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4 DIE STELLUNG AUF DEM ARBEITSMARKT

B ILDUNG , E RWERBSTÄTIGKEIT UND S TATUS

4.5 F AKTOREN DES S TATUSERWERBS

Ähnlich wie beim Bildungserwerb sollen auch hier zum Schluss die Faktoren des Status- bzw.

des Prestigeerwerbs zusammengeführt werden. Allerdings scheint es in dieser Sache wenig aussichtsreich, bis zu den Eltern zurück zu gehen und damit den Prozess des Statustransfers von den Eltern auf die Kinder über den Bildungserwerb hinaus zu verfolgen: Im Rahmen der Volkszählung können einer Person ihre Eltern nur dann mit einiger Wahrscheinlichkeit zugeord-net werden, wenn sie im selben Haushalt wohnen. Da die wirtschaftliche Selbständigkeit, um die es hier geht, generell zu den zentralen Faktoren des Auszugs aus dem Elternhaus zählt (vgl. z.B.

Ziegler und Schladt, 1993; Hullen, 1995), sind hier, wo es um erwerbstätige Personen geht, nur noch vergleichsweise wenige und für die Gesamtheit der Bevölkerung dieses Alters nicht reprä-sentative Personen zuhause wohnhaft. Aus diesem Grund beschränken sich die folgenden Aus-führungen darauf, das Gewicht des Faktors Nationalität gegenüber demjenigen der Bildung sowie einiger soziodemographischer Merkmale abzuschätzen. In einem zweiten Schritt soll dann versucht werden, den zusätzlichen Beitrag abzuschätzen, den die Arbeit in einer bestimm-ten Branche zur Ungleichheit hinsichtlich des Prestiges leistet.

Tabelle 5 enthält hierzu die Rohkoeffizienten einer multiplen OLS-Regression des Prestiges auf einige Personenmerkmale wie Geschlecht und Alter24sowie die bereits mehrfach verwendeten Regionalvariablen. Dazu kommen in der ersten Spalte die Werte für die höchste abgeschlosse-ne Ausbildung sowie die Nationalität. In eiabgeschlosse-ner zweiten Spalte werden danach zusätzlich die Werte für die Branche angegeben. Die Betrachtung der ersten Spalte macht deutlich, dass die Nationalität der zweiten Generation bei gegebener Bildung relevant bleibt – dass sich also von einem diskriminierenden Effekt sprechen lässt, der mit den meritokratischen Normen („jeder nach seinem Verdienst!“) in einem gespannten Verhältnis steht. Dieser Effekt ist auch unter Berücksichtigung der andern hier kontrollierten Einflüsse uneinheitlich. Neu eingebürgerte Schweizer/innen und Deutsche weisen gegenüber den ins Schweizer Bürgerrecht Geborenen einen positiven Nettoeffekt von 3/4 bis 1 Punkt auf der Prestigeskala auf; vor allem jugoslawi-sche und portugiesijugoslawi-sche Angehörige der zweiten Generation weisen demgegenüber eine stark negative Bilanz auf: Bei im Übrigen gleichen Bedingungen ist ihr Prestigescore um rund 3–4 Punkte tiefer als derjenige der gebürtigen Schweizer/innen.

Dieser Nationalitäteneffekt ist stärker als jener des Geschlechts (+0,6 für Frauen), aber auch deutlich geringer als der Effekt der Bildung. So führt eine Ausbildung der Tertiärstufe b zu einem um 16 Punkte höheren Prestigescore, wohingegen Personen bloss mit Obligatorium oder ohne Abschluss gegenüber jenen mit Berufsausbildung einen Rückstand von 4 Punkten aufweisen.

24) Wie Grafik 22 andeutet, nimmt das Prestige vor allem zu Beginn der beruflichen Laufbahn zu. Aus diesem Grund wird das Alter auch hier wiederum in logarithmierter Form eingeführt. Zusätzlich wird ein linearer Term eingeführt, was insbesondere einen steilen Anstieg zu Beginn zu beschreiben erlaubt. Es bleibt allerdings zu beachten, dass auch hier keine Verläufe, sondern ein Querschnitt der Altersgruppen betrachtet wird.

Tabelle 5: Bestimmungsfaktoren des Berufsprestiges, 2000

Basismodell (ohne Branche) Modell mit Branche

b s.e. b s.e.

Geschlecht: Frauen 0.643 0.021 *** 0.266 0.022 ***

Alter

Jahre -0.429 0.021 *** -0.281 0.020 ***

Jahre logarithmiert 15.755 0.610 *** 10.955 0.600 ***

Sprache am Wohnort (Basis: Deutsch oder Romanisch)

Französisch 0.050 0.025 * -0.030 0.025

Italienisch -0.082 0.053 -0.048 0.053

Stadt-Land-Typologie (Basis: Stadt)

Agglomeration -0.359 0.025 *** -0.214 0.025 ***

Land -1.983 0.028 *** -1.352 0.028 ***

Höchste abgeschlossene Ausbildung (Basis: Sekundarstufe IIa)

Keine/Sekundarstufe I -3.995 0.039 *** -3.483 0.039 ***

Sekundarstufe IIb 6.345 0.037 *** 4.577 0.039 ***

Tertiärstufe a 7.672 0.029 *** 6.851 0.028 ***

Tertiärstufe b 16.366 0.037 *** 14.434 0.037 ***

Nationalität (Basis: Schweiz seit Geburt)

Schweiz eingebürgert 0.995 0.045 *** 0.722 0.044 ***

Italien -0.574 0.052 *** -0.572 0.051 ***

Jugoslawien -4.015 0.360 *** -3.416 0.357 ***

Portugal -3.221 0.386 *** -2.050 0.386 ***

Deutschland 0.723 0.181 *** 0.540 0.178 **

Spanien 0.182 0.122 -0.007 0.120

Türkei -1.032 0.250 *** -1.267 0.248 ***

Andere -0.745 0.132 *** -0.671 0.131 ***

Branche (Basis: Gewerbe/Industrie)

Verkehr, Kommunikation -2.065 0.043 ***

Finanz 0.786 0.044 ***

Informatik 2.696 0.070 ***

Ingenieurwesen, Architektur 7.006 0.066 ***

Bildung 2.606 0.053 ***

Gesundheit, Soziales 0.942 0.043 ***

Verwaltung -0.496 0.049 ***

Andere -0.294 0.040 ***

Konstante 0.976 1.446 14.269 1.420 ***

N 928319 867641

R2 0.265 0.332

Gebürtige Schweizer/innen und zweite Generation, 20–39-Jährige

Ein grösserer Teil der Schlechterstellung der zweiten Generation insgesamt wird somit durch Bil-dung vermittelt. Da die AusbilBil-dung, wie gezeigt, von den Eltern auch unabhängig von der Natio-nalität auf die Kinder vererbt wird, fungiert Bildung als der Mechanismus, über den auch über die Generationen hinweg Ungleichheit reproduziert wird. Ein anderer, wenn auch weit weniger wich-tiger Mechanismus scheint in der Branchenzugehörigkeit begründet, mit der auch das Berufs-prestige schwankt. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass der Nationalitäten-Effekt leicht redu-ziert wird, wenn (in der zweiten Spalte) die Branche mit berücksichtigt wird. Dies gilt allerdings nur für Erwerbstätige portugiesischer und jugoslawischer Nationalität. Insgesamt ist die Bran-che aber siBran-cherlich der wesentlich wichtigere Faktor als die Nationalität. Dies liesse sich daran zeigen, dass ein Modell ohne Nationalität, aber unter Berücksichtigung der Branche, die Presti-gewerte nicht wesentlich schlechter voraussagen würde25. Besonders gross ist der negative Brancheneffekt in der Bauwirtschaft sowie im Gastgewerbe, in denen in hohem Mass Angehöri-ge der ersten Generation tätig sind.

Neben diesen Haupteffekten lassen sich kaum so genannte Interaktionseffekte ausmachen, die darauf hinweisen würden, dass Angehörige der zweiten Generation innerhalb gewisser Bran-chen speziell schlecht fahren. Insgesamt bedeutet dies, dass die Zuweisung von Berufspresti-ge26an Angehörige der zweiten Generation in hohem Mass durch dieselben Kanäle vermittelt wird wie bei den gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern. Weil und soweit sie vielfach schlechtere Ausgangsbedingungen haben, ist auch ihr Status am Ende des Prozesses vielfach schlechter, obwohl die Kinder von Immigrantinnen und Immigranten, gemessen am schulischen Hintergrund ihrer Eltern, schulisch überdurchschnittlich erfolgreich sind. Der negative Nationali-täteneffekt kann demgegenüber als zusätzlicher, branchen- und bildungsabhängiger Effekt auf-gefasst werden – und insofern durchaus als Ausdruck der Diskriminierung.

4.6 Z

USAMMENFASSUNG

Im Wesentlichen lässt sich in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt das Gleiche sagen wie schon oben bei der Integration in das Bildungssystem: Die zweite Generation nimmt im Arbeitsmarkt Positionen ein, die denjenigen der gebürtigen Schweizer/innen näher liegen als jenen der Erstgenerations-Angehörigen.

Allerdings ist auch hier wieder stark zu differenzieren zwischen eingebürgerten und nicht einge-bürgerten Zweitgenerations-Angehörigen sowie zwischen den einzelnen Nationalitäten. So sind eingebürgerte Angehörige der zweiten Generationen in manchen Aspekten besser positioniert als die gebürtigen Schweizer/innen (z.B. was das gesellschaftliche Prestige der von ihnen aus-geübten Berufe anbelangt). Angehörige der neueren Einwanderungsgruppen und unter ihnen ins-besondere Personen jugoslawischer Herkunft sind deutlich schlechter positioniert als Angehöri-ge der älteren Einwanderungsgruppen (Italiener/innen, Spanier/innen); Portugiesinnen und Por-tugiesen sowie Türkinnen und Türken, die nebst den Personen aus Jugoslawien ebenfalls zu ver-gleichsweise neuen Einwanderungsgruppe angehören, sind etwas besser positioniert als die jugoslawische Gruppe, wobei je nach Indikator einmal die Türkinnen und Türken (Prestige), ein

25) In diesem Fall beträgt R2als Mass für die Güte der Schätzung 0.332.

26) Es sei hier nochmals daran erinnert, dass es sich hier um eine Rangierung der Berufe aufgrund des mit ihnen ver-bundenen Prestiges geht, und nicht um das Einkommen, zu dem keine Informationen vorliegen. Aus den vorliegen-den Ergebnissen lassen sich entsprechend auch keine Aussagen über Lohndiskriminierung ableiten.

anderes Mal die Portugiesinnen und Portugiesen (Erwerbslosigkeit) die besseren Stellungen ein-nehmen. Hierin mag zum Ausdruck kommen, dass die portugiesische Migration in die Schweiz zwar neuer ist als die türkische (was an sich für tiefere Positionen sprechen würde), dass es sich bei der portugiesischen Migration aber noch in stärkerem Ausmass um eine „klassische“

Arbeitsmigration handelt in dem Sinne, dass sie nur dann stattfindet, wenn eine Einbindung in den Arbeitsmarkt tatsächlich möglich ist.

Was Geschlechtereffekte angeht, so zeigt sich, dass Frauen der zweiten Generation insgesamt häufiger am Erwerbsleben partizipieren als gebürtige Schweizerinnen. Allerdings wird in ver-schiedenen Analysen auch ersichtlich, dass Frauen im Vergleich zu Männern dann besonders schlecht gestellt sind, wenn die Chancen ohnehin eingeschränkt sind: So sind etwa innerhalb jener Gruppen der zweiten Generation, in denen die Arbeitslosigkeitsraten vergleichsweise hoch sind (türkische und jugoslawische Gruppe), Frauen noch häufiger arbeitslos als Männer – Geschlecht wirkt in solchen Fällen offensichtlich als zusätzliches Selektionsprinzip.

Das allgemeine Muster, wonach die zweite Generation den gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern näher steht als der ersten Generation, findet in Bezug auf die Zugehörigkeit zu Bran-chen nicht unbedingt eine Bestätigung: Es gibt BranBran-chen, in denen gebürtige Schweizer/innen deutlich häufiger anzutreffen sind als Angehörige der zweiten Generation (insbesondere Land-wirtschaft und Branchen des öffentlichen Sektors wie Bildung oder Gesundheit/Soziales, vgl.

hierzu auch Bolzman et al., 2003), aber auch „typische“ Zweitgenerations-Branchen wie das Finanzwesen oder der Grosshandel. Angehörige der zweiten Generation, die den beiden neuen Einwanderungsgruppen angehören (jugoslawische und portugiesische Gruppe), finden sich überdurchschnittlich häufig in den traditionell durch Immigrantinnen und Immigranten besetzten Branchen (mit den schlechtest qualifizierten und unsichersten Arbeitsmöglichkeiten).

Dass die fast durchgehende Schlechterstellung der jugoslawischen sowie der portugiesischen und/oder türkischen Gruppe auch auf Mechanismen von sozialem Ausschluss und von Diskrimi-nierung zurückzuführen ist, kommt insbesondere darin zum Ausdruck, dass Angehörige dieser Gruppen (und insbesondere Angehörige der jugoslawischen Gruppe) auch dann weniger erfolg-reich sind bei der Integration in den Arbeitsmarkt, wenn sie gleich gut gebildet sind wie Ange-hörige der anderen Gruppen. Diesen Personen gelingt es, mit anderen Worten, weniger gut, die erreichte Bildung in angemessenen Status umzuwandeln – ein Befund, mit dem sich unter ande-rem die Resultate aus der kürzlich durchgeführten Studie von Fibbi et al. (2003) zum (Miss-) Erfolg von albanischsprechenden jugoslawischen und türkischen Schulabgängern bei der Lehr-stellensuche bekräftigen lassen.

Auch wenn sich also insgesamt sehr deutlich (und erwartungsgemäss) zeigt, dass die Bildung der wichtigste Faktor für den Erfolg bei der beruflichen Positionierung ist, so weisen die vorge-legten Analysen doch mehrfach darauf hin, dass in Abweichung vom meritokratischen Ideal auch andere Faktoren wie die Nationalität, das Geschlecht sowie die Branchenzugehörigkeit eine Rolle beim (ungleichen) Zugang zum Arbeitsmarkt spielen.

Daten aus vier Volkszählungen erlauben es, die Entwicklung seit 1970 zu verfolgen. Allerdings müssen im Interesse der Vergleichbarkeit gerade in jener Hinsicht Abstriche gemacht werden, in der sich die neuen Definitionen der Volkszählung 2000 als besonders fruchtbar erwiesen haben:

hinsichtlich der Definition des Migrationsstatus. Im Zeitvergleich ist es nicht möglich, einmal ein-gebürgerte Angehörige der zweiten Generation von gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern zu unterscheiden. Probleme ergeben sich ausserdem hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Aus-bildungen über die Zeit27. Schliesslich wurden die Nationalitäten des ehemaligen Jugoslawien aus einleuchtenden Gründen erst 2000 getrennt erfasst, so dass sie im Rückblick wiederum zu

„Ex-Jugoslawien“ zusammengefasst werden müssen.

Innerhalb der damit gesetzten Grenzen scheint es aber dennoch sinnvoll, die Entwicklung der Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung hinsichtlich nationaler Herkunft und Migrations-generationen sowie die Entwicklung von einzelnen Indikatoren der sozialen Stellung über die Zeit nachzuverfolgen.