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Hans Peter Obermayer, Deutsche Altertumswissenschaftler im amerikanischen Exil: eine Rekonstruktion. Berlin/New York, de Gruyter 2014

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NEUEHISTORISCHELITERATUR / BUCHBESPRECHUNGENALLGEMEINES 421

Allgemeines

Hans Peter Obermayer, Deutsche Altertumswissenschaftler im

amerikani-schen Exil: eine Rekonstruktion. Berlin/New York, de Gruyter 2014. XXIV, 750 S., € 149,95. // doi 10.1515/hzhz-2016-0095

Beat Näf, Zürich

Obermayer zeichnet die Emigrationsschicksale von zehn deutschen Altertumswis-senschaftlern nach, die in die USA reisten, weil sie in Deutschland nicht mehr arbei-ten konnarbei-ten. Im Anhang findet sich eine Auswertung von wichtigen Aspekarbei-ten. Der erste Teil des Buches widmet sich der Klassischen Archäologie: Margarete Bieber, Otto Brendel, Elisabeth Jastrow und Karl Lehmann-Hartleben. Im zweiten Teil geht es um die beiden Klassischen Philologen Kurt von Fritz und Ernst Kapp, deren dau-erhafte Freundschafts- und Arbeitsbeziehungen für beide tragend waren. Beide sind nach Deutschland zurückgekehrt. Der dritte Teil hat seine inhaltliche Besonderheit in der Rolle Italiens als Aufenthaltsort vor dem Exil in den USA. In ihm behandelt O. den Philosophiehistoriker und Humanismusforscher Paul Oskar Kristeller sowie die wohl vielen kaum bekannten Klassischen Philologen Ernst Abrahamsohn und Moritz Manasse. Dem Klassischen Philologen Paul Friedländer ist schließlich der vierte Teil des Buches gewidmet. Die Auswertung der intensiven Archivstudien O.s bietet Bemerkenswertes für die Biographien der genannten Wissenschaftler sowie zahlreiche Wissenschaftseinrichtungen und Universitäten (so der Columbia Uni-versity in New York, wo sechs der behandelten Persönlichkeiten gewirkt haben) und nicht zuletzt die Hilfsorganisationen des Academic Assistance Council (London), des Emergency Committee in Aid of Displaced German Scholars (New York) sowie des Oberlaender Trusts (Philadelphia).

Das Buch ist zu einem großen Teil in New York entstanden, wo O. unter anderem in zahlreichen Gesprächen noch immer lebendige Nachwirkungen erfahren konn-te. Obschon das Buch Ausschnitte der Geschichte der deutschen Altertumswissen-schaftler im amerikanischen Exil behandelt, werden darüber hinausgehende

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422 Historische Zeitschrift // BAND 302 / 2016

sammenhänge angeschnitten. O. kündigt überdies zusätzliche Ausführungen an. Er wird zweifellos Interesse finden: Die wissenschaftsgeschichtliche Forschung hat in letzter Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Besser als je zuvor kann man sich so heute über die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft und Zeitgeschichte orien-tieren. Erinnert sei an den vor kurzem von Peter Kuhlmann und Helmuth Schneider herausgegebenen Supplementband des Neuen Pauly sowie an die zahlreichen Wi-kipedia-Artikel. Die Lebendigkeit der Forschung mag etwa an der Einschätzung der bedeutendsten Persönlichkeit unter den emigrierten Altertumswissenschaftlern angedeutet sein: Werner Jaeger. Man könnte darüber diskutieren, ob die von O. ge-troffene Entscheidung, Jaeger nur eine „Nebenrolle“ zu geben, glücklich gewesen ist. Gewiss ist sie im Hinblick auf seine Profilierung des Buches vertretbar. Doch auch für ein Werk, das auf geduldigen Archivstudien gründet, ist Jaeger interessant; und in seinem Nachlass findet sich mehr, als uns O. mitteilt. Indes zeigt O. zeigt unbe-stritten erfolgreich, was die Arbeit in den Archiven ermöglicht. Er setzt fort, was Pi-oniere wie der amerikanische Klassische Philologe William M. Calder III bisher vor-gelegt haben.

Altay Coşkun / Lutz Raphael (Hrsg.), Fremd und rechtlos? Zugehörigkeitsrechte

Fremder von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Köln/Weimar/ Wien, Böhlau 2014. 434, € 39,90. // doi 10.1515/hzhz-2016-0096

Michael Sommer, Oldenburg

Seitdem Menschen nicht allein Untertanen sind, sondern als Bürger Rechte haben und an der politischen Willensbildung partizipieren (seit der griechischen Polis also und vielleicht seit bestimmten Vorformen autonomer politischer Verbände im Al-ten Orient), steht das Problem auf der Tagesordnung, wie man mit Personen umgeht, die nicht Bürger sind, also Fremde. Bürgerrecht schließt ein und aus, und je weiter die Rechte gehen, die es verbrieft, desto restriktiver handhaben im Normalfall Staa-ten den Zugang dazu. In Deutschland hat sich die Möglichkeit von Zuwanderern, durch Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren Rechtsstatus zu verändern, mit der durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts einschneidend verändert. Doch wer ist eigentlich fremd? Was Fremdsein bedeutet und welche Rechte Fremde haben, war schon in der Antike von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Ein schier unübersichtliches

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