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Not nicht ausschaffen, sondern lindern. : Das sozialethische Stichwort

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Academic year: 2021

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Verstossen

Zwangsausschaffungen

gegen Menschenrechte? Die sozialethische Antwort gibt

Markus Zimmermann-Acklin.

> Das sozialethische Stichwort

Not nicht ausgeschaffen, sondern lindern

Zudem kann die Situation von Menschen, die sich auf die Flucht begeben und, wie beispielsweise die Bootsflüchtlin-ge zwischen Nordafrika und Italien, dabei sogar bereit sind, ihr Leben aufs Spiel zu setzen, nur verzweifelt sein. Aus Gründen der Solidarität mit Menschen in Notsituationen besteht ein Menschenrecht auf Flucht.

Mit ihrer Präsenz erin-nern uns die Asylbewer-berinnen und Asylbe-werber, insbesondere die Minderjährigen unter ih-nen, an die weltweite Un-gerechtigkeit im Zugang zu grundlegenden Gütern

wie Nahrung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit oder wirtschaftliches Auskommen. Ausschaffungshaft und Zwangsausschaffungen lindern keine Not, sondern schaf-fen lediglich neue. Sie setzen nicht an der Wurzel des Prob-lems an, sondern operieren auf Kosten der Menschenwür-de an Menschenwür-den Symptomen. In einer globalisierten Welt, in Menschenwür-der Nordafrika für Schweizer Touristen nur drei Flugstunden entfernt ist, können wir uns mit diesen Missständen nicht zufrieden geben.

Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges, hier besse-re und menschlichebesse-re Wege zu finden und einzuschlagen. < Mit Armen, Beinen und Oberkörper an einen Rollstuhl

ge-fesselt, einem Helm über dem Kopf, abgeschirmt durch ei-nen Spuckschutz: Das sind Bedingungen, unter deei-nen heu-te abgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz ausgeschafft werden, die sich gegen ihre Ausschaffung wehren. Nach-dem im Jahr 2010 bei einer solchen Aktion ein 29jähriger nigerianischer Asylbewerber ums Leben kam, steht diese Praxis öffentlich in der Kritik. Zu Recht. Eine problema-tische Lösung, die nach Aussage beteiligter Ärzte seit eini-gen Monaten nicht mehr angewendet wird, besteht darin, die Betroffenen mittels Sedativa gegen ihren Willen ruhig zu stellen. Aus ethischer Sicht ist es äusserst problematisch und zudem auch rechtlich heikel, wenn ärztliche Zwangs-massnahmen gegen urteilsfähige Personen eingesetzt wer-den. Die Achtung der Menschenwürde verbietet es Ärz-ten, Menschen, die nicht krank sind, gegen ihren Willen ruhigzustellen. Dazu kommt, dass im Anschluss an solche Ausschaffungen für die Betroffenen oft jede medizinische Versorgung fehlt.

Wenn auf der Gegenseite argumentiert wird, es würde bei solchen Ausschaffungen lediglich das geltende Recht durchgesetzt, dann ist es in Frage zu stellen. Aus Sicht der christlichen Sozialethik jedenfalls ist eine Regelung nicht vertretbar, die in Kauf nimmt, dass die Würde von Men-schen missachtet wird.

Markus Zimmermann-Acklin lehrt und forscht am Departe-ment für Moraltheolo-gie und Ethik an der Theologischen

Fakul-tät der UniversiFakul-tät Fribourg.

> Politik - Gesellschaft OK 24.10.

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Gerne wird das Dreisäulen-Konzept der schweizerischen Altersvorsorge als griechischer Tempel dargestellt, in dem die drei Säulen gleich hoch und schön nebeneinander ste-hen und mit einem dreieckigen Dach abgeschlossen wer-den. Dieses Bild weckt falsche Assoziationen über die ma-terielle Versorgung der alten Menschen in der Schweiz. In Tat und Wahrheit stehen die drei Säulen nämlich nicht nebeneinander, sondern übereinander und sie sind auch nicht für alle Rentnerinnen und Rentner gleich hoch. Noch immer bezieht rund ein Drittel der alten Menschen ausschliesslich eine AHV-Rente. Es sind vor allem Frauen, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und

ge-ringer Bildung, die in dieser misslichen Lage und darum auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Eine zweite Gruppe von alten Menschen bezieht zusätzlich auch eine Rente aus der beruflichen Vorsorge. Die Höhe dieser Säule hängt aber entscheidend vom früheren Er-werbseinkommen ab. Die Ungleichheit bei den Erwerbs-einkommen spiegelt sich somit in einer sich verstärkenden Ungleichheit der Renteneinkommen.

Eine dritte Gruppe von alten Menschen beziehen schliess-lich Leistungen aus allen drei Säulen. Es sind dies Personen, die schon im Erwerbsleben zu den Topverdienern gehörten. Zu den Renteneinkünften fliessen in der Regel dann auch noch Einkommen aus dem eigenen Vermögen und aus Erb-schaften zu.

So ergibt sich ein sehr heterogenes Bild der Einkommen und Vermögen alter Menschen. So erzielen 2009 die ärms-ten 20 Prozent aller Rentnerhaushalte ein Bruttoeinkom-men von rund 2800 Franken im Monat. 95 Prozent der Einkünfte stammen aus Renten. Die reichsten 20 Prozent der Rentnerhaushalte kommen auf ein monatliches Brut-toeinkommen von 11'300 Franken. Hier macht der Anteil der Renten nur noch 74 Prozent aus. Der Rest stammt aus Einkommen aus Vermögen und Erwerbstätigkeit. <

Dieser Beitrag dient auch der «Vorbereitung» des KAB-Sozialtages zum Thema «Sorge um die Vorsorge. Die 2. Säule und

ihre Zukunft» (Sehen Sie Seite 2), dessen Erkenntnisse im nächsten treffpunkt veröffentlichet werden. Carlo Knöpfel wird einer der drei ReferentInnen sein. Bilder: Die

Alters-vorsorge ist von der Demographie, der

Generationensolida-rität sowie vom Wirtschaftsverlauf abhängig.

Bild links: Philippe Tarbouriech, Bild hier: presse-image

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Es ist eine

gesellschaft-liche Aufgabe, bessere

und menschlichere

Wege zu finden.

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