ASF Nr. 3 20. Januar 2012
Berichtigung
Gestützt auf Artikel 22 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Veröffentlichung der Erlasse (VEG) und auf Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Mai 1986 über die Einwohnerkontrolle wird das Reglement vom 20. Juni 2000 über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaR) (SGF 922.11) wie folgt berichtigt:
Art. 32 Abs. 3
3 Der Wohnsitz richtet sich nach der Niederlassungsbescheinigung.