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Regionalkomitee für Europa EUR/RC63/R10
63. Tagung
Çeşme (Provinz Izmir, Türkei), 16.–19. September 2013 19. Juli 2013 132238 ORIGINAL: ENGLISCH
Resolution
Europäischer Aktionsplan für psychische Gesundheit
Das Regionalkomitee –
in Fortführung der Resolution EUR/RC55/R2, mit der die 2005 in Helsinki unterzeichnete Erklärung zur psychischen Gesundheit als Plädoyer für eine Politik befürwortet wurde, die psychisches Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe anstrebt;,
in Anerkennung des im Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit angeregten Vorgehens, das mit weiteren Strategien und Konzepten der WHO, etwa dem Europäischen Rahmenkonzept für Gesundheit und Wohlbefinden, „Gesundheit 2020“ (Resolution EUR/RC62/R4), dem globalen umfassenden Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–
2020) (WHA66.8) und dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016) (Resolution EUR/RC61/R3) interdependent verflochten ist,
in Erinnerung an die Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen und unter Betonung ihrer Bedeutung, insbesondere des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, samt der Pflichten der Vertragsparteien, und als Aufforderung an Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragsparteien derartiger Übereinkommen sind, gegebenenfalls die Anwendung ihrer Bestimmungen in Betracht zu ziehen,
unter Begrüßung der Beteiligung von Mitgliedstaaten, Interessensvertretern der Nutzer und ihrer Angehörigen, Fachorganisationen sowie Fachleuten an der Ausarbeitung dieses Aktionsplans –
EUR/RC63/R10 Seite 2
1. UNTERSTÜTZT den Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit;
2. BITTET die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH,
a) die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden der gesamten Bevölkerung zu verbessern und, unter besonderer Beachtung vulnerabler Gruppen, ihre Belastung durch psychische Störungen zu verringern und zugleich für Förderungs- und Vorsorgemaßnahmen sowie Interventionen zu den Determinanten der psychischen Gesundheit zu sorgen, in denen allgemeine und gezielte Maßnahmen miteinander kombiniert werden,
b) die Rechte der Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu achten, ihre soziale Inklusion zu fördern und ausgewogene Chancen auf höchste Lebensqualität zu bieten und dabei gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Isolierung vorzugehen,
c) den Zugang zu sicheren, kompetenten, bezahlbaren, wirksamen und gemeindenahen psychosozialen Angeboten oder deren angemessene Nutzung zu stärken bzw. zu schaffen;
3. FORDERT die internationalen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen einschließlich der Vereinigungen von Nutzern und ihren Angehörigen AUF, die Umsetzung des Aktionsplans zu unterstützen;
4. ERSUCHT die Regionaldirektorin,
a) für die Umsetzung des Aktionsplans fachliche Unterstützung anzubieten, b) im Jahr 2017 über Fortschritte zu berichten.