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Die Stellungnahme des Kantons Freiburg ist damit bereits vorgezeichnet und der Staatsrat spricht sich grundsätzlich für die Verlängerung des Moratoriums aus

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Conseil d’Etat CE Staatsrat SR

Chorherrengasse 17, 1701 Freiburg

T +41 26 305 10 40, F +41 26 305 10 48 www.fr.ch/sr

Freiburg, den 8. Februar 2021

Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur geplanten Verlängerung des Gentechmoratoriums Stellung nehmen zu können.

Einleitend sei erwähnt, dass gemäss kantonalem Landwirtschaftsgesetz Art. 3, Abs. 2 «die

Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen für die Produktion von Lebensmitteln und Pflanzen, als Futter und für die Pflanzen- und Tierpflege (…) auf dem ganzen Gebiet des Kantons Freiburg verboten» ist. Die Stellungnahme des Kantons Freiburg ist damit bereits vorgezeichnet und der Staatsrat spricht sich grundsätzlich für die Verlängerung des Moratoriums aus. Nachfolgend jedoch ein paar ergänzende Erläuterungen.

In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Dieses Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert (Art. 37a GTG;

SR 814.91) und gilt aktuell bis am 31. Dezember 2021. Ziel der Vorlage ist es, Artikel 37a GTG so anzupassen, dass das Moratorium für vier Jahre bis neu am 31. Dezember 2025 gilt. Das

Moratorium bleibt in seiner materiellen Tragweite aber unverändert. Die zusätzliche Zeit soll dazu genutzt werden, offene Fragen im Vollzugsbereich zu beantworten und die Situation in der EU bezüglich neuer gentechnischer Verfahren zu beobachten.

Nach Ansicht von betroffenen Verbänden und Betrieben hat sich das bestehende Moratorium für sie sowohl auf dem Schweizer Markt als auch beim Export als vorteilhaft erwiesen, weil es Vertrauen in die Schweizer Produkte geschaffen habe und der Verzicht auf GVO in der Landwirtschaft von vielen Kundinnen und Kunden als Qualitätsmerkmal gesehen wird. Das Moratorium betrifft die Land- und Waldwirtschaft sowie den produzierenden Gartenbau der Schweiz unmittelbar. Die Konsumentinnen und Konsumenten von Produkten aus diesen Sektoren müssen für den Fall einer Verlängerung des Moratoriums aber keine wirtschaftlichen Folgen befürchten.

Staatsrat

Chorherrengasse 17, 1701 Freiburg

PER E-MAIL

Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga Bundeshaus Nord 3003 Bern

E-Mail:

SekretariatBodenundBiotechnologie@bafu.admin.ch

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Staatsrat SR Seite 2 von 3

Die von ihnen in Umfragen immer wieder gewünschte Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft wird weitergeführt. Gleichzeitig bleibt während des Moratoriums die Einfuhr bewilligter GVO-Lebens- und Futtermittel rechtlich zulässig, sodass ein Alternativangebot mit GVO grundsätzlich möglich ist. Seit 2005 hat das Parlament das Moratorium für das

Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dreimal verlängert, das letzte Mal von 2017 bis 2021.

Es besteht derzeit nach wie vor kein politischer Konsens, das Moratorium aufzuheben und für den Anbau von GVO eine tragfähige, austarierte Regulierung zu erlassen. Die jüngsten Entwicklungen der Gentechnologie führen zu zusätzlicher Komplexität der Materie. Die ursprünglich relativ klare Trennlinie zwischen herkömmlich hergestellten Produkten und solchen aus gentechnischen

Verfahren verwischt zusehends. Zwar unterliegen alle neuen gentechnischen Verfahren der bestehenden Gentechnikgesetzgebung, es stellen sich aber vermehrt regulatorische

Anwendungsfragen und neue Herausforderungen für die Gewährleistung der Warenflusstrennung und Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten.

Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 haben sich die Gentechnologie und damit die Möglichkeiten zur Veränderung des Erbgutes von Organismen in raschem Tempo

weiterentwickelt. Dies einerseits dank neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Aufbau und Funktionsweise einzelner Gene bis zur Gesamtheit der Gene (Genom) und andererseits dank Fortschritten in der Digitalisierung (z.B. Datenverarbeitung, Modellierung, Automatisierung, maschinelles Lernen). Mit Verfahren wie z.B. CRISPR/Cas hat diese technische Entwicklung in den letzten Jahren nochmals stark zugenommen. Auch wenn derzeit noch keine für die Schweiz geeigneten Produkte für den Anbau auf dem Markt erhältlich sind, so ist damit zu rechnen, dass beispielweise mittels CRISPR/Cas hergestellte Pflanzensorten mit höherer Krankheitsresistenz, neuen Qualitätseigenschaften und anderen neuen Merkmalen in absehbarer Zukunft für die Anwendung im Feld vorhanden sein dürften. Das Genome Editing eröffnet in den verschiedenen Anwendungsbereichen ganz neuartige Möglichkeiten in Bezug auf Eigenschaften, Eingriffstiefe, Übertragbarkeit, Anwendungsziele und Missbrauch.

Damit stellen sich verschiedene Biosicherheits-, ethische und gesellschaftliche Fragen. Die neuen gentechnischen Verfahren kommen in weiten Bereichen der Forschung und Entwicklung,

insbesondere bei der Pflanzenzüchtung, zum Einsatz. Die Komplexität in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren hat zugenommen. Für Produkte, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt sind, ist es zunehmend schwierig, die Grenze zwischen Gentechnik und Nicht-

Gentechnik zu definieren. Die möglichen Chancen der neuen gentechnischen Verfahren bestehen in Pflanzen, welche im Allgemeinen die Nahrungsmittelproduktion effizienter und nachhaltiger machen, rascher den Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden und welche den Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert bringen könnten. Die wissenschaftlichen Daten für eine Risikobeurteilung sind derzeit allerdings noch unzureichend. Deshalb wird eine dauernde Verlängerung des Moratoriums keine Lösung sein.

Es ist deshalb darauf hinzuwirken, dass die nochmalige Verlängerung des Moratoriums zwingend zu einer Analyse der Situation und zur Schaffung einer nachhaltigen Lösung genutzt wird. Hier könnte die COVID-19 Krise als Katalysator dienen: die «blaue» Gentechnik ist ja, im Gegensatz zur «grünen» Gentechnik nicht bestritten. Zumindest im Bereich der Forschung sollten

zukunftsgerichtete Möglichkeiten geschaffen werden.

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Mit freundlichen Grüssen

Im Namen des Staatsrats:

Jean-François Steiert, Präsident

Danielle Gagnaux-Morel, Staatskanzlerin

Das Original dieses Dokuments wird in elektronischer Form ausgestellt

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