• Aucun résultat trouvé

Zufahrten und Baustraßen

6.3 Netz: Die ökologische Bauaufsicht als Element des Umweltmonitorings bei der Errichtung der 380-kV-Leitung Südburgenland - Wien Südost

6.3.4 Ökologische Bauaufsicht und deren Tätigkeit

6.3.4.1 Zufahrten und Baustraßen

Eine wesentliche Aufgabe der ökologischen Bauaufsicht war es, dafür zu sorgen, daß die Inanspruchnahme von Bodenflächen minimiert wur-de. Schon vor Baubeginn wurde geprüft, ob vorhandene Straßen und Wege für Schwerfahrzeuge (Anlieferung des Fertigbetons und der Mast-bestandteile) befahrbar oder zu verstärken sind bzw. ob temporäre Baustraßen neu errichtet werden müssen. Eine Verbreiterung von Wegen über das Maß von 3,5 m hinaus war nicht notwendig. Nach Bau-ende wurden die Zufahrten - wie vorgeschrieben - wieder rückgebaut.

In mehreren Fällen wurden zusätzlich Geotextilien zur Trennung von Schotterlage und anstehendem Boden eingebracht. Nach Rückbau konnte sich dort die standortgerechte Vegetation wieder entwickeln.

6.3.4.2 Maststandorte

Eine wesentliche Grundlage für die Bauausführung bildeten die seitens der ökologischen Bauaufsicht erstellten Ausführungsanweisungen über ökologische Maßnahmen beim Bau von Hochspannungsmasten.

Sicherung des Bodens durch Geotextilbahnen bei M 1069, nahe Salmannsdorf

Aushub

Der abgehobene Boden (15-18 m3 je Mast) wurde seitlich in Mieten fachgerecht gelagert und nach erfolgter Fundierung, etwa 3-5 Wochen später, wieder aufgebracht. Je Mast betrug der Erdaushub für die vier Mastfußfundamente rund 20-30 ml Sofern dieser Aushub nicht zum Massenausgleich im Baustellenbereich selbst verwendet werden konnte, wurde dieser ebenfalls zwischengelagert und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dabei achtete die ökologische Bauaufsicht darauf, daß das Material nicht zum Verfüllen von Tobein, Hohlwegen, Feuchtbiotopen, Abflußgräben u. dgl.

verwendet wurde.

Arbeitsflächen

Während der Errichtung eines Tragmastes werden 450 bis 500 m2 (bei Winkelabspannmasten 650 bis 900 m2) an Boden-fläche in Anspruch genommen. Im gleichen Ausmaß waren die ArbeitsBoden-flächen für den ab November 1998 durchgeführ-ten Seilzug (Flächen für die Seiltrommeln) zu bemessen. Die vorübergehend erforderlichen Flächen für Manipulation, Zwi-schenlagerung des Oberbodens und Aushubmaterials sowie für das Abstellen von Fahrzeugen und Geräten betrugen bei Tragmasten ca. 700 m2 und bei Winkelabspannmasten bis ca. 2.800 m2.

Naturnahe Ufersicherung

Im Zuge der Errichtung des unmittelbar am Ufer des Zöbernbaches situierten Mastes 2087 erfolgte eine naturnahe Ufer-sicherung. Diese wurde als Steinwurf mit Weidensteckholz von der Abteilung Wasserbau der Burgenländischen Landes-verwaltung im April 1999 realisiert. Bereits einige Monate später war der kräftige Austrieb des Steckholzes zu beobach-ten. Durch diese ökologisch sinnvolle Maßnahme konnten drohende Uferabbrüche infolge Auskolkungen im Bachbett verhindert werden.

Pilgersdorf, Uferabbruch und Auskolkungen des Zöbern-baches in Richtung Mastfundament (rechts), März 1999

Durch Verbauung verlegter Bachlauf und Uferbewuchs

mit Weide, Oktober 1999 Pilgersdorf, naturnahe Verbauung nach Fertigstellung, Mai 1999

94 Verbund-Umweltbericht 2001

6.3.4.3 Vegetation l

Die begleitende ökologische Bauaufsicht im Fachbereich Vegetation hatte im wesentlichen vier Funktionen:

• Bereits während der Planungsphase wurden aus ökologisch wertvollen Flächen einzelne Maststandorte geringfügig ver-schoben.

• Die Festlegung von Freihalteflächen („Tabuflächen") mit Vorkommen seltener oder gefährdeter Pflanzen (47 Teilflächen).

Bei in unmittelbarer Nähe zu Biotopen befindlichen Masten erfolgten vor Baubeginn Sicherungsmaßnahmen, wie z.B.

Abgrenzen von „Tabuflächen" mittels Baustellenbändern.

• Das Festlegen von wertvollen Pflanzenbeständen, die vor Baubeginn geborgen und umgesetzt werden mußten, (6 Bestände) sowie Erstellung von Anweisungen zum fachgerechten Gehölzschnitt (42 Bestände). Verpflanzungen erfolgten, wenn einzelne Masten aus technischen Gründen oder wegen fehlender Ersatzgrundstücke innerhalb von Bio-topen positioniert werden mußten. Je nach Situation wurden Halbtrockenrasen geborgen, zwischengelagert und nach Fertigstellung der Mastfundamente wieder vor Ort ausgebracht oder Gehölze umgepflanzt, wie zB im Knoten der Schnellstraße von Mattersburg nach Wr. Neustadt, wo die Erfolgsquote für das Anwachsen aufgrund der günstigen Jah-reszeit (Oktober) bei über 80 % lag.

• Nach Abschluß der Bauarbeiten wurden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Als Beispiel für eine erfolgreiche Flächen-sicherung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen kann der Maststandort 106 am sogenannten „Zigeunergraben", südlich von Weingraben, hervorgehoben werden. Hier lag der Mast am Rande eines mit Bruchweiden- und Schwarzerlen bestockten, periodisch wasserführenden Gerinnes. Aufgrund von Vernässungen (Sumpfbereich mit Massenbeständen der Sumpfdotterblume und der Waldsimse) mußte auf Geotextilmatten eine Baustraße zum Maststandort aufgeschüttet werden. Nach der Fertigstellung der Bauarbeiten wurde diese Zufahrtsstraße wieder rückgebaut. Um die Vegetation und die hier häufig vorkommenden Amphibien, wie zB die gefährdete Rotbauchunke, nicht zu beeinträchtigen, erfolgten die Arbeiten im zeitigen Frühjahr. Nach dem Abtrag der Baustraße wurden auf der freigewordenen Fläche mehrere Tüm-pel mit unterschiedlicher Tiefe ausgebaggert. Bereits drei Wochen nach Fertigstellung konnten hier schon die ersten Laichballen diverser Amphibien beobachtet werden. Zusätzlich wurde das bachbegleitende Gehölz durch Weidenstecklinge

punktuell ver-dichtet. Schon im nächsten Jahr er-reichten die Wei-d e n s t e c k h ö l z e r eine Höhe von drei Metern.

Zustand während der Bauführung, April 1999; Foto: I. Korner Tümpelkette nach der Anlage, April 2000; Foto; I. Korner

Wieder aufgewachsener dichter Gehölzstreifen entlang des Grabens, September 2000;

Foto: I. Korner

Je nach Standort und Vegetationstyp wurden folgende Maßnahmen mittel- bis langfristig vorgeschlagen:

• Ausarbeitung von ökologisch orientierten Bewirtschaftungsplänen für 20 Trassenab-schnitte und Schneisen, Zulassen bzw. För-dern der Naturverjüngung, FörFör-dern des

Unterwuchses, Zulassen von Sukzessionen, Fördern der Stockausschläge;

• künstliche Verjüngung, Anlegen von Mastfußbiotopen (131 Empfehlungen), möglichst in Verbindung mit ergänzenden Pflanzungen zur Einbindung in das Umfeld;

• Pflanzung von Feldgehölzen und Feldhecken in der ausgeräumten Feldflur, ökologische Vernetzung;

• Anlegen und Mähen von 14 Feldrainen an rückgebauten Zufahrten und an Feldwegen;

• Verdichten vorhandener lückiger Bestockung, Verbreitern des Gehölzsaumes an Fließgewässern;

• Ersatzpflanzungen für beeinträchtigte Gehölzbestände, Nachpflanzungen verlorengegangener Bäume, vor allem Feld-obstbäume (10 Jungbäume je 1 Altbaum), Ergänzen lückiger Baumbestände, beispielsweise Straßenbäume (Alleen);

• Entfernen (Roden) jüngerer, nicht standortgerechter Aufforstungen und Umwandeln in Mähwiesen, eventuell Begrün-den von Laubmischwald (einzelne Fälle);

• Ersetzen standortfremder Gehölze (vorwiegend Robinie, Fichte, Rotföhre) durch standortgerechte Laubholzarten;

• Unterbinden von Dränagen und der Düngung auf Wiesen, zweimalige Mahd, Umwandlung von Futterwiesen in Trocken-rasen durch Ausmagern.

96 Verbund-Umweltbericht 2001

6.3.4.4 Zoologie

Im Fachbereich Zoologie wurden speziell aus Sicht der zu erwartenden Auswirkungen auf die Tierwelt Maßnahmen erar-beitet. Insbesondere wurden zum Schutz der Avifauna verbindliche Sperrzeiten und Leitungsmarkierungen festgelegt.

Sperrzeiten

Zum Schutz diverser Vogelarten vor vermeidbaren Beunruhigungen während der Brut- und Aufzuchtzeit wurden Sperr-zeiten für sensible Bereiche vereinbart. Diese Beschränkungen bezogen sich auf alle Schlägerungsarbeiten, Zufahrten, Mastfundierungen, Maststockungen und Seilaufzüge. Betroffen waren insgesamt 74 Mastfelder mit einer Gesamtlänge von rund 24 km (ca. ein Viertel der Gesamtstrecke). Unter Berücksichtigung der Brutzeiten störungsempfindlicher, direkt im Trassenverlauf vorkommender Vogelarten (u. a. Schwarzstorch, Waldschnepfe, Haselhuhn, Uhu) wurde die zeitliche Aus-dehnung der Arbeitsruhe von 1. März bis 31. August festgesetzt. Lediglich 1998 und 1999 mußte aus technischen Grün-den der Beginn der Sperrzeiten für einige wenige, randlich gelegene Mastfelder auf Grün-den 16. April verschoben werGrün-den, wobei diese Frist jedoch unterschritten wurde. Aber auch in diesen Fällen konnte durch Kontrollbegehungen sichergestellt werden, daß keine wesentliche Störung der Tierwelt erfolgte.

Markierungen

Der Anflug von Vogelarten an Freileitungen (Kollisionen mit Leiterseilen) soll durch Markierungen verhindert werden. Die-se sollen gewährleisten, daß Vögel auch unter ungünstigen Bedingungen (hohe Fluggeschwindigkeit, Blendung durch Gegenlicht, Nebel, Nacht) die Leitung rechtzeitig wahrnehmen und dem Hindernis möglichst problemlos ausweichen kön-nen. Entscheidend für die Wirksamkeit jeder Markierung sind diverse Parameter wie Größe, Form, Abstand und Farbe.

Aufgrund der im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Bedingungen (Artenspektrum, Geländegestaltung, Berücksichtigung nachtaktiver Vogelarten) erschien die international am längsten eingesetzte "Vogelschutzspirale" die größte Effizienz zu gewährleisten. Sie wurde in all jenen Spannfeldern eingesetzt, für die sich eine erhöhte Kollisionsgefahr ableiten ließ.

Aufgrund möglichst universeller Sichtbarkeit wurden im südlichen Teil der Leitungstrasse schwarze und weiße Kunst-stoffspiralen am Erdseil montiert. Im Nordteil der Leitungstrasse, wo ein anderer Landschaftstyp und dadurch auch ein deutlich anderes Artenspektrum vorhanden ist, erfolgte die Markierung in signalorange.

Vogelwarnspiralen (Montage ab Juni 1999) Farbe

schwarz und weiß signalorange

Größe ca. 440 mm lang, größter 0 170 mm ca. 440 mm lang, größter 0 220 mm

Anordnung farblich alternierend (8,5 m Montageabstand) gegenläufig

(10 m Montageabstand)

Montagebereich Baulos 1-3

(Gesamtstrecke ca. 5280 m) Baulos 4

(Gesamtstrecke ca. 2970 m)

380-kV-Leitung und 110-kV-Leitung (BEWAG) im Bereich Sieggraben

Im Bereich Sieggraben wurde die parallel zur 380-kV-Leitung verlaufende 110-kV-380-kV-Leitung der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) ebenfalls markiert.

Durch alternierende Anordnung der Markierungen konnte eine deutlich verbesserte Sichtbarkeit auch gegen den dunklen Waldhintergrund erreicht werden.

Im Einvernehmen mit der Niederösterreichischen Natur-schutzbehörde wurden bundesländerüberschreitend auch die Spannfelder zwischen den Masten 305-310 markiert, wodurch die Querung der Leitha (Vogelzugs-trasse!) wirkungsvoll entschärft werden konnte.

Ursprünglich war in beiden Landschaftsschutzgebieten für die Leiterseile und das Erdseil zwingend eine oliv-grüne Beschichtung vorgeschrieben. Diese den Inten-tionen des Vogelschutzes geradezu konträre Auflage konnte mit Zustimmung der Naturschutzbehörde für das Erdseil aufgehoben werden. Dadurch wurde die Gefahr des Leitungsanfluges weiter verringert.

Neben dem ornithologischen Schwerpunkt wurden auch noch andere Teil-bereiche untersucht:

• Erhaltung von Lesesteinhaufen, bestehenden Mauerresten, Uferan-brüchen und vegetationsfreien Stellen (relevant für Reptilien und viele Arthropoden wie zB Heuschrecken, Grabwespen u. a.)

• Zugänglichkeit von Laichgewässern (Amphibien, Fische)

• Erhaltung und Verfügbarkeit von Totholz

• Vermeidung der Zerschneidung von Kleinlebensräumen (von zB Kleinsäuger, Laufkäfer, Landschnecken u. a.)

• Erhaltung bestehender Ruderalvegetation (Wildkräuterfluren, Brennes-selhorste) als Lebensraum verschiedenster Tagfalterraupen

• Erhaltung von Klein- und Kleinstgewässern (Amphibien, Wasserinsekten, Wasserschnecken u. a.) sowie des Bodenreliefs zur Erhaltung potentiel-ler periodischer Gewässer (Staunässe, Schmelzwassertümpel) als Lebens-raum spezialisierter Wirbelloser

• Schutz uferbegleitender Pflanzenbestände und Bodenreliefformen, spe ziell an Gerinnen und Kleingewässern (in Hinblick auf ausreichende Beschattung).

98 Verbund-Umweltbericht 2001

Die zeitlichen Beschränkungen für Bau- und Montagearbeiten (während der Brut- und Aufzuchtzeit) in ökologisch beson-ders sensiblen Gebieten haben zweifellos die Bauführung erschwert und Verzögerungen bewirkt. Die Endbegehung im Oktober 1999 hat aber gezeigt, daß es gelungen ist, Nebenwirkungen eines so umfangreichen Bauvorhabens auf die Umwelt erstaunlich gering zu halten. Wesentliche ökologisch beziehungsweise faunistisch wertvolle Strukturelemente der Landschaft, wie Einzelbäume, Hecken und bachbegleitende Ufervegetationen, konnten im Trassenverlauf unbeschadet erhalten werden. Geringfügige temporäre Eingriffe, die unbedingt für den Seilaufzug notwendig waren, konnten bei der Endbegehung kaum mehr erkannt werden. Insgesamt hat sich die ökologische Bauaufsicht beim Bau der 380-kV-Leitung Südburgenland - Wien Südost als geeignetes Instrument erwiesen, Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu minimieren und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.

Leitungstrasse Südburgenland-Leitung

Quantifizierbare Umweltziele zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes werden, basierend auf den Grundsätzen der Umweltrichtlinien des Verbund, unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umweltaspekte und den daraus resultierenden Umweltauswirkungen jährlich formuliert und festgelegt.

Die Zielerreichung mit den damit verbundenen Synergien wird im Folgejahr analysiert und dokumentiert, d.h. daß mit dieser Vorgehensweise konzernweit bereits weitgehend den Forderungen der Umweltmanagementsysteme nach EMAS und ISO 14001 entsprochen wird.

100 Verbund-Umweltbericht 2001