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Grundlagen der Expertise 1 Juristische Grundlagen

Dans le document BERICHT Nr. 123 (Page 22-27)

versicherungstechnische Expertise per 31.12.2002

2. Grundlagen der Expertise 1 Juristische Grundlagen

Die Bedingungen der beruflichen Vorsorge sind im PKG und in verschiedenen ergänzenden Staatsratsbeschlüssen geregelt. Diese Bestimmungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Sie wurden dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge (FZG) sowie dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung (WEFV) angepasst.

Diese Grundlagen definieren den Umfang und die Grundlagen der Vorsorge, insbesondere sämtliche Massnahmen und Bestimmungen zur Finanzierung der garantierten Leistungen.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) bietet die PKSPF zwei Vorsorgepläne an, die Pensions-Vorsorgeregelung sowie die BVG-Vorsorgeregelung.

2.1.1 Pensions-Vorsorgeregelung

Die Pensions-Vorsorgeregelung richtet sich an Personen die entweder ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis aufweisen oder an Personen welche eine unbefristete hauptberufliche Tätigkeit im Dienste des Staates oder seiner Anstalten ausüben.

Aufgrund der per 31.12.1990 erstellten Expertise, welche die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung sowie eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit der Kasse sichtbar machte, wurde beschlossen, die Pensions-Vorsorgeregelung in eine Vorsorgeregelung mit Leistungsprimat auf der Basis der Summe der aufgewerteten versicherten Löhne umzuwandeln. Diese Umgestaltung hat unbestrittenermassen einen günstigen Einfluss auf das finanzielle Gleichgewicht der Kasse in dem Sinn gehabt, als die Höhe der Alterspension im Verhältnis zum letzten versicherten Lohn spürbar reduziert wurde.

Der Beitragssatz der Pensions-Vorsorgeregelung beträgt einheitlich 18 % des versicherten Lohnes, unabhängig von Alter und Geschlecht der versicherten Person. Davon gehen 11 % zu Lasten des Arbeitgebers und 8 % zu Lasten des Arbeitnehmers. Dies entspricht einer Finanzierung von ungefähr 58 % durch den Arbeitgeber und 42 % durch die Arbeitnehmer.

Gemäss PKG Art. 13 und 16 basiert die Finanzierung der Pensions-Vorsorgeregelung auf dem gemischten Finanzierungssystem des Rentenwert-Umlageverfahrens bzw. des „korrigierten Deckungskapital-Umlageverfahrens“11. Es sei daran erinnert, dass gemäss diesem System das Vermögen der Kasse jederzeit mindestens den Barwert der laufenden Pensionen zuzüglich die technischen Reserven decken muss. Diese werden aus den jährlichen Überschüssen des der Pensions-Vorsorgeregelung eigenen Betriebsergebnisses gebildet

2.1.2 BVG-Vorsorgeregelung

DieBVG-Vorsorgeregelung richtet sich an Hilfspersonal oder vorübergehend angestelltes Personal.

Es handelt sich um einen mit dem BVG vergleichbaren Sparplan mit einer zusätzlichen Deckung in Prozent des versicherten Lohnes im Todesfall und bei Invalidität. Es handelt sich um ein so genanntes Bi-Primat (Beitragsprimat beim Sparen und Leistungsprimat im Risikofall).

Je nach Alter und Geschlecht der versicherten Person variieren die Beiträge zwischen 7 und 18 % des versicherten Lohnes mit einem Maximum von CHF 50 640.- (Stand 2003). Ein zusätzlicher Beitrag von 2,4 % des versicherten Lohnes wird zur Finanzierung der Risiken Tod und Invalidität, der Spezialmassnahmen, der Beiträge an den Sicherheitsfonds und der Verwaltungskosten erhoben. Die Finanzierung erfolgt paritätisch.

Die BVG-Vorsorgeregelung basiert auf dem integralen Kapitaldeckungsverfahren. So müssen die vorhandenen Mittel jederzeit die gesamten versicherungstechnischen Verpflichtungen, d.h. die Altersguthaben der aktiven Versicherten sowie den Barwert der laufenden Renten decken.

2.2. Statistische Grundlagen 2.2.1 Aktive Versicherte Pensions-Vorsorgeregelung

Die statistischen Angaben der Pensions-Vorsorgeregelung können wie folgt zusammengefasst werden:

x Die Kasse wies am 31.12.2002 einen Bestand von 9'829 aktiven Versicherten auf, was im Vergleich zur letzten Expertise per 31.12.1998 einer Zunahme von 1 080 Personen oder 12,34 %

1 Benennung des Versicherungsexperten

entspricht. Der Versichertenbestand setzt sich zu 45,4 % aus Männern und zu 54,6 % aus Frauen zusammen.

x Das Durchschnittsalter im Vergleich zu 1998 hat sich um 0,7 Jahre erhöht. Es beträgt 42,3 Jahre per Ende 2002.

x Die ab Eintrittsdatum berechnete durchschnittliche Versicherungsdauer beläuft sich zum Zeitpunkt der Expertise auf 11,7 Jahre, und das Durchschnittsalter beim Eintritt (Differenz zwischen erreichtem Alter und Versicherungsdauer) beträgt zum selben Zeitpunkt 30,6 Jahre. Der durchschnittliche Pensionsansatz beim ordentlichen Rücktrittsalter beträgt 55,9 % per 31. 12.2002 gegenüber 56,6 % per Ende 1998.

x Der durchschnittliche versicherte Lohn erhöhte sich von CHF 56 166.- am 31. Dezember 1998 auf CHF 57 235.- am 31. Dezember 2002, was einer Progression von CHF 1 069.- bzw. 1,90 % entspricht. Dies entspricht einer jährlichen durchschnittlichen Erhöhung von 0,48 % während der berücksichtigten Periode.

x Das durchschnittliche Freizügigkeitsguthaben betrug im Zeitpunkt der Expertise CHF 120 047.-, d.h. 4,0% mehr als am 31. Dezember 1998. Der beträchtliche Unterschied zwischen der durchschnittlichen Freizügigkeitsleistung der Männer (CHF 182'833.-) im Vergleich zu derjenigen der Frauen (CHF 67’720.-) ist das Resultat von höheren Durchschnittslöhnen, höherem Durchschnittsalter und höherer durchschnittlicher Versicherungsdauer bei den Männern.

Der Gesamtbetrag der Freizügigkeitsguthaben belief sich per 31.12.2002 auf CHF 1'179'940'389.-, was einer Erhöhung von 16,8 % seit der letzten Expertise entspricht. Die markante Erhöhung der Freizügigkeitsleistungen resultiert aus der relativ grossen Zunahme des aktiven Versichertenbestandes.

BVG-Vorsorgeregelung

Die individuellen Daten der Versicherten der BVG-Vorsorgeregelung können wie folgt zusammengefasst werden :

x Anzahl Versicherte per 31.12.2002 (a) : 2'598

x Anzahl Versicherte per 31.12.1998 (b) : 2'812

x Absolute Differenz zwischen (a) et (b) : - 214

x Relative Differenz zwischen (a) et (b) : - 7,61 %

x Durchschnittsalter der aktiven Versicherten per 31.12.2002 : 32,9 Jahre x Durchschnittsalter der aktiven Versicherten per 31.12.1998 : 35,0 Jahre x Verjüngung der aktiven Versicherten in 4 Jahren : 2,1 Jahre Das Durchschnittsalter der in der BVG-Vorsorgeregelung versicherten Personen ist 9,4 Jahre niedriger als dasjenige der Versicherten in der Pensions-Vorsorgeregelung.

2.2 Bezüger von Pensionen und Renten Pensions-Vorsorgeregelung

Die statistischen Resultate betreffend die Pensionsbezüger der BVG-Vorsorgeregelung können wie folgt zusammengefasst werden :

x Der Bestand der ausbezahlten Pensionen belief sich im Zeitpunkt der Expertise auf 2'478 Einheiten verteilt auf 62,0 % Alterspensionen, 19,9 % Invalide, 24,5 % Witwen oder Witwer und auf 2,6 % Kinder (Pensionierten-Kinderpension und Waisen). Die Anzahl Ehegattenpensionen (Witwen und Witwer) ist eher höher im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen.

x Seit letzter Expertise nahm die Anzahl von Pensionsbezügern um 407 Einheiten bzw. 19,65 % zu.

x Das Verhältnis der Pensionsbezüger im Vergleich zu den aktiven Versicherten, das so genannte demographische Rentnerverhältnis, belief sich auf 24,1 % im Vergleich zu 23,1 % anlässlich der letzten Expertise.

x Das Durchschnittsalter der Alterspensionierten belief sich auf 71,5 Jahre am 31. Dezember 2002, dasjenige der Invalidenpensionierten auf 53,0 Jahre und dasjenige der Ehegattenpensionierten auf 74,0 Jahre. Diese Durchschnittswerte entsprechen denjenigen von anderen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen.

x Die jährlich ausbezahlten Pensionen erhöhten sich von 56,3 Mio CHF am 31. Dezember 1998 auf 72,1 Mio CHF am 31. Dezember 2002, was einer Erhöhung von 15,8 Mio CHF oder 28,1 % entspricht.

x Die Durchschnittspension erhöhte sich um CHF 1'920.- oder 7,1 % und erreichte Ende 2002 einen Betrag von 29'106.- pro Begünstigten.

x Das Deckungskapital per Ende 2002 der laufenden Pensionen betrug 803,5 Mio CHF ohne Berücksichtigung der Reserven für die Erhöhung der Lebenserwartung. Dies entspricht 11,14 Mal der Summe der jährlichen Pensionen. Diese Reserven entsprechen dem voraussichtlich benötigten Betrag inklusive Zinsertrag, welcher die Kasse zur Bezahlung sämtlicher laufenden Pensionen bis zum Erlöschen des gesamten Pensioniertenbestandes im Zeitpunkt der Berechnung benötigt. Im Vergleich zur letzten Expertise erhöhte sich dieser Barwert um 216,9 Mio CHF oder 37,0 %. Diese Erhöhung erklärt sich einerseits aus der Erhöhung des Pensioniertenbestandes und anderseits aus der Verwendung von neuen technischen Grundlagen zur Bewertung des Deckungskapitals (Tabellen VZ 2000 anstelle von VZ 1990).

BVG-Vorsorgeregelung

x Seit der letzten Expertise erhöhte sich die Anzahl Bezüger der BVG-Vorsorgeregelung von 70 auf 108 Einheiten. Davon sind 63,0 % Alterspensionierte, 21,3 % Invalidenpensionierte, 7,4 % Witwen oder Witwer und 8,3 % Kinderpensionen (Pensionierten-Kinderpension und Waisenpension).

x Am 31. Dezember 2002 betrug das Durchschnittsalter der Alterspensionierten 68,9 Jahre, dasjenige der Invaliden 47,6 Jahre und dasjenige der überlebenden Ehegatten 61,7 Jahre. Der Rentenbestand wurde somit älter, vor allem bei den Invaliden. Ihr Durchschnittsalter erhöhte sich um 7,8 Jahre seit der letzten Expertise.

x Der jährliche Betrag der ausbezahlten Pensionen stieg von CHF 253'404.- am 31. Dezember 1998 auf CHF 465'480.- am 31. Dezember 2002. Dies entspricht einer Erhöhung von CHF 212'076.- oder 83,7 %. Die durchschnittliche Pension erhöhte sich um CHF 690.- oder 19,1 % um am Ende 2002 den Betrag von CHF 4'310.- pro Bezüger zu erreichen.

x Das Deckungskapital der laufenden Pensionen per Ende 2002 betrug CHF 6'588'263.-. Die Reserven für die Erhöhung der Lebenserwartung sind darin nicht berücksichtigt. Dies entspricht 14,15 Mal der jährlichen ausbezahlten Pensionen. Die Erhöhung beträgt CHF 1'971'520.- oder 82,2

% im Vergleich zur letzten Expertise. Aufgrund des tieferen Durchschnittsalters der Pensionsbezüger ist das Verhältnis höher als dasjenige der Pensions-Vorsorgeregelung.

2.3. Finanzielle Grundlagen

Die finanziellen Grundlagen der Kasse bestehen aus dem Vermögen, dem Vermögensertrag und anderen Erträgen, vor allem den Beiträgen. Auch die Verwaltungskosten werden in diesem Kontext überprüft.

2.3.1 Vermögen

Per 31. Dezember 2002 betrug das Gesellschaftsvermögen der Kasse CHF 1'642'021’208.-. Dieses setzt sich zusammen aus den buchhalterischen Gesamtaktiven abzüglich der Austrittsleistungen und der anderen Gläuber, der Kontokorrente mit Ausnahme des auszuzahlenden Zusatzkapitals, der transitorischen Passiven und der Hypothekarschuld. Das geschuldete Zusatzkapital wurde in das

Gesellschaftsvermögen einbezogen, insofern es zu den versicherungstechnischen Verpflichtungen gehörte. Seit der letzten Expertise vor vier Jahren stieg das Vermögen um 201,3 Mio CHF oder 13,97

%, was einer durchschnittlichen Steigerung von 3,39 % oder 50,3 Mio CHF entspricht.

2.3.2 Rentabilität des Vermögens

Man spricht eher von Performance als von Rendite wenn die Wertsteigerungen oder Wertverminderungen verbucht werden, auch wenn diese noch nicht realisiert sind.

Von 1999 bis 2002 betrug die durchschnittliche jährliche Rendite 1,87 % des Vermögens. Dieser Prozentsatz liegt 2,63 % unter dem technischen Zinssatz von 4,5 % der Kasse. Die durchschnittliche Performance betrug während demselben Zeitraum 1,74 %. Diese Ansätze verstehen sich vor eventueller Bewegungen der zwecks Garantie der Aktiven gebildeten Reserven.

2.3.3 Beiträge und Verwaltungskosten

Die im Zeitraum von 1999 bis 2002 eingenommenen Beiträge beliefen sich auf 107,8 Mio CHF Die Verwaltungskosten inklusive der Beitrag an den Sicherheitsfonds betrugen in den letzten vier Jahren 2,63 % der eingenommenen Beiträge. Dieser Ansatz ist vergleichbar mit anderen Vorsorge-einrichtungen der gleichen Grösseordnung.

2.4. Versicherungstechnische Grundlagen

Die versicherungstechnischen Grundlagen bestehen aus den versicherungstechnischen Tabellen und dem technischen Zinssatz.

Die versicherungstechnischen Berechnungen des Deckungskapitals der laufenden Pensionen und Renten wurden anhand der Tabellen VZ 2000 vorgenommen. Dies sind die für versicherungstechnische Berechnungen von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen am Meisten benützten Tabellen.

In der Regel werden alle zehn Jahre neue versicherungstechnische Tabellen erstellt, welche der Entwicklung der durchschnittlichen Lebensdauer Rechnung tragen. Zur Berücksichtigung dieser zukünftigen Steigerung der Lebensdauer bildet die Kasse im Weiteren jedes Jahr eine Reserve.

Der in Art. 15 des PKG definierte angewandte technische Zinssatz beträgt 4,5 %. Er entspricht der langfristig erwarteten Rendite unter Berücksichtigung einer Sicherheitsmarge. Diesen Zinssatz verwendet der Versicherungsexperte für gewisse Anpassungsberechnungen, hauptsächlich jedoch für die Festsetzung des nötigen Deckungskapitals der laufenden Pensionen. Trotz der letzten drei ungünstigen Börsenjahre erachtet der Experte eine Senkung dieses Ansatzes nicht als notwendig, da von einem langfristig erwarteten Durchschnittswert ausgegangen werden muss.

3. Risikokosten

Die jährlichen theoretischen Durchschnittskosten im Falle von Invalidität und Tod werden mit den Tabellen VZ 2000 berechnet und belaufen sich auf 17,9 Mio CHF oder auf 3,05 % der Summe der versicherten Löhne.

Die effektiven Kosten beliefen sich im Jahr 2002 auf 2,94 % der Summe der versicherten Löhne bzw.

auf 16,6 Mio CHF, d.h. sie waren etwas tiefer als die oben erwähnten theoretischen Kosten.

Es besteht somit eine Übereinstimmung zwischen den effektiven Kosten und den aufgrund der versicherungstechnischen Grundlagen ermittelten theoretischen Durchschnittswerten der erwähnten Schadenfälle. Angesichts der allgemeinen Zunahme von Invaliditätsfällen ist dies eine positive Feststellung.

4. Finanzielles Gleichgewicht

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