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Resolution (Entwurf)

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Academic year: 2022

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W E L T G E S U N D H E I T S O R G A N I S A T I O N • R E G I O N A L B Ü R O F Ü R E U R O P A

UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00; Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: [email protected] Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance

Regionalkomitee für Europa

EUR/RC63/Conf.Doc./8

63. Tagung

Çeşme (Provinz Izmir, Türkei), 16.–19. September 2013 15. Juli 2013 131524 ORIGINAL: ENGLISCH

Resolution (Entwurf)

Europäischer Aktionsplan für psychische Gesundheit

Das Regionalkomitee –

in Fortführung der Resolution EUR/RC55/R2, mit der die 2005 in Helsinki unterzeichnete Erklärung zur psychischen Gesundheit als Plädoyer für eine Politik befürwortet wurde, die psychisches Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe anstrebt;,

in Anerkennung des im Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit angeregten Vorgehens, das mit weiteren Strategien und Konzepten der WHO, etwa dem Europäischen Rahmenkonzept für Gesundheit und Wohlbefinden, „Gesundheit 2020“ (Resolution EUR/RC62/R4), dem globalen umfassenden Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–

2020) (WHA66.8) und dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016) (Resolution EUR/RC61/R3) interdependent verflochten ist,

in Erinnerung an die Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen und unter Betonung ihrer Bedeutung, insbesondere des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, samt der Pflichten der Vertragsparteien, und als Aufforderung an Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragsparteien derartiger Übereinkommen sind, gegebenenfalls die Anwendung ihrer Bestimmungen in Betracht zu ziehen,

unter Begrüßung der Beteiligung von Mitgliedstaaten, Interessensvertretern der Nutzer und ihrer Angehörigen, Fachorganisationen sowie Fachleuten an der Ausarbeitung dieses Aktionsplans –

1. UNTERSTÜTZT den Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit;

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EUR/RC63/Conf.Doc./8 Seite 2

2. BITTET die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH,

a) das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung zu verbessern und, unter besonderer Beachtung vulnerabler Gruppen, die Belastung durch psychische Störungen zu verringern,

b) die Rechte der Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu achten sowie ausgewogene Chancen auf höchste Lebensqualität zu bieten und dabei gegen Stigmatisierung und Diskriminierung vorzugehen,

c) zugängliche, sichere und wirksame psychosoziale Angebote zu stärken bzw. zu schaffen;

3. FORDERT die internationalen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen einschließlich der Vereinigungen von Nutzern und ihren Angehörigen AUF, die Umsetzung des Aktionsplans zu unterstützen;

4. ERSUCHT die Regionaldirektorin,

a) für die Umsetzung des Aktionsplans fachliche Unterstützung anzubieten, b) im Jahr 2017 über Fortschritte zu berichten.

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