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Beteiligung der Aktionäre

Dans le document 04 Brief an die Aktionäre (Page 21-27)

4.1 Stimmberechtigung der Aktionäre

ABB hat nur eine Aktiengattung, und jede Namenaktie hat eine Stimme an der Generalversammlung. Dieses Stimmrecht kann jedoch erst ausgeübt werden, nachdem der Aktionär als Aktionär mit Stimmrecht im ABB-Aktienregister eingetragen ist oder dies bei Euroclear Sweden AB (vormals VPC), das ein Unterregister führt, registriert wurde.

Ein Aktionär kann sich an der jährlichen ordentlichen Generalversammlung durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär, seinen gesetzlichen Vertreter, einen Organvertreter, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder einen Depot-vertreter vertreten lassen. Ein Aktionär kann sich nur von einer einzigen bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Der Eintrag ins Aktienregister muss aus praktischen Grün-den spätestens sechs Werktage vor der Generalversammlung erfolgt sein, damit der Aktionär sein Stimmrecht ausüben kann. Mit Ausnahme der im Abschnitt 4.2 dieses Corporate-Governance-Berichts beschriebenen Fälle bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen, welche die Rechte der ABB-Aktionäre einschränken.

4.2 Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien und Nominee-Eintragungen

ABB kann den Eintrag einer stimmberechtigten Aktie verwei-gern, wenn ein Aktionär die Erklärung, dass er die Aktie im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben hat, ver-weigert. Sollte der Aktionär sich weigern, eine solche Erklä-rung abzugeben, so erfolgt ein Eintrag ohne Stimmrecht.

Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten (Nomi-nees), werden ins Aktienregister als stimmberechtigt eingetra-gen, sofern solche Nominees mit dem Verwaltungsrat in Bezug auf deren Status eine Einigung erzielt haben und so-fern sie des Weiteren unter Aufsicht einer anerkannten Bank oder des Finanzmarkts stehen. Der Verwaltungsrat kann in Sonderfällen eine Ausnahme gewähren. Im Jahr 2011 wurden keine Ausnahmen gewährt.

Die Übertragungsbeschränkung der Aktien kann durch eine Änderung der ABB-Statuten von mindestens zwei Dritteln der beim Beschluss vertretenen Stimmen aufgehoben werden.

zeichnungsrecht der ABB-Aktionäre sind in diesem Zusam-menhang aufgehoben. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugs-rechten an Mitarbeitende unterliegt den vom Verwaltungsrat erlassenen Bestimmungen und erfolgt unter Berücksichtigung von Kriterien wie Leistung, Funktion, Verantwortung und Rentabilität. ABB kann Mitarbeitenden Aktien oder Bezugs-rechte zu einem Preis abgeben, der unter dem Börsenkurs liegt. Der Erwerb von Aktien im Rahmen von Beteiligungspro-grammen für Mitarbeitende sowie jede weitere Übertragung von Aktien unterstehen den Bestimmungen der ABB-Statuten (siehe unter Abschnitt 4.2 in diesem Corporate-Governance-Bericht).

3.4 Genehmigtes Aktienkapital

Mit Stand 31. Dezember 2011 kann das Aktienkapital von ABB mit einem Betrag, der CHF 206 000 000 nicht überschreitet, erhöht werden durch die Ausgabe von bis zu 200 000 000 voll einbezahlten Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.03 je Aktie aus genehmigtem Aktienkapital. Das genehmigte Aktienkapital ist bis zum 29. April 2013 gültig. Der Verwaltungs-rat ist berechtigt, den Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Ak-tien, den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividenden-berechtigung festzulegen. In diesem Zusammenhang kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank, ein Bankenkonsortium oder einen anderen Dritten mit anschliessendem Angebot dieser Aktien an die Aktionäre ausgeben. Der Verwaltungsrat kann von Aktionären nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen lassen, oder er kann diese Rechte und/oder Aktien, für welche Bezugsrechte gewährt, aber nicht ausgeübt wurden, zu Marktkonditionen platzieren oder sie anderweitig im Interesse des Unternehmens einsetzen.

Der Verwaltungsrat ist ferner berechtigt, die Bezugsrechte von Aktionären einzuschränken oder aufzuheben und diese Rechte Dritten zuzuteilen, wenn solche Aktien 1. für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, für Neuinvestitionen oder im Falle von Emissionen für die Finan-zierung oder RefinanFinan-zierung solcher Transak tionen vorgesehen sind, oder 2. zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärs-kreises im Zusammenhang mit der Kotierung von Aktien an inländischen und ausländischen Börsen vorgesehen sind.

3.5 Wandelanleihen und Optionen

ABB hat keine Anleihen ausstehend, die in ABB-Aktien gewan-delt werden können. Angaben über Optionen auf ABB-Aktien sind Anmerkung 19 zur konsolidierten Jahresrechnung im Finanzteil der englischen Ausgabe dieses Geschäftsberichts zu entnehmen.

Die interne Organisation und die Kompetenz- und Aufgaben-zuordnung des Verwaltungsrats sowie die Informations- und Kontrollaufgaben gegenüber der Konzernleitung sind im Verwaltungsratsreglement und in den Corporate-Governance-Richtlinien von ABB Ltd geregelt; diese Dokumente können auf der Internetseite von ABB im Abschnitt «Corporate Gover-nance – Further information on corporate goverGover-nance» unter www.abb.com/investorcenter abgerufen werden.

Der Verwaltungsrat tritt in der erforderlichen Frequenz zusammen, mindestens jedoch viermal pro jährlicher Verwal-tungsratsperiode. Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten oder auf Antrag eines Mitglieds oder des Vorsitzenden der Konzernleitung (CEO) zusammengerufen. Eine schriftliche Übersicht über die verschiedenen Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung wird allen Mitgliedern vorab zugeschickt, damit sie sich vor der Sitzung mit den zu behandelnden An-gelegenheiten befassen können. In Verwaltungsratssitzungen gefasste Beschlüsse werden im Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten.

Der Vorsitzende der Konzernleitung berichtet dem Ver-waltungsrat regelmässig – oder wenn aussergewöhnliche Umstände dies erfordern – über den Geschäftsgang und die Angelegenheiten von ABB. Ausserdem haben Verwaltungs-ratsmitglieder Anspruch darauf, über den Geschäftsgang und die Angelegenheiten von ABB informiert zu werden. Nähere Details finden Sie im Verwaltungsratsreglement und in den Corporate-Governance-Richtlinien von ABB Ltd., die auf der Internetseite von ABB im Abschnitt «Corporate Gover-nance – Further information on corporate goverGover-nance» unter www.abb.com/investorcenter abgerufen werden können.

5.2 Amtsdauer und Mitglieder

Die Verwaltungsratsmitglieder werden von der ordentlichen Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr ge-wählt, Wiederwahl ist möglich. Unsere Statuten, die auf der ABB-Internetseite im Abschnitt «Corporate Governance – Further information on corporate governance» unter www.abb.

com/investorcenter abgerufen werden können, sehen kein altersbedingtes Ausscheiden von Verwaltungsratsmitgliedern vor. Im Verwaltungsratsreglement und in den Corporate- Governance-Richtlinien (Corporate Governance Guidelines) von ABB Ltd, die im Abschnitt «Corporate Governance» unter www.abb.com/investorcenter abgerufen werden können, wird für Verwaltungsratsmitglieder jedoch eine Altersgrenze vorgegeben (obwohl Abweichungen möglich sind und Ent-scheidungen des Verwaltungsrats unterliegen).

Der Verwaltungsrat setzte sich am 31. Dezember 2011 aus folgenden Mitgliedern zusammen (Amtsperiode April 2011 bis April 2012):

4.3 Dividendenberechtigung der Aktionäre

ABB Ltd kann nur eine Dividende zahlen, wenn sie von einem Aktionär oder dem Verwaltungsrat vorgeschlagen wurde, wenn sie an einer Generalversammlung genehmigt wurde und wenn die Revisionsstelle bestätigt, dass die Dividende dem Gesetz und den Statuten von ABB entspricht. Eine Dividende ist in der Regel zwei Handelstage nach der Billigung durch die Aktionäre in Schweizer Franken zahlbar.

Für in Schweden wohnhafte Aktionäre hat ABB zu Steuer-zwecken einen Dividendenplan eingerichtet. Wenn diese Ak-tionäre ihre Aktien bei Euroclear Sweden AB (vormals VPC) eintragen lassen, können sie sich ihre Dividenden in Schwedi-schen Kronen von ABB Norden Holding AB auszahlen lassen, ohne dass Schweizer Quellensteuer abgezogen wird. Weitere Angaben zum Dividendenplan sind den Statuten von ABB zu entnehmen, die Sie auf der ABB-Internetseite im Abschnitt

«Corporate Governance» unter www.abb.com/investorcenter einsehen können.

4.4 Generalversammlung

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der abso-luten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen; davon aus-genommen sind jedoch die in Art. 704 des Schweizerischen Obligationenrechts beschriebenen Umstände sowie Be-schlüsse, die eine Stimmrechtsbeschränkung oder die Auf-hebung einer solchen Beschränkung beinhalten, welche mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen auf sich ver-einigen müssen.

Mit Stand 31. Dezember 2011 können Aktionäre, die ins-gesamt Aktien im Nennwert von mindestens CHF 412 000 vertreten, die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen. Jede Traktandierung muss mindestens 40 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe der Ver-handlungsgegenstände und der Anträge veranlasst werden.

Die Statuten von ABB enthalten keine Regelungen über die Einberufung der Generalversammlung, die von den gesetz-lichen Vorschriften abweichen.

5. Verwaltungsrat

5.1 Befugnisse und Organisation

Der Verwaltungsrat legt die Leitlinien der Geschäftsführung von ABB fest und erteilt die erforderlichen Anweisungen. Er bestimmt die Organisation des ABB-Konzerns und ernennt, entlässt und überwacht die mit der Geschäftsführung und der Vertretung von ABB betrauten Personen.

Hubertus von Grünberg ist seit dem 3. Mai 2007 Mit-glied und Präsident des ABB-Verwaltungsrats. Er ist MitMit-glied des Aufsichtsrats der Allianz Versicherungs AG und der Deutschen Telekom AG (beide Deutschland). Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Schindler Holding AG (Schweiz).

Herr von Grünberg wurde 1942 geboren und ist deutscher Staatsbürger.

Roger Agnelli ist seit dem 12. März 2002 ABB-Verwal-tungsratsmitglied. Er ist ehemaliger Verwaltungsratspräsident und ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsleitung von Vale S.A. (Brasilien). Herr Agnelli wurde 1959 geboren und ist brasilianischer Staatsbürger.

Louis R. Hughes ist seit dem 16. Mai 2003 ABB- Verwaltungsratsmitglied. Er ist Verwaltungsratspräsident von In Zero Systems (vormals GBS Laboratories LLC) (USA).

Ausserdem ist er Verwaltungsratsmitglied von Akzo Nobel (Niederlande) und Alcatel Lucent (Frankreich). Herr Hughes wurde 1949 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.

Hans Ulrich Märki ist seit dem 12. März 2002 ABB- Verwaltungsratsmitglied. Er ist ehemaliger Verwaltungsrats-präsident von IBM Europa, Mittlerer Osten und Afrika (Frankreich) und Verwaltungsratsmitglied von Mettler-Toledo International (USA), von Swiss Re und der Menuhin Festival Gstaad AG (beide Schweiz). Ausserdem ist er Mitglied des Stiftungsrats der Schulthess Klinik, Zürich (Schweiz) und des Kuratoriums des Eremitage Museums, St. Petersburg (Russ-land). Herr Märki wurde 1946 geboren und ist Schweizer Staatsbürger.

Michel de Rosen ist seit dem 12. März 2002 ABB-Ver-waltungsratsmitglied. Er ist Vorsitzender der Geschäftsleitung und Verwaltungsratsmitglied von Eutelsat Communications (Frankreich). Herr de Rosen wurde 1951 geboren und ist fran-zösischer Staatsbürger.

Michael Treschow ist seit dem 16. Mai 2003 ABB- Verwaltungsratsmitglied. Er ist Verwaltungsratspräsident von Unilever NV (Niederlande) und Unilever PLC (GB). Ausserdem ist er Mitglied des Stiftungsrats der Knut and Alice Wallenberg Foundation (Schweden). Herr Treschow wurde 1943 geboren und ist schwedischer Staatsbürger.

Jacob Wallenberg ist seit dem 26. Juni 1999 ABB- Verwaltungsratsmitglied. Von März 1999 bis Juni 1999 war er Mitglied des Verwaltungsrats von ABB Asea Brown Boveri Ltd, der vormaligen Muttergesellschaft der ABB-Gruppe. Er ist Verwaltungsratspräsident von Investor AB (Schweden). Zudem ist er Vizepräsident von Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB, SEB Skandinaviska Enskilda Banken, Atlas Copco AB und SAS AB (alle Schweden). Ausserdem ist er Mitglied des Stif-tungsrats der Knut and Alice Wallenberg Foundation, der Stockholm School of Economics (beide Schweden) sowie der Coca-Cola Company (USA). Herr Wallenberg wurde 1956 geboren und ist schwedischer Staatsbürger.

Ying Yeh ist seit dem 29. April 2011 ABB-Verwaltungs-ratsmitglied. Sie ist Verwaltungsratsmitglied der Intercontinen-tal Hotels Group (GB), von AB Volvo AB (Schweden) und Samsonite International S.A. (Luxemburg). Frau Yeh wurde 1948 geboren und ist chinesische Staatsbürgerin.

Per 31. Dezember 2011 waren alle Mitglieder des Ver-waltungsrats nicht am Management beteiligte, unabhängige Mit glieder (siehe auch Abschnitt 5.3 in diesem Corporate- Governance-Bericht), und kein Mitglied des ABB-Verwal tungs- rats hatte eine offizielle Funktion oder ein politisches Amt inne. Weitere Informationen über die Mitglieder des ABB-Ver-waltungsrats sind auf der ABB-Internetseite im Abschnitt

«Corporate Governance – Further information on corporate governance» unter www.abb.com/investorcenter zu finden, wo auf den Link zu den Lebensläufen der Verwaltungsrats-mitglieder von ABB geklickt werden kann.

5.3 Geschäftliche Beziehungen

In diesem Abschnitt werden wichtige geschäftliche Be ziehun-gen zwischen ABB und den Verwaltungsratsmitgliedern oder von ihnen vertretenen Unternehmen oder Organisationen dargestellt. Diese Feststellungen wurden auf der Grundlage der Related Party Transaction Policy (Leitlinie zu Geschäfts-vorfällen mit nahe stehenden Personen und/oder Unternehmen) von ABB Ltd getroffen. Diese Leitlinie ist im Verwaltungsrats-reglement und in den Corporate-Gover nance-Richtlinien von ABB Ltd enthalten, die auf der ABB-Internetseite im Ab-schnitt «Corporate Governance – Further information on corporate governance» unter www.abb.com/investorcenter zu finden sind.

ABB schloss mit Vale S.A. und ihren Tochtergesellschaf-ten (Vale) einen Rahmenvertrag ab, der die allgemeinen Lieferbedingungen für Produkte, Systeme und Dienstleistun-gen unter den jeweiliDienstleistun-gen Tochtergesellschaften der Konzerne festlegt. ABB liefert Vale hauptsächlich Prozessautomations-produkte für Bergbausysteme. 2011 erzielte ABB aus ihren Verträgen mit Vale einen Umsatz von rund USD 200 Mio.

Roger Agnelli ist ehemaliger Verwaltungsratspräsident und ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsleitung von Vale.

Atlas Copco AB (Atlas Copco) ist ein wichtiger Kunde von ABB. ABB liefert Atlas Copco hauptsächlich Antriebe und Motoren über die Division Industrieautomation und Antriebe von ABB. 2011 erzielte ABB aus ihren Geschäften mit Atlas Copco einen Umsatz von rund USD 50 Mio. Jacob Wallenberg ist Vizepräsident des Verwaltungsrats von Atlas Copco.

ABB hat einen ungesicherten, revolvierenden Konsortial-kredit für eine Kreditlinie bis USD 2 Mrd. Per 31. Dezember 2011 beteiligte sich SEB Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) (SEB) mit USD 71 Mio. am Gesamtkredit von USD 2 Mrd. Jacob Wallenberg ist Vizepräsident des Verwaltungsrats von SEB.

Richtlinien von ABB Ltd festgehalten, die auf der ABB-Inter-netseite im Abschnitt «Corporate Governance – Further information on corporate governance» unter www.abb.com/

investorcenter abgerufen werden können. Diese Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei seiner Arbeit und legen ihm regelmässig Rechenschaft ab. Die Mitglieder der Verwal-tungsratsausschüsse müssen unabhängig sein.

5.4.1 Governance-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss

Der Governance-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss ist dafür verantwortlich, 1. die Corporate-Governance-Akti-vitäten von ABB zu überwachen, 2. Kandidaten für den Ver-waltungsrat, den Vorsitzenden der Konzernleitung und andere Positionen in der Konzernleitung zu ernennen und 3. ihre Nachfolge und Beschäftigung zu planen und Entschädigungs-fragen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung zu regeln. Der Governance-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss hat ausserdem die Aufgabe, ein Orientierungsprogramm für neue Verwaltungsratsmitglieder und ein fortlaufendes Weiterbildungsprogramm für bestehende Verwaltungsratsmitglieder durchzuführen.

Der Governance, Ernennungs und Entschädigungs -ausschuss muss sich aus drei oder mehr unabhängigen Ver-waltungsratsmitgliedern zusammensetzen. Der Verwaltungs-ratspräsident und auf Einladung des Vorsitzenden des Ausschusses der Vorsitzende der Konzernleitung oder andere Mitglieder der Konzernleitung können an den Sitzungen teil-nehmen, sofern ein potenzieller Interessenkonflikt ausgeschlos-sen und die Geheimhaltung der Gespräche gewährleistet ist.

Die Mitglieder des Governance-, Ernennungs- und Entschä-digungsausschusses waren per 31. Dezember 2011:

Hans Ulrich Märki (Vorsitzender) Michel de Rosen

Michael Treschow Ying Yeh

Roger Agnelli war bis zur ordentlichen Generalversammlung im April 2011 Mitglied des Governance-, Ernennungs- und Entschädigungsausschusses. Michael Treschow und Ying Yeh wurden nach der ordentlichen Generalversammlung im April 2011 in den Governance-, Ernennungs- und Entschädigungs-ausschuss gewählt.

Der Verwaltungsrat hat den Anteil der Umsätze, die mit den Geschäften von ABB mit Vale und Atlas Copco erzielt wurden, mit den Jahresumsätzen von ABB und den genannten Unter-nehmen verglichen und das Engagement von SEB geprüft und hat dabei festgestellt, dass diese Geschäftsbeziehungen nicht wesentlich sind; der Verwaltungsrat be trachtet sämtliche Verwaltungsratsmitglieder als unabhängige Mitglieder. Dieser Entscheid wurde im Einklang mit der Re lated Party Transac-tion Policy (Leitlinie zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen und/oder Unternehmen) von ABB Ltd getroffen, die basierend auf dem «Swiss Code of Best Practice for Cor-porate Governance» und den Unabhängigkeitskriterien der Corporate-Governance-Regelungen der New Yorker Börse erstellt wurde.

Ausserdem unterhält ABB wichtige Bankbeziehungen zu UBS AG (UBS), darunter zu einer UBS-Tochtergesellschaft, die sich per 31. Dezember 2011 mit USD 71 Mio. an dem oben genannten revolvierenden Gesamtkredit von USD 2 Mrd.

beteiligte. Michel Demaré, Finanzchef von ABB, ist auch Vize-präsident des Verwaltungsrats von UBS. Ausserdem hat ABB Ortec Finance B.V. (Ortec) beauftragt, Dienstleistungen im Bereich der Pensionsmodellierung zu erbringen. Die Ehefrau von Michel Demaré ist Mitarbeitende und Verwaltungsrats-präsidentin der Schweizer Tochtergesellschaft von Ortec. Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass die Geschäftsbeziehun-gen von ABB zu UBS und Ortec für ABB und die Geschäftsbeziehun-genannten Unternehmen nicht wesentlich sind und dass die Art oder Be-dingungen dieser Geschäftsbeziehungen nicht unüblich sind.

Im Februar 2012 schloss ABB einen Kreditvertrag über USD 4 Mrd. ab, um eine Überbrückungsfinanzierung für die geplante Übernahme der Thomas & Betts Corporation bereit-zustellen (siehe die Angaben unter Anmerkung 12 – «Debt» – in der englischen Ausgabe dieses Geschäftsberichts). Im März 2012 wurde der Kreditvertrag syndiziert, worauf sich 16 Banken, darunter SEB und UBS, bei Abschluss der Syn-dizierung jeweils mit USD 250 Mio. an dem Gesamtkredit beteiligten. Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass dieses zusätzliche Engagement von SEB und UBS bei Betrachtung im Zusammenhang mit den anderen Geschäftsbeziehungen von ABB zu diesen Banken für ABB, SEB und UBS nicht wesentlich ist, und er betrachtet Jacob Wallenberg weiterhin als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied von ABB.

5.4 Verwaltungsratsausschüsse

Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte zwei Verwaltungs-ratsausschüsse bestellt: den Governance-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss (GNCC) und den Finanz-, Revi-sions- und Compliance-Ausschuss (FACC). Die Aufgaben und Zielsetzungen dieser Verwaltungsratsausschüsse sind im Verwaltungsratsreglement und in den

Corporate-Governance-Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der 2011 abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse, die durchschnittliche Sitzungsdauer und die Teil-nahme der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder. Zusätzlich nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzern-leitung an einer zweitägigen strategischen Klausur tagung teil.

Sitzungen und Teilnahme

Verwaltungsrat

Governance-, Er nen nungs- und Entscdi- gungs ausschuss (GNCC) Finanz-, Revi- sions- und Com- pliance-Aus- schuss (FACC) Regelmässig statt findend Zutzlich statt findend

Durchschnittliche Dauer

(Stunden) 6,6 1 3 3,2

Anzahl Sitzungen 6 3 5 6

Besuchte Sitzungen:

Roger Agenelli war bis zur ordentlichen Generalversammlung von 2011 Mitglied des GNCC.

Anschliessend trat er dem FACC bei.

Michael Treschow trat dem GNCC anschliessend an die ordentliche Generalversammlung 2011 bei.

Bernd W. Voss trat an der ordentlichen Generalversammlung von 2011 vom Verwaltungsrat und dem FACC zurück.

Ying Yeh trat dem GNCC anschliessend an ihre Wahl in den Verwaltungsrat an der ordentlichen Generalversammlung von 2011 bei.

5.6 Entschädigung des Verwaltungsrats und Besitzverhältnisse an ABB-Aktien von Mitgliedern des Verwaltungsrats

Für nähere Einzelheiten über die Entschädigung des Ver wal-tungsrats und über Besitzverhältnisse an ABB-Aktien von Mit-gliedern des Verwaltungsrats siehe die Abschnitte «Bestand-teile der Entschädigung des Verwaltungsrats», «Entschädigung des Verwaltungsrats im Jahr 2011» und «Besitzverhältnisse an ABB-Aktien von Mitgliedern des Ver waltungsrats und der Kon-zernleitung» im Vergütungsbericht dieses Geschäftsberichts.

5.7 Sekretär/Sekretärin des Verwaltungsrats

Diane de Saint Victor ist Sekretärin des Verwaltungsrats.

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5.4.2 Finanz-, Revisions- und Compliance-Ausschuss

Der Finanz-, Revisions- und Compliance-Ausschuss über-wacht 1. die Richtigkeit und Vollständigkeit der Finanzbericht-erstattung von ABB, 2. die Einhaltung der geltenden Gesetze, Steuervorschriften und regulatorischen Vorschriften durch ABB, 3. die Qualifikationen und Unabhängigkeit der unabhän-gigen Revisoren, 4. die Leistung der internen Revisionsstelle von ABB und der externen Revisoren und 5. die Kapital-struktur, den Finanzierungsbedarf und die Leitlinien hinsicht-lich Finanzrisiken von ABB.

Der Finanz-, Revisions- und Compliance-Ausschuss muss sich aus drei oder mehr unabhängigen Verwaltungsrats-mitgliedern zusammensetzen, die ein fundiertes Wissen in Finanz- und Rechnungslegungsbelangen haben. Der Verwal-tungsratspräsident und auf Einladung des Vorsitzenden des Ausschusses der Vorsitzende der Konzernleitung oder andere Mitglieder der Konzernleitung können an den Sitzungen teil-nehmen, sofern ein potenzieller Interessenkonflikt ausge-schlossen und die Geheimhaltung der Gespräche gewährleis-tet ist. Ferner nehmen gegebenenfalls der Chief Integrity Officer, der Leiter der internen Revisionsstelle und die externen Revisoren an den Sitzungen teil. Gemäss den Auflagen der US Securities and Exchange Commission (SEC, US-Börsen-aufsichtsbehörde) muss mindestens ein Mitglied des Finanz-, Revisions- und Compliance-Ausschusses ein Finanzexperte des Ausschusses sein («audit committee financial expert»).

Der Verwaltungsrat hat festgelegt, dass jedes Mitglied des , Revisions- und Compliance-Ausschusses ein Finanz-experte des Ausschusses ist.

Die Mitglieder des Finanz-, Revisions- und Compliance-

Die Mitglieder des Finanz-, Revisions- und Compliance-

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