeiten zu erhôhen, gleichzeitig müssen die Beeintrachtigungen des, Naturhaushaltes durch den Strar.,enverkehr (Larm, Abgase, Zerschneidunq, ...) so qernindert werden.

40 Der Transport von Gefahrengütern ist aus Sicher­

heitsgründen (Verschrnutzungsgefahr für die Mamer und das Grundwasser) zu vermeiden (mit Ausnahme der Zulieferung für Anrainer)

Die Gemeinden sollten diese Forderungen gegenüber der Stral1enbauverwaltung durchsetzen. Auf gemeinde­

eigenen Stral1en müssen die Vorschriften ebenfalls eingehalten werden.

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Schutz-, Pflege- und Besitzverhaltnisse 1Zustandigkeit 1Zeitrahmen 1

Nr EntwicklungsmaBnahmen 'Bemerkungen

41 lm 8ereich der Nordstral1e (am nôrdlichen Rand des Naturschutzgebietes) müssen Mal1nahmen zur Ver­

minderung der Auswirkungen der Stral1e auf das Mamertal getroffen werden (Larmschutzmal1nahmen, Sammeln und schadloses Ableiten der Stral1enab­

wasser, Verringerung des Zerschneidungseffektes durch naturnahe Gestaltung von Stral1enrandern und Durchlassen, ...)

Auch im Bereich der talquerenden Autobahn Luxem­

burg-Arion sol/ten Larmschutzmal1nahmen, sowie Verbesserungen im 8ereich der Entsorgung der Autobahnabwasser getroffen werden.

42 Kein Ausbau und nur schonende Unterhaltsarbeiten am Die Forstverwaltung mul1 im Bereich der ôffentlichen

42 Kein Ausbau und nur schonende Unterhaltsarbeiten am Die Forstverwaltung mul1 im Bereich der ôffentlichen

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