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W E L T G E S U N D H E I T S O R G A N I S A T I O N R E G I O N A L B Ü R O F Ü R E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01

E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance

71. Tagung

Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 2. August 2021

210732 Punkt 7 und 14 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH

Abschlussberichte über die Umsetzung 1. des Europäischen Aktionsplans für psychische Gesundheit (2013–2020) 2. der Erklärung und des Aktionsplans

der Europäischen Region der WHO

zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien (2011–2020)

Diese Abschlussberichte enthalten einen Überblick über die Umsetzung des Europäischen Aktionsplans für psychische Gesundheit (2013–2020) im Einklang mit den durch die Annahme der Resolution EUR/RC63/R10 auf der 63. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa im Jahr 2013 eingegangenen Verpflichtungen sowie die Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans der Europäischen Region zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien, die auf der 61. Tagung des Regionalkomitees im Jahr 2011 mit der Resolution EUR/RC61/R5 angenommen wurden.

Sie werden dem Regionalkomitee auf dessen 71. Tagung zur Prüfung vorgelegt.

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Inhalt

Hintergrund ... 3

Abschlussbericht zum Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013– 2020) ... 3

Förderung und Schutz der psychischen Gesundheit und der Menschenrechte für alle (Ziele 1 und 2) ... 4

Entwicklung von Leistungsangeboten sowie Behandlung und Pflege im Bereich der psychischen Gesundheit (Ziele 3 und 4) ... 6

Einbindung der psychischen Gesundheitsversorgung, ressortübergreifende Zusammenarbeit und Informationssysteme (Ziele 5, 6 und 7) ... 7

Abschlussbericht über die Erklärung und den Aktionsplan der Europäischen Region zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien ... 9

Chancengleichheit (vorrangige Handlungsfelder 4, 7 und 10) ... 10

Sicherheit und Absicherung (vorrangige Handlungsfelder 1, 3 6 und 7) ... 10

Wohnortnahe Versorgung (vorrangige Handlungsfelder 2, 3 4 und 5) ... 11

Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge (vorrangige Handlungsfelder 5, 6 und 9) .... 12

Fazit und Ausblick ... 12

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Hintergrund

1. Auf seiner 61. Tagung im Jahr 2011 nahm das WHO-Regionalkomitee für Europa mit der Resolution EUR/RC61/R5 die Erklärung und den Aktionsplan der Europäischen Region der WHO zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien (2011–2020) an, und auf seiner 63. Tagung im Jahr 2013 nahm es mit der Resolution EUR/RC63/R10 den Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2020) an. Die übergeordnete Zielsetzung dieser Aktionspläne besteht darin, Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. geistigen Behinderungen sowie ihre Familien in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial in Bezug auf Gesundheit, Entwicklung und Wohlbefinden voll auszuschöpfen, und die Zahl vermeidbarer Erkrankungen, Behinderungen und Todesfälle zu reduzieren.

2. Für diese beiden separaten Aktionspläne wurde jeweils eine Halbzeitbilanz erstellt und dem Regionalkomitee in den Jahren 2016 bzw. 2017 zur Prüfung vorgelegt. Das vorliegende Dokument enthält die Abschlussberichte für die jeweiligen gesamten Zeiträume ihrer Umsetzung.

Abschlussbericht zum Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2020)

3. Mit der Resolution EUR/RC63/R10, in der der Europäische Aktionsplan für psychische Gesundheit angenommen wurde, werden die Mitgliedstaaten eindringlich gebeten:

a) die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden der gesamten Bevölkerung zu verbessern und, unter besonderer Beachtung vulnerabler Gruppen, ihre Belastung durch psychische Störungen zu verringern und zugleich für Förderungs- und Vorsorgemaßnahmen sowie Interventionen zu den Determinanten der psychischen Gesundheit zu sorgen, in denen allgemeine und gezielte Maßnahmen miteinander kombiniert werden,

b) die Rechte der Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu achten, ihre soziale Inklusion zu fördern und ausgewogene Chancen auf höchste Lebensqualität zu bieten und dabei gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Isolierung vorzugehen,

c) den Zugang zu sicheren, kompetenten, bezahlbaren, wirksamen und gemeindenahen psychosozialen Angeboten oder deren angemessene Nutzung zu stärken bzw. zu schaffen.

4. Dieser Bericht präsentiert Fortschritte, die die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) und einer Reihe internationaler Partnerorganisationen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans erreicht haben. Die sieben Ziele werden in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Ziele des Europäischen Aktionsplans für psychische Gesundheit (2013–2020) Ziel Beschreibung

1 Alle sollen die gleiche Chance auf psychisches Wohlbefinden in jeder Lebensphase haben, wobei benachteiligte und gefährdete Menschen besonders zu beachten sind

2 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen sind Bürger, deren Menschenrechte vollständig geachtet, geschützt und gefördert werden

3 Psychosoziale Angebote sollen gemäß dem Bedarf in der Gemeinschaft zugänglich, fachkundig und bezahlbar zur Verfügung stehen

4 Menschen haben ein Recht auf respektvolle, sichere und wirksame Behandlung

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Ziel Beschreibung

5 Gesundheitssysteme bieten allen eine gute physische und psychische Versorgung

6 Systeme für die psychische Gesundheit funktionieren in gut koordinierter Partnerschaft mit anderen Sektoren

7 Leitung und Leistung im Bereich der psychischen Gesundheit werden durch solide Tatsachen und Kenntnisse vorangebracht

5. 2019 wurde das Dokument Überwachung der psychosozialen Systeme und Angebote in der Europäischen Region der WHO: Atlas für psychische Gesundheit 2017 von WHO/Europa veröffentlicht, um eine Momentaufnahme der Lage in den Mitgliedstaaten der Region in Bezug auf eine Reihe globaler Zielvorgaben und Indikatoren für psychische Gesundheit zu zeigen. Die Ergebnisse aus diesen Berichten wurden in den nachstehenden Abschnitten berücksichtigt, die folgendermaßen untergliedert sind: a) Ziele 1 und 2; b) Ziele 3 und 4; c) Ziele 5, 6 und 7.

Förderung und Schutz der psychischen Gesundheit und der Menschenrechte für alle (Ziele 1 und 2)

6. Bei den Zielen 1 und 2 geht es darum, durch Stärkung von Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz im gesamten Lebensverlauf die psychische Gesundheit und das seelische Wohlbefinden der Bevölkerung zu verbessern und dabei ein besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen wie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Behinderungen zu richten. Um diese Ziele zu erreichen, wurden die Schwerpunkte auf die Annahme bzw. Überarbeitung von Handlungskonzepten und Gesetzen gemäß ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen, auf die Förderung der psychischen Gesundheit im gesamten Lebensverlauf, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie auf Suizidprävention gelegt.

7. Mit Blick auf Handlungskonzepte und Gesetze im Bereich der psychischen Gesundheit haben die Mitgliedstaaten während der Laufzeit des Aktionsplans erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre nationalen Handlungskonzepte und Gesetze voranzubringen. Aus den Ergebnissen der 2017 durchgeführten Erhebung zum Atlas für psychische Gesundheit geht hervor, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten in der Region ihre Handlungskonzepte und Gesetze im Bereich der psychischen Gesundheit nach Maßgabe europäischer und internationaler Menschenrechtsinstrumente entwickelt oder aktualisiert haben (globale Zielvorgaben: 80% für Handlungskonzepte und 50% für Gesetze). In knapp der Hälfte der Länder (45%) wird die Gesetzgebung im Bereich der psychischen Gesundheit von einer eigens dafür zuständigen Behörde oder einem unabhängigen Gremium durchgesetzt, die bzw. das regelmäßig Einrichtungen besucht und den maßgeblichen Interessengruppen mindestens einmal pro Jahr Bericht erstattet. Das Programm Psychische Gesundheit bei WHO/Europa war einer Reihe von Mitgliedstaaten (u. a. Bulgarien, Estland, Finnland, Litauen, Malta, Montenegro, Slowenien, Türkei, Turkmenistan und Ukraine) bei Entwurf, Gestaltung oder Überprüfung neuer Konzepte, Pläne und Gesetze im Bereich der psychischen Gesundheit behilflich.

8. Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gaben 60% der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region 2017 an, über einen konkreten Plan oder eine entsprechende Strategie zu verfügen; die meisten von ihnen (82%) hatten derartige Pläne in den vergangenen fünf Jahren entwickelt oder aktualisiert. Dabei wurden Maßnahmen im Bereich der Datenerhebung und -aufbereitung sowie der Entwicklung und Förderung evidenzbasierter Interventionen auf nationaler Ebene durchgeführt. Durch enge Zusammenarbeit mit

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einschlägigen Programmen oder Abteilungen beim WHO-Hauptbüro oder bei WHO/Europa, mit Kooperationszentren der WHO und mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) wurden wesentliche Verbesserungen in folgenden Bereichen herbeigeführt: Verfügbarkeit von Daten über den psychischen Gesundheitsstatus junger Menschen, insbesondere durch verstärkte Einbeziehung des seelischen Wohlbefindens in die Studie zum Gesundheitsverhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter und ihre regelmäßigen Umfragen in über 40 Ländern der Europäischen Region; und Verfügbarkeit von Evidenz und Leitlinien für die Unterstützung von erweiterten Maßnahmen in den Ländern, wie die Leitlinien für das Wohlergehen von Jugendlichen durch Förderungs- und Präventivmaßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit, die evidenzbasierte Leitlinien und ein Instrumentarium zur Umsetzung evidenzbasierter Lösungsansätze für eine Verbesserung von Förderung und Schutz der psychischen Gesundheit beinhaltet.

9. Mit Blick auf die psychische Gesundheit älterer Erwachsener hat die Europäische Region eine rapide alternde Bevölkerung, was immer höhere Anforderungen an die Gesundheits- und Sozialsysteme stellt. Doch viele Länder der Region sind immer noch unzureichend vorbereitet oder ausgerüstet, um den gesundheitlichen und sozialen Bedürfnissen älterer Erwachsener gerecht zu werden. Deshalb sind Demenzerkrankungen in vielen Ländern der Region zu einer führenden Ursache von Morbidität und Mortalität geworden. WHO/Europa arbeitet in enger Abstimmung mit dem WHO-Hauptbüro und mit Partnerorganisationen in der Europäischen Region wie Alzheimer Europe an der Umsetzung des Globalen Aktionsplans der WHO für Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens gegen Demenzerkrankungen (2017–2025), u. a. durch verstärkte Beteiligung am Globalen Demenz-Observatorium (GDO) und einer Reihe länderübergreifender Politik- und Planungsveranstaltungen.

10. Im Bereich der Suizidprävention wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um nationale Strategien zu entwickeln und umzusetzen, in denen vorbildliche Praktiken berücksichtigt werden und ein universeller Ansatz mit Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Gruppen verknüpft wird. Inzwischen verfügen 26 Länder der Europäischen Region über eine nationale Strategie zur Suizidprävention – ein beträchtlicher Fortschritt gegenüber 2014, als nur 16 Länder eigenen Angaben zufolge über eine solche Strategie verfügten. 19 der 26 Länder gaben an, ihre Strategie zur Suizidprävention seit 2013 neu entwickelt oder aktualisiert zu haben. Diese Fortschritte sind auf die Vielzahl an Politikdialogen und Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung zurückzuführen, die in den Ländern der Europäischen Region sowie länderübergreifend stattgefunden haben. Auf Ebene der Europäischen Region arbeitet WHO/Europa bereits an der Umsetzung eines evidenzbasierten Pakets für die Suizidprävention (LIVE LIFE) und hat zur Einrichtung eines Surveillance-Systems zur Prävention von Selbstschädigung in der Russischen Föderation beigetragen. Dennoch muss noch viel geschehen, wenn die Region die immer noch hohen Suizidraten senken und die in den Zielen für nachhaltige Entwicklung angestrebte Zielmarke einer Reduzierung um ein Drittel bis 2030 erreichen will.

11. Die Menschenrechte bilden ein zentrales Prinzip und vorrangiges Ziel des Europäischen Aktionsplans für psychische Gesundheit, nicht nur weil die psychische Gesundheit ein Menschenrecht an sich darstellt, sondern auch weil Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Behinderungen oft ihrer Rechte beraubt werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes bilden jeweils einen wesentlichen internationalen Bezugsrahmen, an dem sich der Schutz von Rechten messen lässt. Dementsprechend fließt die Bewertung des Ausmaßes, in dem nationale Konzepte und Gesetze zum Schutz der psychischen Gesundheit an internationalen Menschenrechtspakten ausgerichtet werden, direkt in die Erhebungen

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zum WHO-Atlas für psychische Gesundheit ein. In Bezug auf die Förderung und den Schutz von Menschenrechten deuten neueste Ergebnisse darauf hin, dass in einem Drittel der Länder der Europäischen Region sowohl die Handlungskonzepte als auch die Gesetze zum Schutz der psychischen Gesundheit diesen Anforderungen nicht in vollem Umfang genügen.

Entwicklung von Leistungsangeboten sowie Behandlung und Pflege im Bereich der psychischen Gesundheit (Ziele 3 und 4)

12. In den Zielen 3 und 4 wird ein wohnortnahes Versorgungsmodell propagiert, bei dem die psychische Gesundheitsversorgung der Bedürftigen verfügbar, gut zugänglich und bezahlbar ist. Seit der Zustimmung zum Aktionsplan im Jahr 2013 haben mehrere Länder systemische Reformen in Bezug auf ihr Leistungserbringungsmodell im Bereich der psychischen Gesundheit durchgeführt, wie in den nachstehend genannten Beispielen dargestellt.

WHO/Europa hat bei solchen Reformbemühungen eine beratende Rolle gespielt und war auch bei verschiedenen Aspekten – vom ressortübergreifenden Dialog bis zu Kapazitätsaufbau und Evaluation – an der Umsetzung beteiligt.

a) Belgien: Angesichts der Notwendigkeit einer verbesserten patientenorientierten Versorgung und Betreuung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen hat Belgien im Rahmen landesweiter Reformen die Zahl der Betten für die stationäre psychiatrische Versorgung deutlich reduziert und gleichzeitig die wohnortnahen Angebote ausgebaut und dabei Schwerpunkte auf soziale Rehabilitation und die Genesung der Betroffenen gelegt. 2017 wurden 22 fachübergreifende Netzwerke für psychische Gesundheitsversorgung eingerichtet, und inzwischen sind über 50 mobile Teams in der aufsuchenden Arbeit, in der Prävention, in stationären und ambulanten Angeboten für psychische Gesundheit, in der primären Gesundheitsversorgung, in der Tagesbetreuung sowie in den Bereichen Berufsausbildung, Wohnungswesen und Soziales tätig.

b) Bosnien und Herzegowina: Die Reformen der psychischen Gesundheitsversorgung wurden schon 1996 eingeleitet und haben zu großen Verbesserungen in der Qualität der psychischen Gesundheitsversorgung geführt. Inzwischen wurden 74 kommunale Zentren für psychische Gesundheit eingerichtet und in die primäre Gesundheitsversorgung integriert; ihre Leistungen werden von der Krankenversicherung in vollem Umfang übernommen. Über 700 Beschäftigte in der psychischen Gesundheitsversorgung wurden in Fallmanagement geschult, und seit 2014 wurden die Leistungsempfänger in regelmäßigen Evaluationen befragt, wobei in 87% der Fälle erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Genesung festgestellt wurden.

c) Tschechien: Derzeit wird in dem Land ein umfassendes Reformprogramm im Bereich der psychischen Gesundheit durchgeführt, das auf die Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen sowie auf die Verlagerung der Versorgung von großen psychiatrischen Krankenhäusern hin zu einem Netzwerk von 30 wohnortnahen Psychiatriezentren abzielt. Die WHO hat das Gesundheitsministerium und das Nationale Institut für psychische Gesundheit durch ihr Instrumentarium im Rahmen von QualityRights aktiv bei der Gestaltung eines Kontroll- und Evaluationsrahmens für die Reformen sowie bei der Kompetenzbildung in Bezug auf psychische Gesundheit und Menschenrechte unterstützt und beraten.

d) Türkei: WHO/Europa unterstützt die Regierung bei der Umsetzung eines Großprojektes zur Bereitstellung wohnortnaher Angebote und zur Förderung sozialer Inklusion für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und geistigen Behinderungen. Seit 2015 wurden 185

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kommunale Psychiatriezentren und ca. 50 kleine Wohneinrichtungen (sog. „Häuser der Hoffnung“) eröffnet, die für Menschen mit langfristigem Betreuungsbedarf bestimmt sind.

Sowohl für spezialisiertes Psychiatriepersonal als auch für nicht-spezialisiertes Personal wie Hausärzte und Sozialarbeiter wurden Schulungen durchgeführt.

13. In einer Reihe von Ländern Europas und Zentralasiens wurden weitreichende Reformen durchgeführt, darunter der Aufbau eines Netzwerks für gemeindenahe psychosoziale Angebote in der Republik Moldau und in Slowenien sowie die Einbeziehung der psychischen Gesundheit in die primäre Gesundheitsversorgung in Kasachstan und Turkmenistan. Mit dem Interventionsleitfaden für das Aktionsprogramm der WHO zur Schließung von Lücken in der psychischen Gesundheitsversorgung (mhGAP) wurden erhebliche neue nationale Kapazitäten für die Diagnose und Bewältigung psychischer Gesundheitsprobleme in nicht spezialisierten Einrichtungen geschaffen. Der Leitfaden beinhaltet Algorithmen für klinische Entscheidungsprozesse bei einer Reihe vorrangiger psychischer, neurologischer und durch Substanzgebrauch bedingter Störungen, auch bei Kindern und Jugendlichen.

14. Mitgliedstaaten wie auch nichtstaatliche Organisationen haben wiederholt mit Besorgnis auf die äußerst unzureichenden Bedingungen und weitreichenden Menschenrechtsverletzungen in der institutionellen Versorgung hingewiesen. Daraufhin startete die WHO ihre Initiative QualityRights zur Verbesserung der Versorgungsstandards und zur Förderung der Rechte von Erwachsenen mit psychosozialen und geistigen Behinderungen. Eine von WHO/Europa 2017 durchgeführte groß angelegte Bewertung von insgesamt 98 Institutionen in über 20 Ländern kam zu dem Ergebnis, dass die Qualität in Einrichtungen zur Langzeitbetreuung von Menschen mit psychosozialen und geistigen Behinderungen in vielen Ländern der Europäischen Region weit hinter den geltenden Qualitätsnormen zurückbleibt. Demnach wurden in einem erheblichen Teil der untersuchten Einrichtungen die Rechte von Menschen mit psychosozialen und geistigen Behinderungen verletzt, namentlich in Bezug auf Rechtsfähigkeit, Selbstbestimmung, Menschenwürde, Freiheit, physische und psychische Unversehrtheit sowie die Freiheit von Folter und Misshandlung. Seit 2018 leistet WHO/Europa fachliche Unterstützung für eine Reihe von Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten für die Umgestaltung von Angeboten und die Förderung von Menschenrechten nach Maßgabe des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, etwa durch Weiterbildungsschulungen über Strategien zur Beendigung von Isolation und Zwangsmitteln.

Einbindung der psychischen Gesundheitsversorgung, ressortübergreifende Zusammenarbeit und Informationssysteme (Ziele 5, 6 und 7)

15. Die Neugestaltung der Gesundheitssysteme hin zu einer integrierten, bürgernahen Gesundheitsversorgung für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und anderen chronischen Erkrankungen ist nach wie vor eine erhebliche Herausforderung. Die Notwendigkeit eines derartigen Übergangs ist durch das hohe Maß an Komorbidität zwischen psychischen Gesundheitsproblemen und übertragbaren Krankheiten wie Tuberkulose und HIV sowie bestimmten nichtübertragbaren Krankheiten bedingt.

16. Auf der Grundlage der Dynamik, die im September 2018 durch die politische Erklärung im Rahmen der dritten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten entstanden war, bot die Hochrangige Konferenz der Europäischen Region der WHO zum Thema nichtübertragbare Krankheiten: Zeit zum Handeln (Aschgabat, Turkmenistan, 9.–10. April 2019) eine günstige

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Gelegenheit zur Erörterung und zum Austausch von Wegen für eine wirksamere Verknüpfung von Angeboten der psychischen Gesundheitsversorgung auf bevölkerungsbezogenen, wohnortnahen Plattformen für die Gesundheitsversorgung. Ergänzend zu einem Bericht über diese Wege zur Verknüpfung veröffentlichte WHO/Europa einen Bericht über Komorbiditäten zwischen psychischen Störungen und verbreiteten nichtübertragbaren Krankheiten sowie je ein Kurzdossier über die Zusammenhänge zwischen psychischen Gesundheitsproblemen und Alkoholmissbrauch, Bewegungsmangel und Tabakkonsum.

17. Eine weitere wesentliche Ressource und Stütze für gut funktionierende psychische Gesundheitssysteme ergibt sich aus der Verfügbarkeit zeitnaher und sachdienlicher Informationen, die eine Mitverfolgung der durchgeführten Maßnahmen und eine Feststellung etwaiger Verbesserungen in der Leistungserbringung ermöglichen. WHO/Europa beteiligte sich an einer in Bulgarien, Serbien, Tschechien und Ungarn durchgeführten Studie, deren Ziel die Entwicklung und Erprobung von Qualitätsindikatoren für psychische Gesundheit war, und trug auch zu dem Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Leistungsmessung in psychischen Gesundheitssystemen bei. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Region bot der EU-Kompass für Maßnahmen für psychische Gesundheit und Wohlbefinden eine günstige Gelegenheit und Plattform für einen länderübergreifenden Austausch von Daten, Informationen und Erfahrungen im Bereich der psychischen Gesundheit.

18. Die Europäische Region beteiligte sich auch an internationalen Erhebungen zu spezifischen Themen: Einbeziehung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen in die Studie zum Gesundheitsverhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter; Organisation und Finanzierung der Versorgung von Demenzerkrankungen (durch das Globale Demenz- Observatorium); und Folgen von COVID-19 für die Versorgung von Personen mit psychischen, neurologischen und durch Substanzgebrauch bedingten Störungen. Letztere Erhebung, die im dritten Quartal 2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass fast drei Viertel der Mitgliedstaaten aus der Europäischen Region psychiatrische Versorgung und psychosoziale Unterstützung in ihre nationalen Pläne zur Bekämpfung von COVID-19 aufgenommen hatten und dass gut die Hälfte von ihnen über eine ressortübergreifende Koordinationsplattform zu ihrer Aktivierung verfügen.

19. Die Mitgliedstaaten erstatteten auch Rückmeldung in Bezug auf Wert, Zweckdienlichkeit und Akzeptanz des Europäischen Aktionsplans für psychische Gesundheit (2013–2020) selbst. Von den 31 antwortenden Ländern gaben 47% an, dass der Aktionsplan in hohem Maße zweckdienlich sei, doch nur 23% bezeichneten ihn als stark (im Gegensatz zu moderat) prägend bei der Gestaltung nationaler Gesundheitskonzepte und -maßnahmen. Mit Blick auf die Umsetzung gaben etwa 30%

an, erhebliche Unterstützung von der WHO für Konzeptentwicklung, Überzeugungsarbeit und Schulungen erhalten zu haben, doch nur 17% gaben an, bei Erfolgskontrolle und Evaluation unterstützt worden zu sein. Weitere 30% der antwortenden Länder gaben an, keine Unterstützung erhalten zu haben. 52% der Länder waren der Ansicht, dass ein neuer Aktionsplan oder Umsetzungsrahmen dringend erforderlich sei, und weitere 40% hielten dies für eher erforderlich.

Zu den vorgeschlagenen künftigen Handlungsfeldern gehörten eine stärkere Abstimmung und stärkere Partnerschaften, eine stärkere Beteiligung von Leistungsempfängern und der Schutz ihrer Menschenrechte, eine weitere Schwerpunktlegung auf Förderung und Schutz der psychischen Gesundheit und ein weiterer Ausbau der Kapazitäten in der wohnortnahen psychischen Gesundheitsversorgung.

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Abschlussbericht über die Erklärung und den Aktionsplan der Europäischen Region zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien

20. In der Resolution EUR/RC61/R5, die die Zustimmung zur Erklärung und zum Aktionsplan der Europäischen Region der WHO zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien – Bessere Gesundheit, besseres Leben enthielt, erkennen die Mitgliedstaaten die Dringlichkeit an, die Achtung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen sicherzustellen, und übernehmen die Verantwortung für die Planung, Einführung und Umsetzung von Konzepten, mit denen nach und nach die in der Erklärung genannten zehn vorrangigen Handlungsfelder (siehe Tabelle 2) umgesetzt werden sollen.

Tabelle 2: Vorrangige Handlungsfelder der Europäischen Erklärung über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien

Vorrangiges

Handlungsfeld Beschreibung

1 Schutz von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen vor Schaden und Misshandlung bzw. Missbrauch;

2 Eröffnung der Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, im familiären Umfeld aufzuwachsen;

3 Verlagerung der Betreuung von der institutionellen auf die wohnortnahe Ebene;

4 Bestimmung der individuellen Bedürfnisse jedes Kindes und Jugendlichen;

5 Gewährleistung der Koordination und Aufrechterhaltung qualitativ hochwertiger Angebote im Bereich der psychischen und körperlichen Gesundheit;

6 Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden betreuender Angehöriger;

7 Befähigung von Kindern und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen zur Teilnahme an sie betreffenden Entscheidungen;

8 Aufbau personeller Kapazitäten und deren Motivierung;

9 Zusammenstellung wesentlicher Informationen über Bedarf und Angebot und Gewährleistung der Qualität der Angebote;

10 Investition mit dem Ziel der Herstellung von Chancengleichheit und der Ergebnisoptimierung.

21. In einer 2016 veröffentlichten Halbzeitbilanz der WHO wurden u. a. folgende Beispiele für Fortschritte genannt: Das Dokument „In Kinder investieren: Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020)“ (EUR/RC64/12), das auch für psychische Störungen und Behinderungen bei jungen Menschen gilt, 1 und das Dokument „In Kinder investieren: Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)“ (EUR/RC64/13), in dem Kindern mit einer Behinderung oder verhaltensbezogenen Problemen und Kindern in institutioneller Betreuung ein erhöhtes Risiko bescheinigt wird, Opfer von Misshandlungen zu werden. In demselben Jahr nahm die Weltgesundheitsversammlung die Resolution WHA67.8 an, in der die Mitgliedstaaten ersucht wurden, den besonderen Bedarf von Personen, die von Störungen des Autismusspektrums und anderen Entwicklungsstörungen betroffen sind, gebührend anzuerkennen. In der Halbzeitbilanz von 2016 wurde die Bedeutung einer Fortsetzung der Arbeitsbeziehungen mit dem UNICEF auf diesem Gebiet sowie mit der

1 Weitere Informationen finden Sie in einem Hintergrunddokument für die 71. Tagung des Regionalkomitees mit dem Titel „Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Europäischen Region: Bericht über die bis 2021 erzielten Fortschritte.“

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Europäischen Kommission in Bezug auf Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung und mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Bezug auf Menschenrechte im institutionellen Umfeld hervorgehoben.

22. Für diesen Abschlussbericht wurden in Zusammenarbeit mit von WHO/Europa beauftragten unabhängigen Wissenschaftlern einschlägige Informationen mittels multipler Informanten gewonnen. Die wichtigsten Informanten aus der gesamten Europäischen Region wurden durch bestehende Netzwerke und frühere Beiträger zu der Erklärung sowie durch Online-Suchen zu auf diesem Gebiet tätigen Organisationen auf nationaler wie kommunaler Ebene ermittelt.

23. Insgesamt waren die Fortschritte in der Europäischen Region offenbar ungleich verteilt. So berichteten zahlreiche Länder von Maßnahmen zur Einbeziehung der Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in bestehende Handlungskonzepte und Gesetze, um Veränderungen in Gang zu bringen, doch die Fortschritte sind uneinheitlich, und in vielen der Antworten wird das Fehlen inhaltlicher Fortschritte im vergangenen Jahrzehnt eingeräumt. Die wichtigsten Themenbereiche von Relevanz für die Prioritäten der Erklärung und der gesammelten Daten werden nachstehend erläutert.

Chancengleichheit (vorrangige Handlungsfelder 4, 7 und 10)

24. Wie in der Erklärung (vorrangiges Handlungsfeld 7) anerkannt, besteht eine Möglichkeit zur Bekämpfung von mangelnder Chancengleichheit in der Befähigung von Kindern mit geistigen Behinderungen zur Teilnahme an sie betreffenden Entscheidungen. Zwischen 2011 und 2013 führte das unter der Regie von Lumos durchgeführte Projekt „Von Worten zur Aktion“ in Bulgarien, Serbien und Tschechien Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen und ihre Eltern mit politischen Entscheidungsträgern sowie mit Gesundheitsfachkräften und Pädagogen zusammen, um die Erklärung „Bessere Gesundheit, besseres Leben“ durch sinnvolle und wirksame Aktivitäten und Resultate mit Beteiligung von Kindern mit Leben zu füllen. Das von Inclusion International koordinierte Projekt „Hear Our Voices“, bei dem die beteiligten Partner Mechanismen zur Unterstützung von Kindern mit geistigen Behinderungen bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, einschließlich an Entscheidungsprozessen, entwickelten, wird inzwischen in der Europäischen Region in größerem Umfang umgesetzt.

25. Trotz dieser Beispiele meldeten viele Länder wenig oder keine Veränderung hinsichtlich der Befähigung von Kindern mit geistigen Behinderungen und ihren Familien in Bezug auf Entscheidungsprozesse. Vielmehr berichteten die Befragten von mangelnder Beteiligung und Repräsentanz von Menschen mit geistigen Behinderungen und ihren Familien an Planungs- und Entscheidungsprozessen auf kommunaler, nationaler und regionsweiter Ebene. Es bedarf daher neuerlicher Anstrengungen, um Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen zu befähigen, die Chancengleichheit zu fördern und auf die Stigmatisierung von Menschen mit geistigen Behinderungen und die in diesem Zusammenhang verbreiteten Mythen zu reagieren.

Sicherheit und Absicherung (vorrangige Handlungsfelder 1, 3, 6 und 7) 26. Um ein gesundes und glückliches Leben führen zu können, müssen alle Kinder in einer Umwelt aufwachsen, in der sie sicher vor Schaden und Misshandlung sind. Kinder mit geistigen Behinderungen sind in Bezug auf Übergriffe besonders gefährdet, und es gibt Indizien dafür, dass dies in besonderem Maße bei einer Unterbringung in Institutionen gilt. 2015 verfasste die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einen umfassenden Bericht mit dem

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Titel Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen: Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Programme in der EU. Einige Mitgliedstaaten der EU berichteten, dass Kinder mit geistigen Behinderungen häufiger Unterdrückung und Übergriffen ausgesetzt seien als Kinder mit

„sichtbaren“ körperlichen Behinderungen. Weiterhin kam zur Sprache, dass Übergriffe auf Kinder, die auf alternative Weise kommunizieren, seltener verfolgt werden.

27. 2015 hatten eine Reihe von Mitgliedstaaten Konzepte für die Wahrung der Rechte von Personen mit Behinderungen und ihren Schutz vor Gewalt eingeführt: Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechien. Im Vereinigten Königreich wurde eine neue Sonderarbeitsgruppe eingesetzt, die Hassverbrechen gegen Menschen mit Autismus oder Lernbehinderungen bzw. geistigen Behinderungen bekämpfen soll; auch konkrete Gesetze werden bereits geprüft.

28. Zwar wurden schon Fortschritte erzielt, doch bestehen weiter Herausforderungen, etwa ein Mangel an fachlicher Unterstützung für Kinder mit geistigen Behinderungen, das Fehlen von Wissen und Bewusstsein über Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen, ein Mangel an familiärer Unterstützung und unzureichende berufliche Kapazitäten und Finanzmittel.

Wohnortnahe Versorgung (vorrangige Handlungsfelder 2, 3, 4 und 5) 29. Hier werden Interventionen im frühen Kindesalter eingehend untersucht, die insbesondere auf Verringerung der Wirkung von Einflussfaktoren in Verbindung mit Entwicklungsstörungen, die Vorbeugung gegen Verhaltensauffälligkeiten und die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern abzielen. In der 2018 erschienenen Publikation der WHO mit dem Titel Fürsorgliche Begleitung in der frühkindlichen Entwicklung: ein Handlungsrahmen zur Unterstützung des Überlebens und Gedeihens von Kindern und zur grundlegenden Verbesserung ihres gesundheitlichen und menschlichen Potenzials werden ein evidenzbasierter Rahmen und ein Fahrplan vorgeschlagen, wo Eltern und Betreuer, nationale Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler, Vertreter der Vereinten Nationen, Privatunternehmen, Bildungseinrichtungen und Leistungsanbieter gemeinsam darauf hinarbeiten sollen, allen Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen.

30. Doch Kinder mit geistigen Behinderungen werden in vielen Ländern teilweise von ihren Familien getrennt und sind in großen Wohneinrichtungen untergebracht, die ihren Bedürfnissen nicht gerecht werden können. 2015 lebten in der Europäischen Region geschätzt rund eine Million Kinder in derartigen Einrichtungen, und nach Angaben des UNICEF tragen in den Ländern Osteuropas und Zentralasiens Kinder mit Behinderungen ein um fast das 17-fache erhöhtes Risiko, in solchen Einrichtungen untergebracht zu werden.

31. Kinder mit geistigen Behinderungen, Autismus-Spektrum-Störungen und Verhaltensauffälligkeiten sind offenbar am häufigsten in großen Wohneinrichtungen untergebracht. Nur die wenigsten Länder in dieser Untersuchung konnten Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung vermelden; vielmehr wird dieser Bereich oft als große Herausforderung mit noch erheblichem Handlungsbedarf genannt.

32. Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, die Republik Moldau, Rumänien und die Ukraine berichten von im Gang befindlichen Reformen zum Schutz von Kindern, die mit Unterstützung nationaler Strategierahmen für die Deinstitutionalisierung und die Entwicklung gemeindenaher im Rahmen einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit bereitgestellter Versorgungsangebote durchgeführt werden. Zunehmend wurde regionsweit

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eine Reihe von Alternativen zur Unterbringung in Institutionen gefördert. So wurden beispielsweise 2017 in Belgien sowie Bosnien und Herzegowina und 2018 in Griechenland und Kroatien Gesetze über die Betreuung in Pflegefamilien und zum Schutz von Familien mit Kindern eingeführt.

Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge (vorrangige Handlungsfelder 5, 6, 8 und 9)

33. Informationen über gesundheitliche Resultate und die Gesundheitsversorgung von Kindern mit geistigen Behinderungen liegen meist nur in begrenztem Umfang vor. Die Befragten verwiesen auf einen Mangel an zuverlässigen Daten. Die vorhandenen Daten deuten darauf hin, dass Kinder mit geistigen Behinderungen im Vergleich zu den übrigen Kindern eine höhere Mortalität und Morbidität aufweisen und auch Ungleichheiten hinsichtlich der Gesundheitsversorgung ausgesetzt sind.

34. Um die Erklärung und damit verbundene Initiativen innerhalb der gesamten Europäischen Region zu unterstützen, nahm das Regionalkomitee die Resolution EUR/RC64/R6 mit dem Titel „In Kinder investieren: Die Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020) und der Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)“ an. Darin ist auch Unterstützung für Kinder mit Behinderungen vorgesehen. Der 2020 auf Grundlage der Resolution EUR/RC64/R6 entwickelte Rahmen für die Förderung der frühkindlichen Entwicklung in der Europäischen Region der WHO soll den Mitgliedstaaten Anleitung dazu geben, wie sie Kindern dabei helfen können, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Er enthält Maßnahmen und Empfehlungen zur Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen, einschließlich Kindern mit geistigen Behinderungen. Im Hinblick auf die Entwicklung besser vernetzter, inklusiverer und nachhaltigerer Gesundheitssysteme können Innovation und Digitalisierung ebenfalls wichtige Einflussfaktoren sein.

35. Neben der Unterstützung bei der Förderung der Gesundheit von Kindern spielt auch die laufende Unterstützung für Familienangehörige und Betreuungspersonen eine wichtige Rolle.

Die WHO hat für Familien mit Kindern mit Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen das Programm zur Schulung von Betreuungspersonen entwickelt. Dieses Programm soll Betreuungspersonen dabei unterstützen, das Lern-, Kommunikations- und Anpassungsverhalten von Kindern zu fördern, und die Fähigkeiten und das Selbstvertrauen der Betreuungspersonen steigern und sie so entlasten und ihr Wohlbefinden verbessern.

Fazit und Ausblick

36. Diese beiden Abschlussberichte verdeutlichen nicht nur das Ausmaß der Herausforderungen für die Länder der Europäischen Region, sondern auch den Umfang der Anstrengungen der Vertragsparteien der betreffenden Aktionspläne zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Eine Vielzahl von Entwicklungen haben dazu beigetragen, Leben und Betreuung von Kindern, Erwachsenen und Familien zu verbessern, die mit psychischen Gesundheitsproblemen oder einer psychosozialen, kognitiven oder geistigen Behinderung leben oder davon bedroht sind, u. a.

weitreichendere Gesetze, besser zugängliche Leistungen oder eine wirksamere Sensibilisierung.

Doch für die meisten Leistungsempfänger waren die Fortschritte in Bezug auf den Zugang zu Leistungen und deren Qualität wenig zufriedenstellend. Die Investitionen in Förderung und Schutz

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der psychischen Gesundheit sowie Betreuung sind gemessen an den Bedürfnissen der Bevölkerung nach wie vor unzureichend, das Leistungsangebot ist weiterhin fragmentiert, und die Einstellung der Öffentlichkeit ist immer noch von Stigmatisierung gekennzeichnet, was für die betroffenen Personen und ihre Familien erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Denn obwohl die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region über die Mittel, das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, ungleich bessere Leistungen und eine höhere Versorgungsqualität sicherzustellen und bessere Chancen für betroffene Personen und ihre Familien zu schaffen, so herrscht doch immer noch ein erheblicher Mangel an politischem Engagement, finanziellen Investitionen und wirksamer Versorgung, den es zu beheben gilt.

37. Der Ausbruch von COVID-19 in der gesamten Europäischen Region im Jahr 2020 hat die Bedeutung psychischer Gesundheit als wesentlichem Bestandteil individuellen und kollektiven Wohlbefindens unterstrichen und das bereits bestehende Ausmaß an psychiatrischer Morbidität und psychosozialer Behinderung in der Bevölkerung noch verschärft und die Schwächen oder Unzulänglichkeiten des Gesundheits- und Sozialwesens beim Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen, kognitiven oder geistigen Behinderungen verdeutlicht. Die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf die psychische Gesundheit hatte für WHO/Europa von Anfang an hohe Priorität.

Aufbauend auf ihrem Wissen und ihren Erfahrungen aus früheren Rezessionen und gesundheitlichen Notlagen, hat die WHO zusammen mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen und der internationalen Fachwelt für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung ein breites Spektrum an Empfehlungen für Risikokommunikation, Politikgestaltung und praktische Interventionen zusammengestellt und verbreitet, um die Einbeziehung von psychischer Gesundheit in die Maßnahmen der Länder zur Bewältigung von COVID-19 und zum anschließenden Wiederaufbau zu ermöglichen und zu unterstützen.

38. Nun, da die Europäische Region beginnt, sich an die weitreichenden Folgen von COVID-19 anzupassen bzw. sich von diesen zu erholen, ist ein erneutes Augenmerk auf das seelische Wohlbefinden der betroffenen anfälligen Bevölkerungsgruppen wie auch der Öffentlichkeit insgesamt geboten. Nun bietet sich eine einzigartige Chance für einen Wiederaufbau zum Besseren, und hier kann das neu geschaffene paneuropäische Bündnis für psychische Gesundheit – eine Flaggschiff-Initiative innerhalb des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – entscheidend dazu beitragen, lange überfällige Investitionen, Reformen und Verbesserungen im Bereich der psychischen Gesundheit und der Sozialfürsorge in allen Teilen der Europäischen Region herbeizuführen. Das paneuropäische Bündnis für psychische Gesundheit hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für psychische Gesundheit zu schärfen und Stigmatisierung und Diskriminierung zu bekämpfen, Maßnahmen zur Ausweitung des Zugangs zu Leistungsangeboten und Unterstützung auf kommunaler Ebene zu fördern und zu beschleunigen und Investitionen in die psychische Gesundheit zu mobilisieren und für Reformen im Gesundheitswesen zu werben, die eine patientenorientierte Versorgung fördern und ermöglichen. Durch ihre Schaffung entsteht eine übergeordnete Struktur für den partnerschaftlichen Austausch zwischen Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Akteuren wie nichtstaatlichen Organisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und Privatunternehmen.

Konkrete Vorschläge zu Handlungsprioritäten werden in dem begleitenden Dokument mit dem Titel „Der Handlungsrahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2021–2025) und das neue Bündnis für psychische Gesundheit“ erläutert, das dem Regionalkomitee auf seiner 71. Tagung vorgelegt wird.

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Références

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