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APPENZELL RHODES-EXTERIEURES

, reçu une semaine après l’envoi

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Ja, das kommt ab und zu vor.

Wurden Sie seit der Einführung des Poolsystems von anderen Kantonen nach der Anzahl der von Ihnen am Ende des Jahres ungenutzten Kontingente gefragt? Wenn ja, welche Kantone sind an Sie herangetreten und wann im Jahr (Monat) wurden Sie kontaktiert?

Nein.

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Es gibt verschiedentlich Treffen zum Erfahrungsaustausch.

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Ja.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interesten die sie von einem kompletten Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Nein, es kommt nur selten vor, dass jemand nach einer telefonischen Anfrage und der Erörterung der Rechtslage sich nicht mehr meldet.

Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Nein, denn in diesen Bewilligungsverfahren gibt es keinen Ermessensspielraum. Wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung gegeben sind, wird diese erteilt, wenn nicht, wird sie verweigert.

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Nein.

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

Wie jedes Gesetz hat auch dieses Vor- und Nachteile.

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APPENZELL RHODES-INTERIEURES, reçu une semaine et deux jours après l’envoi.

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Nein, wir haben in Bezug auf den BewG-Vollzug keinen Austausch mit anderen Kantonen gepflegt.

Wurden Sie seit der Einführung des Poolsystems von anderen Kantonen nach der Anzahl der von Ihnen am Ende des Jahres ungenutzten Kontingente gefragt? Wenn ja, welche Kantone sind an Sie herangetreten und wann im Jahr (Monat) wurden Sie kontaktiert?

Der Kanton Appenzell Innerrhoden verfügt über keine Ferienwohnungs-Kontingente.

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Nein, wir haben lediglich das Bundesamt für Justiz bei offenen Fragen kontaktiert.

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Ja, regelmässig.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interesten die sie von einem kompletten

Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Es konnten schätzungsweise 50% der Verfahren gestoppt werden, die Fallzahl war jedoch abnehmend.

Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Nein.

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Eine leichte Zunahme halte ich für möglich.

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

Eine Revision ist m.E. notwendig, da die heutigen Probleme nicht mehr vornehmlich die Reglementierung des ausländischen Immobilieneigentums sind, sondern eher die ökologischen und raumplanerischen Bedenken.

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ARGOVIE

, reçu 2 heures et 42 minutes après l’envoi.

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Eher nein; ein Meinungsaustausch erfolgt aber vereinzelt mit dem Bund (Bundesamt für Justiz, Amt für Grundbuch und Bodenrecht).

Wurden Sie seit der Einführung des Poolsystems von anderen Kantonen nach der Anzahl der von Ihnen am Ende des Jahres ungenutzten Kontingente gefragt? Wenn ja, welche Kantone sind an Sie herangetreten und wann im Jahr (Monat) wurden Sie kontaktiert?

Nein, keine entsprechenden Anfragen.

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Bei der Frage der Zuständigkeit kommen Kontakte mit anderen, ausserkantonalen Bewilligungsbehörden vor (Kontakte dann meistens in Schriftform oder via E-Mail).

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Ja. Anfragen von Dritten, die via E-Mail oder Telefon eingehen (häufigste Anfrageform), werden via E-Mail oder Telefon beantwortet. Schriftlich eingehende Anfragen werden in der Regel auch schriftlich beantwortet.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interessenten die sie von einem kompletten Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Es kommen immer wieder Anfragen vor, bei denen das geschilderte Vorhaben als nicht durchführbar nach BewG beurteilt wird. In der Regel verzichten dann die Anfrager auf ein entsprechendes Verwaltungsverfahren und lassen ihr Vorhaben fallen. Wie viele Verwaltungsverfahren so nicht durchgeführt werden müssen, kann ich- in Zahlen oder Prozentsätzen ausgedrückt - nicht sagen. Es dürften aber insgesamt nicht wenige sein.

Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Nein, keine Antizipation.

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Die Initiative dürfte auf den Kanton Aargau keine grossen Auswirkungen haben, da der Kanton Aargau den kantonalen Ferienwohnungs- und Zweitwohnungs- bewilligungsgrund nach Art. 9 BewG nicht kennt.

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

Das BewG macht in seiner heutigen Form durchaus noch Sinn. Eine Ausserkraft-setzung halte ich nicht für angebracht.

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BERNE

, autorité de première instance de Thoune, reçu deux semaines et cinq jours après l’envoi.

Sehr geehrter Herr Lambelet,

Die ersten sieben Fragen sind zu verneinen.

Die achte Frage ist für meinen Kreis zu verneinen.

Die neunte Frage betrifft nicht die Rechtsanwendung, sondern die Politik.

BÂLE-VILLE

, reçu 16 heures et 53 minutes après l’envoi.

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Nein

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Ja, betreffend Art. 15 Abs. 2 BewG

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Ja, per Telefon, aber nicht per Mail.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interesten die sie von einem kompletten Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Teil unserer Aufgabe ist es unter anderem auch, beratend tätig zu sein.

Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Nein

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Nein

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

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FRIBOURG

, trois jours après l’envoi.

Cher Monsieur,

Je fais suite à votre e-mail du 23 avril dernier et en particulier à votre questionnaire.

S’agissant des statistiques, vous pouvez sans autre vous référer aux publications annuelles du canton de Fribourg qui vous indiquent le nombre d’autorisations respectivement les motifs desdites autorisations.

En ce qui concerne vos questions en relation avec une collaboration intercantonale, je puis vous indiquer qu’à mon souvenir nous n’avons pas de contact avec les autorités compétentes des autres cantons suisses. Il va de soi toutefois que si un requérant a obtenu dans d’autres

cantons des autorisations ayant fait récemment l’objet d’instructions portant sur des faits similaires, notre Commission peut s’inspirer des constations faites à cette occasion.

De même, lorsque la doctrine ou la pratique publient des articles en relation avec l’application de la LFAIE, articles qui se réfèrent en particulier à la pratique des cantons, notre Commission s’en inspire aussi.

Il arrive bien entendu que soit des vendeurs potentiels, respectivement des acheteurs potentiels prennent contact téléphoniquement ou par e-mail avec le secrétariat de notre Commission. Notre pratique est de fournir les premiers renseignements basiques. Il incombe alors sur la base des premiers renseignements fournis aux différents intéressés de décider s’il y a lieu de déposer formellement une requête auprès de notre Commission.

Dans le même contexte, il ne nous est pas possible de vous fournir un pourcentage des réponses dans lesquelles, sur la base des premières informations que nous fournissent nos interlocuteurs, nous aurions d’emblée pu dire qu’une requête n’avait aucune chance d’aboutir.

Il n’entre pas dans les compétences de notre Commission d’anticiper un changement de législation fédérale. Nous ne sommes qu’une Commission ayant pour tâche d’exécuter correctement le droit fédéral, respectivement la législation d’application fribourgeoise.

Il ne nous est pas possible en l’état de déterminer les conséquences réelles de l’acceptation de l’initiative Weber pour le canton de Fribourg.

Il n’incombe pas non plus à notre Commission de s’exprimer sur le bien-fondé ou non d’un maintien de la LFAIE.

Veuillez agréer, cher Monsieur, l’expression de nos sentiments distingués.

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GENEVE

, un jour après l’envoi.

Contactez-vous régulièrement ou avez-vous déjà contacté d’autres cantons lorsque vous doutiez par rapport à l’octroi d’une autorisation ? Si oui quels cantons et pourquoi ?

Non.

D’autres formes de coordination (même informelles) entre vous et d’autres cantons concernant la mise en œuvre de la LAIE existent-elles ou ont-elles existé par le passé ?

Non, ni dans le passé, ni actuellement.

Traitez-vous ou avez-vous par le passé souvent traité des demandes de manière informelle, par exemple uniquement par mail ou par téléphone ?

Les demandes concrètes (acquéreur et immeuble connu) ne sont pas traitées de manière informelle. Nous répondons volontiers de manière informelle à des demandes plus générales.

Avez-vous souvent contact avec des acheteurs étrangers potentiels que vous dissuadez d’entamer une procédure administrative car vous savez que leur requête n’a aucune chance

d’aboutir ? Si oui, quel pourcentage de demandes formelles estimez-vous écarter ainsi chaque année ?

Nous n'avons quasiment pas de contact direct avec les acheteurs. Nous répondons souvent à des questions générales de mandataires (avocats ou notaires), p.ex. si une personne à l'étranger peut acquérir une résidence secondaire. Nous les informons de la situation juridique (si c'est possible ou pas), mais nous ne les dissuadons pas expressément d'entamer une procédure. Ils ont en effet le droit d'obtenir une décision administrative.

Avez-vous déjà anticipé un changement de législation fédérale ? Par exemple, en accordant plus d’autorisations avant une restriction de la législation ou moins d’autorisation avant un assouplissement de la législation ?

Non.

Selon vous, l’acceptation de l’initiative Weber va-t-elle modifier le nombre de demandes étrangères et/ou d’autorisations accordées sur votre canton ?

Il nous est impossible de répondre à cette question.

Selon vous, la LAIE a-t-elle encore un sens aujourd’hui ou faut-il l’abroger ? Il nous est impossible de répondre à cette question.

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GLARIS

, 2 heures et 42 minutes après l’envoi.

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Nein. Allerdings wurde bei Rechtsunsicherheiten, das Bundesamt für Justiz direkt kontaktiert, um allenfalls eine Vorbeurteilung zu erhalten.

Wurden Sie seit der Einführung des Poolsystems von anderen Kantonen nach der Anzahl der von Ihnen am Ende des Jahres ungenutzten Kontingente gefragt? Wenn ja, welche Kantone sind an Sie herangetreten und wann im Jahr (Monat) wurden Sie kontaktiert?

Nein.

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Nein.

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Ja.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interesten die sie von einem kompletten Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Nein.

Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Nein, weder noch.

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Z.Z. ist keine derartige Veränderung spürbar. Eine minimale Abnahme wäre allerdings in Zukunft möglich.

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

Status Quo ist i.O.

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GRISONS

, 26 minutes après l’envoi.

Kontaktieren Sie regelmäßig oder haben Sie in der Vergangenheit andere Kantone kontaktiert, weil Sie bei der Erteilung einer Bewilligung unsicher waren?

Nein, komplexe Fälle besprechen wir amtsintern und entscheiden autonom. In Einzelfällen kontaktieren wir das Bundesamt für Justiz (Aufsichtsbehörde). Wir haben und hatten öfter Anfragen von anderen Kantonen. Der Bund hat vor einigen Jahren einen Erfahrungsaustausch unter den Kantonen organisiert. Die Veranstaltung war sehr wertvoll und es würde Sinn machen, diese regelmässig durchzuführen.

Im Jahr 1996 wurde das Poolsystem eingeführt. Haben Sie seitdem andere Kantone nach der Anzahl der von ihnen ungenutzten Kontingente gefragt (Kontingente, welche Ihr Kanton übernehmen könnte)? Wenn ja, welche Kantone haben Sie wie oft angefragt?

Nein, in Graubünden hat das Kontingent, welches zurzeit 290 Einheiten pro Jahr beträgt, stets zur Deckung des eigenen Bedarfs ausgereicht. In den letzten zwei Jahren haben wir sogar Kontingente in den Pool abgegeben.

Wurden Sie seit der Einführung des Poolsystems von anderen Kantonen nach der Anzahl der von Ihnen am Ende des Jahres ungenutzten Kontingente gefragt? Wenn ja, welche Kantone sind an Sie herangetreten und wann im Jahr (Monat) wurden Sie kontaktiert?

Nein.

Zwecks Sicherstellung des Vollzugs des BewGs: Gibt es oder gab es in der Vergangenheit andere (auch informelle) Koordinationsformen zwischen Ihrem und anderen Kantonen?

Wie oben erwähnt, führte das BA für Justiz vor einigen Jahren eine solche Veranstaltung durch. Die Behördenvertreter des Kantons Wallis haben uns vor

einigen Jahren zu einer Standortbestimmung in Zusammenhang mit der Auslegung des Betriebsstätte-Begriffs besucht.

Beantworten Sie oder haben Sie in der Vergangenheit Anfragen auf informellem Weg beantwortet (z.B. via Telefon oder Email)?

Es kommt vor und ist auch in der Vergangenheit ab und zu vorgekommen, dass Vertreter anderer kantonaler Lex-Koller-Behörden uns um unsere Meinung angefragt haben.

Haben Sie oft Kontakte mit ausländischen Interesten die sie von einem kompletten Verwaltungsverfahren abbringen, weil Sie wissen, dass ihre Anfrage chancenlos sind ? Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bewilligungsverfahren, welche jährlich mit dieser Methode gestoppt werden?

Wir haben regelmässig Anfragen von bewilligungspflichtigen Personen oder deren Rechtsvertretern, denen wir die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren nehmen müssen (z.B. Kauf von Mehrfamilienhäusern, Kauf in gesperrten Gemeinden etc.) Haben Sie in der Vergangenheit Revisionen des BewGs antizipiert? Z.B. Indem Sie die Anzahl erteilter Bewilligungen vor einer Einschränkung des Gesetzes erhöhten. Oder indem Sie die Anzahl Bewilligungen vor einer Lockerung des Gesetzes reduzierten?

Die Anzahl Bewilligungen ist in den letzten Jahren zurückgegangen, was aber auf die Auswirkungen von Massnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaues und nicht auf Änderungen der Lex Koller zurückzuführen ist. Gewisse Auswirkungen hatte die a 1. Juni 2002 in Kraft getretene Ausnahme von der Bewilligungspflicht für EG/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz.

Wird die Annahme der Weberinitiative Ihrer Meinung nach die Anzahl ausländischer Gesuche und/oder die Anzahl der von Ihnen erteilten Bewilligungen in Ihren Kanton verändern?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, solange die Auswirkung der Initiative Weber auf den Wohnungsbestand nicht geklärt ist. Neue Ferienwohnungen ohne Vermietungspflicht dürfen nicht mehr gebaut werden, so dass allgemein von einem Rückgang der Erwerbe auch durch Personen im Ausland zu rechnen ist.

Macht das BewG Ihrer Meinung nach in seiner heutigen Form noch Sinn oder müsste es ausser Kraft gesetzt werden?

Die Lex Koller kann durchaus auch in Zukunft Sinn machen. Insbesondere Investitionen und Kapitalanlagen und damit z.T. auch Spekulationen bezüglich des Wohneigentums in der Schweiz durch ausländische juristische und natürliche Personen bleiben weiterhin ausgeschlossen. Angepasst werden müsste der Betriebsstätten-Begriff, damit die "warmen" Betten auch durch Ausländer gebaut oder finanziert werden können.

JURA

, un jour après l’envoi.

Contactez-vous régulièrement ou avez-vous déjà contacté d’autres cantons lorsque vous doutiez par rapport à l’octroi d’une autorisation ? Si oui quels cantons et pourquoi ?

Non. Des contacts ont lieu cas échéant uniquement avec l'Office fédéral de la justice.

Avez-vous déjà été contacté par certains cantons afin d’avoir une estimation du nombre de contingents qu’il vous restera en fin d’année ? Si oui quels cantons vous ont contactés et à quelle période de l’année ?

Non, jamais.

D’autres formes de coordination (même informelles) entre vous et d’autres cantons concernant la mise en œuvre de la LAIE existent-elles ou ont-elles existé par le passé ?

Non, en tout cas pas depuis 1995. Pour la période qui précède, personne au Service juridique ne peut se prononcer.

Traitez-vous ou avez-vous par le passé souvent traité des demandes de manière informelle, par exemple uniquement par mail ou par téléphone ?

Oui, en moyenne une demande tous les un à deux mois, avec des notaires, des agents immobiliers ou des personnes à l'étranger elles-mêmes.

Avez-vous souvent contact avec des acheteurs étrangers potentiels que vous dissuadez d’entamer une procédure administrative car vous savez que leur requête n’a aucune chance d’aboutir ? Si oui, quel pourcentage de demandes formelles estimez-vous écarter ainsi chaque année ?

Cela concerne la grande majorité des demandes informelles émanant d'agents immobiliers ou de personnes à l'étranger. Par rapport à l'ensemble des demandes informelles (y compris de celles des notaires), la proportion peut être de la moitié au moins.

Avez-vous déjà anticipé un changement de législation fédérale ? Par exemple, en accordant plus d’autorisations avant une restriction de la législation ou moins d’autorisation avant un assouplissement de la législation ?

Non.

Selon vous, l’acceptation de l’initiative Weber va-t-elle modifier le nombre de demandes étrangères et/ou d’autorisations accordées sur votre canton ?

Selon vous, l’acceptation de l’initiative Weber va-t-elle modifier le nombre de demandes étrangères et/ou d’autorisations accordées sur votre canton ?

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