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Kindheit und Familie im Jugendschutz

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Academic year: 2021

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Kindheit und Familie im Jugendschutz 

Aktenanalyse der Kindeswohlgefährdungen im Großherzogtum Luxemburg  Céline Dujardin, M. Ed. & Dieter Ferring, Prof. Dr. habil. 

Université du Luxembourg, Research Unit INSIDE 

Einleitung: Jugendschutz‐Diskurs in Luxemburg 

Wie in  Deutschland,  Frankreich  und Belgien  beruht der  luxemburgische Jugendschutz  auf einem  doppelten System des Schutzes und der Hilfe, und auch hier stehen Kontrolle und Emanzipation in einem  Spannungsverhältnis, das es auszugleichen gilt. 

In  den  letzten  Jahren  wurde  der  Jugendschutz  in  Luxemburg  u.a.  von  der  europäischen  Kinderrechtskommission  stark  kritisiert.  Dabei  wurde  argumentiert,  dass  durch  fehlende  Unterstützungsmaßnahmen in Familien und deren mangelnde Vernetzung wie auch eine sehr hohe Zahl  an Heimeinweisungen die Kinderrechte nicht ausreichend respektiert würden. Auch bekämen Eltern oft  und zu schnell ihre Verantwortung entzogen, wohl wissend, dass das Kindeswohl nicht immer im  familiären Umfeld gesichert werden kann. Kritisert wurde zudem, dass der Jugendschutz lange nicht  zwischen einem straffälligen Minderjährigen und einem gefährdeten Minderjährigen unterschieden habe.  

Aktenanalyse: 

Risikofaktoren in Kindheit und Familie 

In  Luxemburg  ist  der  SCAS  (Service  Central  d’Assistance  Sociale)  ein  nationaler  Dienst,  der  dem  Justizministerium untersteht und der bei Meldungen von Kindeswohlgefährdungen zur Klärung der  Situationen beauftragt wird. Die Falldokumentation dieser sozialpädagogischen Klärungsarbeit (enquête  sociale) für das Jugendgericht wurde in einer ersten Phase deskriptiv‐explorativ analysiert, um mögliche  Risiko‐ und Schutzfaktoren der betroffenen Population näher bestimmen zu können. In Anbetracht der  Zeitspannen der Neu‐Regulierung von Schutz und Hilfe  wurden für die Aktenanalyse die dokumentierten  Fälle von drei Jahren (2006, 2009 und 2012) zu Grunde gelegt und dementsprechend eingesehen. 

Es können auf mehreren Ebenen Beobachtungen festgehalten werden. Nachstehend erläutern wir kurz  drei der Beobachtungen: 

 Geschlecht des Kindes: Auf der Ebene der Kinder stellt sich heraus, dass Jungen etwas häufiger von der  Gefährdungsmeldung betroffen sind als Mädchen, und diese Beobachtung zeigt über die erhoben Daten  der drei Jahre eine steigende Tendenz. 

 Alter des Kindes: Die Situation von Jugendlichen (14+) wird im Jugendschutz häufiger als die der Kinder  durchleuchtet,  wobei  diese  Beobachtung  über  die  Jahre  eine  fallende  Tendenz  zeigt  und  die  Altersspannen der (frühen) Kinheit an Bedeutung gewinnen. 

  Nationalität der  Familien:  Luxemburg  ist ein  Land  mit einer  hohen Migrationsrate,  wobei  die  Portugiesen  den  höchsten  Anteil  darstellen.  Im  Vergleich  zeigt  sich,  dass  sich  Familien  mit  außereuropäischen Staatsangehörigkeit und portugisischer Nationalität in der Jugendschutzpopulation  überpräsentiert sind. 

Professionelle Wahrnehmung der Gefährdungsszenarien 

Exemplarisch beobachten wir in der Analyse der Problematiken über die analysierten Zeitspannen, dass  die Beschreibung des abweichenden Verhaltens der Minderjährigen als mögliche „Straffälligkeit“ und  somit als „soziale Gefahr“ abnimmt. Parallel dazu wird das abweichende Verhalten als „Schwierigkeit“ 

oder „Krise“ des Jugendlichen beschrieben, der konsequenterweise Unterstützung anstatt Tadel und  Sanktion erfahren sollte. 

Fazit: Umdenken und Verändern durch Krise 

Im System des Jugendschutzes weisen Krisen einerseits auf, wo das Problem nicht durch die Antwort auf  ein Risiko gelöst wird (vgl. Heimeinweisungen). Andererseits setzen kritische Situationen ein Potenzial zur  Veränderung frei, d.h. sie können genutzt werden um in der sozialen Arbeit neue Antworten auf ein  Problem zu entwickeln. Exemplarisch zeigt sich dies mit Blick auf das abweichende Verhalten des  Jugendlichen. Er oder sie soll nun nicht mehr durch eine institutionelle Einweisung erzogen sondern in  seinem Lebensumfeld unterstützt werden, um so dauerhaft angemessenes Sozialverhalten zu entwickeln. 

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