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Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020)

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© Carl Cordonnier

Vilnius (Litauen), 14.–17. September 2015

Arbeitsdokument

Aktionsplan Tuberkulose für die

Europäische Region der WHO

(2016–2020)

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W EL T G E S U N D H E I T S O R G A N I S A T I O N • R E G I O N A L B Ü R O F Ü R E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01

E-Mail: governance@euro.who.int Webadresse: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance

65. Tagung + EUR/RC65/Conf.Doc./5 Rev.1

Vilnius (Litauen), 14.–17. September 2015 20. August 2015 150588

Punkt 5 f) der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH

Aktionsplan Tuberkulose für die

Europäische Region der WHO (2016–2020)

Weil der Globale Plan „Stopp der Tb“ (2006–2015) in diesem Jahr ausläuft, hat die WHO eine ehrgeizige globale Endspielstrategie für Tuberkulose nach 2015 ausgearbeitet, die 2014 von der Weltgesundheitsversammlung durch die Resolution WHA67.1 gebilligt wurde. Weil der Erfolg der Strategie letztlich von der Entschlossenheit der Mitgliedstaaten und Partner abhängen wird, werden in der Resolution alle Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, die Strategie nach Maßgabe der nationalen Prioritäten und Besonderheiten anzupassen, und die Partnerorganisationen in der Europäischen Region werden dazu aufgefordert, die Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

Der Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020) wurde in einem die ganze Region einbeziehenden Prozess entwickelt und soll die globale Endspielstrategie zur Überwindung der Tuberkulose für die Europäische Region operationalisieren; dies geschieht im Hinblick auf eine spätere Anpassung an die konkreten Gegebenheiten in den Ländern. In diesem Aktionsplan, der auf einer Linie mit Gesundheit 2020 und weiteren zentralen Gesundheitsstrategien und - konzepten der Europäischen liegt, werden Ziele und Zielvorgaben für die Versorgung der Patienten und die Bekämpfung der Tuberkulose und ihrer resistenten Formen im Zeitraum 2016 bis 2020 durch die Definition strategischer Stoßrichtungen vorgegeben und Maßnahmen der einzelnen Akteure dargestellt.

Dieses Arbeitspapier enthält den Aktionsplan und begleitende Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten, das WHO-Regionalbüro für Europa und andere Akteure in drei Einsatzgebieten umsetzen sollen durch: integrierte patientenzentrierte Versorgung und Prävention, mutige Konzepte und unterstützende Systeme sowie intensivierte Forschung und Innovation. Der Aktionsplan ist auch in dem Entwurf einer Veröffentlichung enthalten, die unter dem Titel „Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020): Tuberkulose und multiresistente Tuberkulose in Europa beenden“ während der 65. Tagung des Regionalkomitees für Europa vorliegen wird. Die Veröffentlichung enthält auch einen Beobachtungsrahmen, Analysen der Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Gefahren, der Auswirkungen und der Ressourcen.

Dem Regionalkomitee auf seiner 65. Tagung wird der Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020) zusammen mit einem Resolutionsentwurf und einer Abschätzung finanzieller Auswirkungen für das Regionalbüro zur Behandlung vorgelegt.

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Inhalt

Seite Einführung ... 3 Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern ... 6 1. Integrierte, patientenzentrierte Versorgung und Prävention... 6

A.Systematische Reihenuntersuchungen von Kontaktpersonen und stark

gefährdeten Gruppen ... 6 B. Frühzeitige Diagnose aller Tuberkuloseformen sowie allgemeiner Zugang zu

Empfindlichkeitstests, auch in Form von Schnelltests ... 7 C. Chancengleicher Zugang zu hochwertiger Behandlung und kontinuierlicher

Versorgung für alle Tuberkulosepatienten, auch in Fällen

medikamentenresistenter Tuberkulose, und Betreuung der Patienten im

Hinblick auf die Einhaltung der Behandlung ... 8 D. Gemeinsame Maßnahmen im Bereich Tuberkulose und HIV und Bewältigung

von Begleiterkrankungen ... 9 E. Handhabung latenter Tuberkuloseinfektionen und vorbeugende Behandlung

stark gefährdeter Personen sowie Tuberkuloseimpfungen ... 10 2. Mutige Konzepte und unterstützende Systeme ... 10

A. Politische Entschlossenheit, u. a. durch eine Politik zugunsten einer

allgemeinen Gesundheitsversorgung mit ausreichenden Ressourcen ... 10 B. Stärkung der Gesundheitssysteme in all ihren Funktionen, hierunter gut

aufgestellte Finanzierungsmechanismen für die Tuberkulosebekämpfung

und das Gesundheitspersonal ... 11 C. Regelungen für die fallbasierte Surveillance, Verbesserung der Dokumentation

in amtlichen Registern, der Qualität und des sinnvollen Gebrauchs von

Arzneimitteln sowie der Pharmakovigilanz ... 13 D. Atemschutzmaßnahmen, hierunter geregelte administrative, bauliche und

persönliche Schutzmaßnahmen in allen betroffenen Gesundheitseinrichtungen und in beengten räumlichen Verhältnissen ... 15 E. Systeme innerhalb der Gesellschaft und Einbeziehung der Zivilgesellschaft ... 15 F. Soziale Absicherung, Armutsminderung und Maßnahmen in Bezug auf

andere Determinanten der Tuberkulose, wie Migration und Strafvollzug ... 16 3. Intensivierung von Forschung und Innovation ... 17

A.Erforschung, Entwicklung und zügige Einführung neuer Instrumente,

Interventionen und Strategien ... 17 B. Forschung zur Optimierung von Umsetzung und Wirkung und zur Förderung

von Innovation ... 18

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Einführung

1. Um eine umfassende Antwort auf die besorgniserregende Zunahme der multiresistenten und extensiv resistenten Formen der Tuberkulose (MDR- bzw. XDR- Tb) in der Europäischen Region der WHO zu ermöglichen, wurde 2011 der Konsolidierte Aktionsplan für die Prävention und Bekämpfung von multiresistenter und extensiv resistenter Tuberkulose in der Europäischen Region der WHO (2011–2015) für alle 53 Mitgliedstaaten und sämtliche Partnerorganisationen ausgearbeitet. Er wurde anschließend vom WHO-Regionalkomitee für Europa auf dessen 61. Tagung im September 2011 in Baku (Aserbaidschan) mit Resolution EUR/RC61/R7 angenommen.

2. Seitdem sind in der Europäischen Region erhebliche Fortschritte bei der Prävention und Bekämpfung von Tuberkulose und speziell MDR- und XDR-Tb erzielt worden. So wurde das Millenniums-Entwicklungsziel 6, eine Trendumkehr bei der Inzidenz der Tuberkulose, erreicht. Die Europäische Region der WHO verzeichnet in jüngster Zeit einen Rückgang der Inzidenzrate der Tuberkulose um durchschnittlich 4,5% pro Jahr – und damit den schnellsten Rückgang von allen WHO-Regionen. Die Zahl der diagnostizierten Fälle von MDR-Tb ist von weniger als einem Drittel der geschätzten Gesamtzahl der Fälle im Jahr 2011 auf die Hälfte der Fälle im Jahr 2013 (dem letzten Berichtsjahr) gestiegen, und der Versorgungsgrad bei den gemeldeten Fällen hat sich von 63% (2011) auf eine vollständige Versorgung (2013) erhöht. Ferner ist die Inzidenz der MDR-Tb unter den bereits behandelten Patienten seit der Einführung des Konsolidierten Aktionsplans im Jahr 2013 auf 48% zurückgegangen.

3. Doch trotz dieser Erfolge bleiben wesentliche Probleme in der Tuberkulosebekämpfung bestehen. Der Anstieg der neu gemeldeten Fälle von MDR-Tb bestätigt, dass weiterhin eine Übertragung von MDR-Tb stattfindet. Aufgrund der zunehmenden Resistenz der Tuberkulosestämme in der Europäischen Region wird die Behandlung der Krankheit immer schwieriger. So ist die Behandlungserfolgsquote nach wie vor niedrig und entspricht in etwa der auf der globalen Ebene (weniger als 50% der MDR-Tb-Fälle). Tuberkulose ist eine der führenden Todesursachen bei Personen mit HIV, und diese tödliche Konstellation ist in der Europäischen Region auf dem Vormarsch. Die Prävalenz von HIV unter den Tuberkulosefällen hat sich von 3,4% im Jahr 2008 auf 7,8% im Jahr 2013 erhöht.

4. Weil der Globale Plan „Stopp der Tb“ (2006–2015) in diesem Jahr ausläuft, hat die WHO eine ehrgeizige globale Endspielstrategie für Tuberkulose nach 2015 ausgearbeitet, die 2014 von der Weltgesundheitsversammlung durch die Resolution WHA67.1 gebilligt wurde. Die Strategie umfasst drei zentrale Säulen, eine Reihe von Meilensteinen für 2020 und 2025 sowie Zielvorgaben für 2030 und 2035 und soll die Tuberkuloseepidemie beenden. Der Erfolg der Strategie hängt letztendlich vom Engagement der beteiligten Mitgliedstaaten und Partner ab. Daher werden in der Resolution alle Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, die Strategie nach Maßgabe der nationalen Prioritäten und Besonderheiten anzupassen, und die Partnerorganisationen in der Europäischen Region werden dazu aufgefordert, die Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

5. 2015 läuft auch der Konsolidierte Aktionsplan für die Prävention und Bekämpfung von multiresistenter und extensiv resistenter Tuberkulose in der Europäischen Region der WHO (2011–2015) aus. Um weitere Fortschritte bei der Prävention und Bekämpfung der

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Tuberkulose allgemein und speziell der MDR-Tb sowie bei der Versorgung der betroffenen Patienten zu erzielen und die noch bestehenden Herausforderungen zu bewältigen, hat das Regionalbüro den vorliegenden neuen Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020) ausgearbeitet. Dieser neue Plan stützt sich auf Erkenntnisse aus der Umsetzung der sieben Handlungsfelder des Konsolidierten Aktionsplans. Er gilt für alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO, also sowohl für die Hochprävalenzländer1 als auch für Länder mit einer niedrigen Tuberkuloseinzidenz, und soll die Umsetzung der neuen globalen Endspielstrategie zur Überwindung der Tuberkulose im Kontext der Europäischen Region so unterstützen, dass sie anschließend an die konkreten Gegebenheiten in den Ländern angepasst werden kann. Er orientiert sich an

„Gesundheit 2020“, dem vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellten Rahmenaktionsplan zur Bekämpfung von Tuberkulose in der Europäischen Union sowie der Strategie der WHO und der European Respiratory Society zur Eliminierung der Tuberkulose in der Europäischen Union.

6. Die langfristige Vision, die mit diesem Aktionsplan unterstützt werden soll, besteht darin, der Tuberkuloseepidemie ein Ende zu setzen und die Zahl der betroffenen Familien, denen infolge von Tuberkulose verheerende Kosten entstehen, auf null zu reduzieren. Im Aktionsplan werden Ziele und Zielvorgaben für die Versorgung der Patienten und die Bekämpfung der Tuberkulose und ihrer resistenten Formen im Zeitraum 2016 bis 2020 mittels strategischer Stoßrichtungen vorgegeben und Maßnahmen der einzelnen Akteure dargestellt. Weitere Komponenten wie ein Beobachtungsrahmen, Analysen der Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Gefahren, der Auswirkungen und der finanziellen Ressourcen sind in dem Entwurf einer Veröffentlichung enthalten, die den „Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020): Tuberkulose und multiresistente Tuberkulose in Europa beenden“ trägt.

7. Dieses Arbeitspapier enthält eine Skizze des Aktionsplans (siehe Tabelle 1) sowie begleitende Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten, das Regionalbüro und andere Akteure in jedem der nachfolgenden drei Einsatzgebiete umsetzen sollen:

integrierte, patientenzentrierte Versorgung und Prävention

mutige Konzepte und unterstützende Systeme

Intensivierung von Forschung und Innovation.

8. Das Regionalbüro hatte zur Entwicklung des Aktionsplans einen beratenden Ausschuss eingesetzt, dem Vertreter des Hauptbüros sowie von sieben Mitgliedstaaten (Armenien, Belarus, Deutschland, Kasachstan, Niederlande, Österreich und Vereinigtes Königreich), von Fach- und Geberorganisationen und von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie ein ehemaliger MDR-Tb-Patient angehörten. Dieser beratende Ausschuss trat zweimal zur Prüfung des Entwurfs des Aktionsplans zusammen – am 3. Oktober 2014 und am 4. März 2015.

9. Ferner wurde der Entwurf des Aktionsplans Tuberkulose auf einer Konsultationstagung behandelt, die am 27. November 2014 mit Vertretern der

1 Die 18 Hochprävalenzländer in der Europäischen Region der WHO sind: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.

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53 Mitgliedstaaten und Repräsentanten der Partnerorganisationen abgehalten wurde, und in einer breit angelegten öffentlichen Konsultation durch Interessengruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bevölkerungsgruppen von April bis Mai 2015 weiter geprüft. Während seiner dritten Tagung am 16. und 17. Mai 2015 prüfte auch der Zweiundzwanzigste Ständige Ausschuss des Regionalkomitees für Europa (SCRC) den Entwurf und versah ihn mit Anmerkungen. Der Entwurf wurde auf der Zusammenkunft der Leiter der nationalen Tuberkuloseprogramme während eines Workshops in Wolfheze (Niederlande) am 27. Mai 2015 fertig gestellt. In jeder Phase der Prüfung flossen Beiträge und Anregungen in den Entwurf ein.

Tabelle 1: Grundriss des Aktionsplans Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020)

Aktionsplan Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020)

ZUKUNFTSVISION

Beendigung der Tuberkuloseepidemie und Reduzierung der Zahl der betroffenen Familien, denen infolge von Tuberkulose verheerende Kosten entstehen, auf Null.

ZIEL

Unterbindung der Ausbreitung der medikamentös behandelbaren und medikamentenresistenten Tuberkulose durch Schaffung eines flächendeckenden Zugangs zu Präventions-, Diagnose- und Therapieangeboten in allen Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO als Beitrag zu dem mit der Endspielstrategie für Tuberkulose verfolgten Ziel, die Tuberkuloseepidemie zu beenden.

Einzelziele

(bis 2020 zu erreichen)

Senkung der Zahl der Todesfälle infolge von Tuberkulose um 35%

Senkung der Inzidenzrate der Tuberkulose um 25%

eine Behandlungserfolgsrate in der Kohorte der MDR-Tb-Patienten von 75%

Strategische Schwerpunkte

1. Anstrengungen zur Eliminierung der Tuberkulose durch Stärkung der Gegenmaßnahmen der Gesundheitssysteme sowie der Prävention, Bekämpfung und Versorgung im Bereich der medikamentenresistenten Tuberkulose.

2. Erleichterung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit durch Ansetzen an den sozialen Determinanten und zugrunde liegenden Risikofaktoren der Tuberkulose.

3. Zusammenarbeit im Rahmen nationaler, regionsweiter und internationaler multilateraler Partnerschaften, u. a. mit der Zivilgesellschaft und einschlägigen Bevölkerungsgruppen.

4. Förderung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung und dem Einsatz neuer Diagnoseinstrumente, Arzneimittel, Impfstoffe und anderer Therapie- und Präventionsansätze.

5. Förderung eines sinnvollen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen, Ermittlung von Defiziten und Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit.

6. Gewährleistung, dass die Förderung einer soliden Ethik in Bezug auf Tuberkulose sowie der Belange der Menschenrechte und der Chancengleichheit in allen Bereichen der genannten strategischen Handlungsfelder fest verankert sind.

Handlungsfelder

1. INTEGRIERTE, PATIENTENZENTRIERTE VERSORGUNG UND PRÄVENTION

A. Systematische Reihenuntersuchungen von Kontaktpersonen und stark gefährdeten Gruppen

B. Frühzeitige Diagnose aller Tuberkuloseformen sowie allgemeiner Zugang zu Empfindlichkeitstests, auch in Form von Schnelltests

C. Chancengleicher Zugang zu hochwertiger Behandlung und kontinuierlicher Versorgung für alle Tuberkulosepatienten, auch in Fällen medikamentenresistenter Tuberkulose, und Betreuung der Patienten im Hinblick auf die Einhaltung der Behandlung

D. Gemeinsame Maßnahmen im Bereich Tuberkulose und HIV und Bewältigung von Begleiterkrankungen

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E. Handhabung latenter Tuberkuloseinfektionen und vorbeugende Behandlung stark gefährdeter Personen sowie Tuberkuloseimpfungen

2. MUTIGE KONZEPTE UND UNTERSTÜTZENDE SYSTEME

A. Politische Entschlossenheit, u. a. durch eine Politik zugunsten einer allgemeinen Gesundheitsversorgung mit ausreichenden Ressourcen

B. Stärkung der Gesundheitssysteme in all ihren Funktionen, hierunter gut aufgestellte Finanzierungsmechanismen für die Tuberkulosebekämpfung und das Gesundheitspersonal

C. Regelungen für die fallbasierte Surveillance, Verbesserung der Dokumentation in amtlichen Registern, der Qualität und des sinnvollen Gebrauchs von Arzneimitteln sowie der Pharmakovigilanz

D. Atemschutzmaßnahmen, hierunter geregelte administrative, bauliche und persönliche Schutzmaßnahmen in allen betroffenen Gesundheitseinrichtungen und in beengten räumlichen Verhältnissen

E. Systeme innerhalb der Gesellschaft und Einbeziehung der Zivilgesellschaft

F. Soziale Absicherung, Armutsminderung und Maßnahmen in Bezug auf andere Determinanten der Tuberkulose, wie Migration und Strafvollzug

3. INTENSIVIERUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

A. Erforschung, Entwicklung und zügige Einführung neuer Instrumente, Interventionen und Strategien B. Forschung zur Optimierung von Umsetzung und Wirkung und zur Förderung von Innovation

Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern

1. Integrierte, patientenzentrierte Versorgung und Prävention

A. Systematische Reihenuntersuchungen von Kontaktpersonen und stark gefährdeten Gruppen

Fallermittlung

1.A.1 Die Mitgliedstaaten entwickeln oder überarbeiten mit Unterstützung des Regionalbüros Strategien für systematische Reihenuntersuchungen, die die aktive Fallermittlung bzw. die Überprüfung von Kontakten (und möglicherweise die Suche nach der Infektionsquelle) auch bei stark gefährdeten und anfälligen Bevölkerungsgruppen mit begrenztem oder fehlendem Zugang zu Gesundheitsangeboten vorsehen (bis Ende 2017).2 1.A.2 Die Mitgliedstaaten in der gesamten Europäischen Region sorgen dafür, dass in bestimmten beengten räumlichen Verhältnissen, etwa im Strafvollzug, Zugang zu Reihenuntersuchungen auf Tuberkulose und MDR- bzw. XDR-Tb besteht (bis 2016).

1.A.3 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass einschlägige Bevölkerungsgruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft systematisch eingebunden werden, um ggf. die Untersuchung von Kontaktpersonen und Risikogruppen zu unterstützen (laufende Maßnahme).

2 Dazu zählen: (nicht registrierte) Migranten, Flüchtlinge, Staatenlose, Obdachlose, Alkohol- und Drogenabhängige, Menschen mit psychischen Störungen, Häftlinge und Personen mit früheren Haftaufenthalten.

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B. Frühzeitige Diagnose aller Tuberkuloseformen sowie allgemeiner Zugang3 zu Empfindlichkeitstests, auch in Form von Schnelltests

Netzwerk der Tuberkuloselabore und ihre Qualität

1.B.1 Das Regionalbüro erstellt in Zusammenarbeit mit seinen Partnern einen Leitfaden und eine Diagnoseformel für ausgedehnte und beschleunigte qualitätsgesicherte neue Diagnoseverfahren (unter Berücksichtigung der Diagnostik pädiatrischer und extrapulmonärer Tuberkulosefälle) (bis 2016).4

1.B.2 Das Regionalbüro und seine Partner5 stärken die nationalen Netzwerke der Tuberkuloselabore für die Diagnose aller Formen von Tuberkulose, damit diese ggf. eine wirksame Behandlung mit Erst- oder Zweitrangmedikamenten sicherstellen können (bis 2017).

1.B.3 Das Regionalbüro und seine Partner unterstützen die nationalen Tuberkuloseprogramme bei der Entwicklung von Strategien, damit schwer erreichbare und anfällige Bevölkerungsgruppen möglichst umfassend von den Schnelldiagnoseverfahren profitieren können (bis 2017).6

1.B.4 Das Regionalbüro erleichtert die Bereitstellung fachlicher Unterstützung für die nationalen Netzwerke der Tuberkuloselabore, einschließlich der Referenzlabore, um die Einführung qualitätsgesicherter WHO-Diagnoseverfahren zu gewährleisten (laufende Maßnahme).

1.B.5 Das Regionalbüro unterstützt die nationalen Tuberkuloseprogramme der Hochprävalenzländer7 bei der Suche nach effizienteren Möglichkeiten für den Transport von Proben und die anschließende Übermittlung der Ergebnisse (bis 2018).

1.B.6 Alle Mitgliedstaaten stellen unter Einsatz von nationalen Ressourcen und Gebermitteln sicher, dass die von der WHO empfohlenen Schnelltests verfügbar sind. Das Regionalbüro arbeitet in Zusammenarbeit mit den Gebern und den Ländern Modalitäten für eine tragfähige Finanzierung aus (laufende Maßnahme).

1.B.7 Die Mitgliedstaaten stellen innerhalb des Labornetzwerks eine alle Tests erfassende Qualitätssicherung sicher (bis 2017).2

3 „Flächendeckender Zugang“ wird definiert als evidenzbasierte Praktiken und hochwertige Angebote, die verfügbar, zugänglich und bezahlbar sind und bei den betroffenen Personen unabhängig von deren Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Herkunft, Nationalität, sozialökonomischem Status oder geografischem Hintergrund Akzeptanz finden.

4 Dazu gehört die Verwendung rationeller Diagnoseformeln für eine wirksame Diagnose von Resistenzen gegenüber Erst- und Zweitrangmedikamente anhand der von der WHO empfohlenen Diagnosetests.

5 Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Stärkung in folgenden Bereichen: Planung, Infrastruktur, biologische Sicherheit, Validierung, Instandhaltung von Geräten, Entnahme und Transport von Abstrichen, Beschaffung und Versorgung, Laborinformationssysteme und Personalwesen.

6

7 Siehe Fußnote Nr. 1.

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1.B.8 Das Regionalbüro und seine wichtigsten Partner unterstützen die Tuberkuloseprogramme der Hochprävalenzländer bei der Entwicklung nachhaltiger Strategien für die Instandhaltung der Labore (bis 2018).

C. Chancengleicher Zugang zu hochwertiger Behandlung und kontinuierlicher Versorgung für alle Tuberkulosepatienten, auch in Fällen medikamentenresistenter Tuberkulose, und Betreuung der Patienten im Hinblick auf die Einhaltung der Behandlung

1.C.1 Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre Leitlinien für die Behandlung von Tuberkulose und medikamentenresistenter Tuberkulose, einschließlich der Leitlinien für Tuberkulose im Kindesalter, nach dem neuesten Erkenntnisstand und den Empfehlungen der WHO regelmäßig aktualisiert und umgesetzt werden (laufende Maßnahme).

1.C.2 Die Mitgliedstaaten arbeiten einen Plan für das Erreichen eines allgemeinen Zugangs zur Behandlung aus, der auch die Behandlung von anfälligen Bevölkerungsgruppen und Kindern sowie die ununterbrochene Versorgung mit Arzneimitteln vorsieht (laufende Maßnahme).

1.C.3 Die Mitgliedstaaten gewährleisten eine rationelle, sichere und wirksame Einführung neuer Antituberkulotika, auch für Kinder, entsprechend den jüngsten Grundsatzleitlinien der WHO (möglichst bald, spätestens jedoch 2016). (Siehe Abschnitt 2.C)

1.C.4 Die Mitgliedstaaten setzen, sofern möglich, bei der Behandlung der medikamentös behandelbaren Tuberkulose (für Erwachsene und Kinder) weiterhin landesweit die festdosierte Kombinationstherapie mit Erstrangmedikamenten sowie pädiatrische Arzneimittelformulierungen ein (bis Ende 2016).

1.C.5 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass operative Eingriffe für in Frage kommende MDR- und XDR-Tb-Patienten angeboten werden, sofern dies angezeigt ist (bis 2017).8 1.C.6 Alle Hochprävalenzländer konkretisieren ihre Strategien für die Sicherung bürgernaher Tuberkuloseangebote und für eine Ausweitung und Aufrechterhaltung der ambulanten Behandlung und verknüpfen diese mit den verschiedenen Ebenen und Umfeldern der Leistungserbringung (bis 2016).

1.C.7 Alle Mitgliedstaaten konkretisieren ihre Strategien und Mechanismen für eine patientenzentrierte Unterstützung der Tuberkulosepatienten und ihrer Familien im Hinblick auf die effektive Einhaltung und den Abschluss der Behandlung (bis 2016).

1.C.8 Das Regionalbüro und seine Partner gewähren den Mitgliedstaaten weiterhin fachliche Hilfe bei Maßnahmen für eine stärker integrierte Erbringung der

8 WHO-Regionalbüro für Europa, Arbeitsgruppe zur Rolle operativer Eingriffe bei MDR-Tb. The role of surgery in the treatment of pulmonary TB and multidrug- and extensively drug-resistant TB.

Kopenhagen: WHO-Regionalbüro für Europa; 2014 (http://www.euro.who.int/en/health-

topics/communicable-diseases/tuberculosis/publications/2014/the-role-of-surgery-in-the-treatment-of- pulmonary-tb-and-multidrug-and-extensively-drug-resistant-tb, eingesehen am 24. Juli 2015).

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Tuberkuloseangebote unter Einbeziehung der primären und gemeindenahen Gesundheitsversorgung in die Tuberkuloseprävention und Patientenversorgung und unter zunehmender Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (laufende Maßnahme).

1.C.9 Die Mitgliedstaaten verbessern den Zugang anfälliger und schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen zur Tuberkuloseprävention und zur Patientenversorgung sowie zu angemessenen Unterstützungsmaßnahmen (bis 2018).9

1.C.10 Das Regionalbüro und die Mitgliedstaaten richten einen Mechanismus für eine grenzüberschreitende Tuberkulosebekämpfung und -versorgung ein, der Binnenmigranten und Migranten aus dem Ausland sowie Staatenlosen eine kontinuierliche Behandlung ermöglicht (bis 2017).

1.C.11 Gemeinsam mit seinen Partnern unterstützt das Regionalbüro die Mitgliedstaaten beim Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen im Strafvollzug und im zivilen Bereich, damit Patienten, die zwischen diesen Einrichtungen überwiesen werden, eine kontinuierliche Versorgung erhalten (laufende Maßnahme).

1.C.12 Die Mitgliedstaaten sorgen für Palliativangebote an alle Tuberkulosepatienten, um das Leiden aufgrund der Krankheit und der Therapie zu lindern, unter vorrangiger Berücksichtigung von Patienten, die wegen begrenzter Behandlungsoptionen nur schlechte Chancen auf Heilung haben. Zur Bewertung und Versorgung von Patienten mit MDR-/XDR-Tb, bei denen die Therapie nicht anschlägt, sollten spezielle Protokolle festgelegt werden (bis Ende 2016).10

1.C.13 Das Regionalbüro gewährt in Zusammenarbeit mit seinen Partnern fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung einer angemessenen Hospizversorgung/Sterbebegleitung für Patienten mit MDR-/XDR-Tb, bei denen die Therapie nicht anschlägt und für die sämtliche anderen Behandlungsoptionen, einschließlich Operation und neuer und umgewidmeter Arzneimittel, ausgeschöpft wurden (bis Ende 2016).

D. Gemeinsame Maßnahmen im Bereich Tuberkulose und HIV und Bewältigung von Begleiterkrankungen

1.D.1 In Zusammenarbeit mit seinen Partnern unterstützt das Regionalbüro die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung wirksamer Koordinierungsmechanismen auf nationaler Ebene und auf Ebene der Region zur leichteren Erbringung integrierter Angebote im Bereich Tuberkulose und HIV (bis 2018).

1.D.2 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle Tuberkulosepatienten Zugang zu Beratungs- und Testangeboten für HIV auf der Grundlage nationaler Leitlinien für HIV und Tuberkulose erhalten (möglichst bald, spätestens jedoch 2016).

9 Siehe Fußnote Nr. 1.

10 Dabei sollte der klinische Zustand des Patienten bewertet und zudem ermittelt werden, ob eine Therapie mit neuen oder umgewidmeten Arzneimitteln angemessen ist oder ob der Patient für sterbebegleitende Maßnahmen in Frage kommt.

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1.D.3 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Menschen mit HIV in Einrichtungen auf latente und aktive Tuberkulose untersucht und ggf. behandelt werden, ohne dem Risiko einer Tuberkuloseinfektion ausgesetzt zu werden, und dass sie wo angezeigt auch präventiv behandelt werden (möglichst rasch, spätestens jedoch 2020).

1.D.4 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Patienten mit Tuberkulose-HIV- Koinfektion Zugang zu frühzeitiger und (entsprechend den jüngsten Empfehlungen der WHO) überwachter antiretroviraler Therapie und zu einer Präventivtherapie mit Co- Trimoxazol erhalten (möglichst bald, spätestens jedoch 2016).

1.D.5 Die Mitgliedstaaten sorgen für die Umsetzung kooperativer Rahmen und Verfahren für die integrierte Handhabung der häufigsten in Verbindung mit Tuberkulose auftretenden Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Alkohol- und

Drogenmissbrauchsstörungen, Raucherkrankheiten, Lungenerkrankungen, Immunschwächestörungen usw. (bis 2018).

1.D.6 Das Regionalbüro unterstützt in Zusammenarbeit mit seinen Partnern die Entwicklung von kooperativen Rahmen und Verfahren für die integrierte Handhabung von Tuberkulose und Begleiterkrankungen (bis 2018).

E. Handhabung latenter Tuberkuloseinfektionen und vorbeugende Behandlung stark gefährdeter Personen sowie Tuberkuloseimpfungen

(Siehe auch Maßnahmen unter 1.D.)

1.E.1 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die aktuellsten Empfehlungen der WHO zur Diagnose und Behandlung latenter Tuberkuloseinfektionen für Risikogruppen in ihre nationalen Konzepte aufgenommen und angepasst werden (bis Ende 2017).

1.E.2 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Grundsatzempfehlungen der WHO zur Impfung von Säuglingen mit Bazillus Calmette-Guerin (BCG) umgesetzt werden und dass die Wiederimpfung mit BCG eingestellt wird (sofort).

1.E.3 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Menschen, die im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch Schadensminderungsangebote in Anspruch nehmen, wahlweise eine präventive Tuberkulosetherapie erhalten (bis 2016).

2. Mutige Konzepte und unterstützende Systeme

A. Politische Entschlossenheit, u. a. durch eine Politik zugunsten einer allgemeinen Gesundheitsversorgung mit ausreichenden Ressourcen

2.A.1 Im Einklang mit „Gesundheit 2020“ verbessern die Mitgliedstaaten die Führung und partizipatorische Steuerung zugunsten der Tuberkulosebekämpfung und verwirklichen dabei namentlich den gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Gleichzeitig gewährt das Regionalbüro den Mitgliedstaaten fachliche Unterstützung im Hinblick auf eine verbesserte, wirksame und der Rechenschaftslegung unterworfene zentrale Koordinierung der Tuberkulosebekämpfung und die Umsetzung ergebnisorientierter Managementkonzepte zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit (bis 2020).

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2.A.2 Die Mitgliedstaaten sorgen mit Unterstützung durch das Regionalbüro und Partner für den rationellen Einsatz der vorhandenen finanziellen und sonstigen Ressourcen sowie die Bestimmung von Defiziten und Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen zu deren Beseitigung, damit eine nachhaltige und wirksame Prävention und Bekämpfung der Tuberkulose gesichert ist (bis 2018).

2.A.3 Die Mitgliedstaaten sichern eine allgemeine Versorgung mit Tuberkuloseangeboten durch kostenlose und chancengerechte Bereitstellung des gesamten Spektrums an qualitativ hochwertigen Maßnahmen der Prävention, Diagnose, Behandlung und Versorgung für alle bedürftigen Menschen, insbesondere anfällige Bevölkerungsgruppen (bis 2020).

2.A.4 Das Regionalbüro und Partner werden die Mitgliedstaaten darin unterstützen, ihre nationalen Tuberkulosepläne gemäß dem Aktionsplan zu aktualisieren, u. a. durch Hilfestellung zu neuen Instrumenten und Interventionen wie etwa E-Gesundheit (bis Ende 2016).11

2.A.5 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle drei bis fünf Jahre externe Überprüfungen ihrer nationalen Programme bzw. Interventionen gegen Tuberkulose durch das Regionalbüro und weitere Partner vorgenommen werden unter Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretern der Bevölkerung (laufende Maßnahme).

B. Stärkung der Gesundheitssysteme in all ihren Funktionen, hierunter gut aufgestellte Finanzierungsmechanismen für die Tuberkulosebekämpfung und das Gesundheitspersonal

2.B.1 In Zusammenarbeit mit seinen Partnern unterstützt das Regionalbüro die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Behebung von Defiziten und gewährt fachliche Unterstützung zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten für alle Funktionen von Tuberkuloseprogrammen innerhalb des Gesundheitssystems (Steuerung, Finanzierung, Leistungserbringung und Erschließung von Ressourcen) im Hinblick auf die Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung und die rationelle Nutzung der Krankenhausversorgung (möglichst bald).

2.B.2 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die nationalen Tuberkuloseprogramme mit den institutionellen Kapazitäten für die Ausarbeitung, Umsetzung, Analyse und Anpassung der Tuberkulosepolitik und für die Verwaltung und Zuweisung von Mitteln im Hinblick auf die Sicherung eines effektiven allgemeinen Zugangs zur Behandlung ausgestattet sind. Die Gesundheitsbehörden binden das Tuberkuloseprogramm bzw. das

11 In den Aktionsplänen werden Organigramme gebilligter Gesundheitssysteme und nationaler Tuberkuloseprogramme mit klar zugewiesenen Rollen und Verantwortlichkeiten (Exekutiverlasse und Verwaltungsanweisungen), Kompetenzhierarchien und operativen Plänen bis zur Ebene der

Leistungserbringer aufgestellt. Dabei werden die Gesundheitssysteme, die im Zeitraum 2011–2015 durchgeführten Finanzreformen, die sozialen Determinanten der Tuberkulose sowie ethische und menschenrechtliche Belange berücksichtigt. Ferner tragen die Pläne der Rolle Rechnung, die der primären Gesundheitsversorgung, der Gesundheitsversorgung in Haftanstalten, den Tuberkulosekliniken und Allgemeinkrankenhäusern sowie nichtstaatlichen Organisationen und privaten Trägern zukommt – mit dem letztendlichen Ziel der Verbesserung öffentlich-privater Partnerschaften.

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Netz der Leistungsanbieter in Initiativen zur Reformierung der Gesundheitssysteme ein (bis 2020).

Gesundheitsfinanzierung zugunsten der Tuberkulosebekämpfung und - versorgung

2.B.3 Das Regionalbüro und seine Partner nehmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine eingehende Überprüfung der Gesundheitsfinanzierung im Hinblick auf eine wirksamere Tuberkuloseprävention und -bekämpfung vor (bis Ende 2016).12 2.B.4 Das Regionalbüro gewährt den Mitgliedstaaten fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Nachhaltigkeitsplänen zur Erhöhung der inländischen Finanzierung sowie von Regelungen zur Übernahme gemeinsamer Verantwortung für die Tuberkulosebekämpfung und -versorgung in Ländern, die Gebermittel erhalten haben (sofort).

2.B.5 Das Regionalbüro unterstützt die Entwicklung von Rahmenkonzepten für die Bewertung der Leistungsfähigkeit nationaler Tuberkulosebekämpfungsprogramme, die auch eine Evaluation der Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit vorsehen (bis 2017).

Personelle Ressourcen

2.B.6 Die Mitgliedstaaten überarbeiten und verwirklichen Strategiepläne zum Aufbau der zur Anpassung und anschließenden Umsetzung des Aktionsplans Tuberkulose auf nationaler Ebene erforderlichen personellen Ressourcen (bis Ende 2017).13

2.B.7 In Zusammenarbeit mit der Europäischen Tuberkuloselabor-Initiative und der Global Laboratory Initiative unterstützt das Regionalbüro das Netzwerk supranationaler Referenzlabore für Tuberkulose beim Aufbau nachhaltiger personeller Kapazitäten (bis 2018).14

12 Bei der Analyse der derzeit für Interventionen zur Tuberkuloseprävention und -bekämpfung auf regionsweiter Ebene verfügbaren Ressourcen, einschließlich der Organisation des Mittelflusses, sollten folgende Aspekte untersucht werden: die Quellen der Fragmentierung; potenziell fehlgeleitete

Vergütungsanreize für Leistungserbringer in Verbindung mit verschiedenen Formen von

Tuberkuloseinterventionen; formale oder informelle Eigenleistungen (ruinöse Kosten), die den Zugang zur Versorgung beeinträchtigen, und andere finanzielle (z. B. Umfang des Versicherungsschutzes) und nichtfinanzielle Zugangsbarrieren; und die Rolle privater und öffentlicher Anbieter und die für sie jeweils geltenden finanziellen Anreize. Für Maßnahmen zur Reform der Gesundheitsfinanzierung, die mit den für die Leistungserbringung festgelegten Strategien vereinbar sind, werden Empfehlungen abgegeben.

13 Diese Pläne beinhalten Personalkonzepte sowie die Aspekte Finanzierung, Ausbildung,

Personalführung, Stellenbeschreibungen und Bewertung der Arbeitsbelastung, aber auch die Ermittlung des Personalbedarfs und die Regelung von Aufsicht und Überwachung sowie der leistungsbezogenen Bewertung und Vergütung des Personals (in Form von Geld- wie Sachleistungen) im Einklang mit den Plänen für die nationalen Gesundheitssysteme.

14 Dies erfolgt über regelmäßige Besuche in den Ländern zur Überwachung der Leistung der Labornetze und durch Bereitstellung fachlicher Unterstützung (etwa beim Austausch von Daten, Informationen und Proben) sowohl auf nationaler Ebene als auch im Rahmen ein- bis zweimonatiger Praktika in den jeweiligen supranationalen Referenzlaboren.

(14)

2.B.8 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Gesundheitsfachkräfte weiter eine betreute und kontinuierliche Ausbildung (auch zur Infektionsbekämpfung), eine verstärkte Einweisung in Methoden des e-learning sowie eine angemessene Schulung und Unterstützung in Bezug auf Fallerkennung und die Ausweitung der Behandlung von Patienten mit Tuberkulose, MDR-/XDR-Tb und Tuberkulose-HIV-Koinfektion erhalten (bis 2016).

2.B.9 Das Regionalbüro und seine Partner (wie die WHO-Kooperationszentren und die nationalen Tuberkuloseprogramme) unterstützen den Aufbau personeller Kapazitäten (laufende Maßnahme).15

2.B.10 In Abstimmung mit dem WHO-Kooperationszentrum für die Prävention und Bekämpfung von Tuberkulose im Strafvollzug in Baku (Aserbaidschan) ist das Regionalbüro den Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Tuberkulosebekämpfung in Haftanstalten behilflich, indem es die Ausbildungsaktivitäten des Kooperationszentrums unterstützt (sofort).

C. Regelungen für die fallbasierte Surveillance, Verbesserung der Dokumentation in amtlichen Registern, der Qualität und des sinnvollen Gebrauchs von Arzneimitteln sowie der Pharmakovigilanz

Surveillance und Datenverwaltung

2.C.1 Das Regionalbüro arbeitet gemeinsam mit dem WHO-Hauptbüro, seinen Partnern und den Mitgliedstaaten einen Mindestkatalog von Variablen zu den sozialen Determinanten aus, die für die routinemäßige Surveillance auf Ebene der Länder bestimmt sind (bis 2016).16

2.C.2 Das Regionalbüro gewährt fachliche Unterstützung für subregionale Seminare über Standards und Referenzwerte für die Surveillance und unterstützt auch die Ausarbeitung länderspezifischer Pläne für deren Anwendung auf nationaler Ebene (sofort).

2.C.3 Alle Mitgliedstaaten wenden die neuen Standards und Referenzwerte für das Surveillance-System für Tuberkulose an (sofort).

2.C.4 Die Mitgliedstaaten wenden die Falldefinitionen und den Berichtsrahmen für Tuberkulose entsprechend den Empfehlungen der WHO an, um die Kategorisierung von Tuberkulosefällen zu ermöglichen und dadurch eine angemessene Behandlung und kohortenspezifische Berichterstattung zu erleichtern (möglichst bald, spätestens jedoch 2016).

15 Der Aufbau personeller Kapazitäten erfolgt über i) regelmäßige Besuche in den Ländern zur

Überwachung der Leistung nationaler und subnationaler Gesundheitsbehörden und Anbieter der primären Gesundheitsversorgung, die im Bereich der Prävention, Bekämpfung und Behandlung von Tuberkulose tätig sind, und ii) die Bereitstellung fachlicher Unterstützung auf nationaler Ebene, etwa in Bezug auf das Programmmanagement, einen effizienten Mitteleinsatz, die operative Forschung und die Anwendung neuer Diagnose- und Programminstrumente.

16 Damit können vor- und nachgelagerte Risikofaktoren für Tuberkuloseerkrankungen und den Behandlungserfolg beobachtet werden.

(15)

2.C.5 Die Mitgliedstaaten fördern mit Unterstützung des Regionalbüros die Einrichtung von Systemen für die Verwaltung von Laborinformationen (bis 2017).

2.C.6 Die Mitgliedstaaten schaffen eine interoperable Verbindung zwischen verschiedenen Quellen von Daten, die für die Surveillance der Tuberkulose nützlich sind, darunter Systeme für demografische und andere bevölkerungsbezogene Daten, klinisches Management, Ortsbestimmung, Labore und die Arzneimittelverwaltung (bis 2020).

Ununterbrochene Versorgung mit hochwertigen Medikamenten und ihr sinnvoller Gebrauch

2.C.7 Das Regionalbüro unterstützt die Mitgliedstaaten und andere Partner mit Datenerhebungen für eine zuverlässige Abschätzung des Bedarfs an Arzneimitteln und diesbezüglicher Trends (sofort).

2.C.8 Das Regionalbüro, seine Partner und die Mitgliedstaaten sichern im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle die Nutzung qualitätsgesicherter (von der WHO präqualifizierter und nach strikten Regeln von der Aufsichtsbehörde freigegebener) Arzneimittel und fordern deren zügige Registrierung (bis 2017).

2.C.9 Das Regionalbüro und seine Partner führen (als Folgemaßnahme zur entsprechenden Analyse im Rahmen des Konsolidierten Aktionsplans) eine Analyse der Defizite bei den Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Arzneimittelbereich durch und fördern ihre Aktualisierung, Überarbeitung und Verbesserung (bis 2019).

2.C.10 Das Regionalbüro unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Verfahren für die Beschaffung von Medikamenten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualitätssicherung durch eine Stärkung der Regulierungsbehörden und namentlich auch auf der Diagnose und Behandlung pädiatrischer Tuberkulose (Arzneimittelformulierungen) sowie der Beschränkung der Verfügbarkeit neuer frei verkäuflicher (d. h. nicht verschreibungspflichtiger) Arzneimittel (bis 2017).

2.C.11 Das Regionalbüro und seine Partner binden die Länder in das Programm der WHO für eine gute Steuerung im Arzneimittelbereich („Good Governance for Medicines“) und in die Pharmakovigilanz ein (sofort).

2.C.12 Die Mitgliedstaaten setzen den Kapazitätsaufbau für die Planung und Beschaffung von Antituberkulotika und die Steuerung ihrer Bevorratung auf allen Ebenen des Gesundheitssystems entsprechend den Empfehlungen der WHO fort (sofort).

2.C.13 Das Regionalbüro gewährt den Mitgliedstaaten kontinuierlich Orientierungshilfe bei der Entwicklung ihrer Rechtsrahmen auf der nationalen und subnationalen Ebene für die Bereitstellung von in der Entwicklung befindlichen Arzneimitteln aus humanen Erwägungen (laufende Maßnahme).

Pharmakovigilanz und Bewältigung unerwünschter Ereignisse

2.C.14 Die Mitgliedstaaten richten einen Mechanismus ein bzw. bauen ihn aus, um routinemäßig Daten über unerwünschte Ereignisse in der Tuberkulosebehandlung von Patienten mit neuen und neuartigen Therapieschemata zu erheben (bis Ende 2016).

(16)

2.C.15 Das Regionalbüro richtet in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern und den Mitgliedstaaten ein hinreichend ausgestattetes Datenarchiv zu unerwünschten Arzneimittelereignissen ein (bis Ende 2016).

D. Atemschutzmaßnahmen, hierunter geregelte administrative, bauliche und

persönliche Schutzmaßnahmen in allen betroffenen Gesundheitseinrichtungen und in beengten räumlichen Verhältnissen

2.D.1 Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle Gesundheitseinrichtungen, in denen Tuberkulosepatienten oder -verdachtsfälle versorgt werden, solide Standardverfahren für den Infektionsschutz umsetzen, wozu auch individuelle Atemschutzmaßnahmen gehören (bis Ende 2016).

2.D.2 Die Regierungen von Hochprävalenzländern stellen sicher, dass in stark gefährdeten Einrichtungen und beengten räumlichen Verhältnissen umweltbezogene (bauliche) Präventivmaßnahmen getroffen werden (bis 2016).

E. Systeme innerhalb der Gesellschaft und Einbeziehung der Zivilgesellschaft

2.E.1 Die Mitgliedstaaten und WHO beziehen Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Zivilgesellschaft systematisch in die Überprüfung, Konzeption, Planung, Umsetzung und Überwachung der nationalen und regionalen Tuberkuloseprogramme sowie in die Bewertung der Leistungsqualität ein (sofort).

2.E.2 Um eine systematische Einbindung und Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der von Tuberkulose betroffenen Menschen zu ermöglichen, sind die Mitgliedstaaten den Organisationen der Zivilgesellschaft und den Vertretern der Bevölkerung im eigenen Land regelmäßig bei der Konzeption und Umsetzung wirksamer, an den Konzepten und Prioritäten der nationalen Tuberkuloseprogramme ausgerichteter Pläne behilflich und stimmen sich mit ihnen diesbezüglich ab. Dabei können Aktivitäten ausgelagert werden, wenn die Zivilgesellschaft und die kommunalen Organisationen über einen komparativen Vorteil verfügen, etwa bei der Fallermittlung und der sozialen Unterstützung (laufende Maßnahme).

2.E.3 Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den relevanten Bevölkerungsgruppen überprüfen die Hochprävalenzländer ihre Strategie für Überzeugungsarbeit, Kommunikation und soziale Mobilisierung und entwickeln ihre Pläne zur Stärkung der kommunalen Systeme mit dem Ziel, die Leistungserbringung im Gesundheitswesen besser bekannt und besser zugänglich zu machen. Dazu gehören auch der Kapazitätsaufbau bei Gemeindeorganisationen, Verstärkung der Infrastrukturen und Systemen, der Aufbau von Partnerschaften und die Entwicklung tragfähiger Finanzierungskonzepte. Diese Pläne sollten umgesetzt und vollständig finanziert werden (bis 2016).

2.E.4 In Anerkennung des besonderen Werts, des Beitrags und der Unterstützung, die Patientengruppen erbringen können, gewähren die Mitgliedstaaten, sofern möglich, Hilfe und Unterstützung bei der Schaffung, Weiterentwicklung und Einbeziehung solcher Gruppen (möglichst bald, spätestens jedoch 2020).

(17)

2.E.5 Die Mitgliedstaaten entwickeln unter Nutzung des Internets und anderer Medien (Fernsehen, Rundfunk, Presse, soziale Medien) weiterhin innovative Strategien für die Kommunikation mit betroffenen Bevölkerungsgruppen, führenden Vertretern des religiösen und gesellschaftlichen Lebens und der Zivilgesellschaft, um der Stigmatisierung im Zusammenhang mit Tuberkulose entgegenzuwirken (laufende Maßnahme).

2.E.6 Das Regionalbüro verstärkt die Einbeziehung nationaler und internationaler Partner und privater Anbieter und fördert die Zusammenarbeit zwischen ihnen mit dem Ziel, stärker für Tuberkulose zu sensibilisieren, für eine Mobilisierung von Ressourcen zu werben und über das Kooperationskomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose und Versorgung der betroffenen Patienten in der Europäischen Region einen Austausch vorbildlicher Verfahren bei der Prävention und Versorgung im Bereich der Tuberkulose und der MDR-/XDR-Tb anzustoßen (laufende Maßnahme).

F. Soziale Absicherung, Armutsminderung und Maßnahmen in Bezug auf andere Determinanten17 der Tuberkulose, wie Migration und Strafvollzug 2.F.1 Die Mitgliedstaaten messen das Auftreten durch Tuberkulose bedingter ruinöser Kosten für Patienten und ihre Haushalte auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien der WHO (bis 2019).

2.F.2 Die Mitgliedstaaten entwickeln einen tuberkulosespezifischen Mechanismus für Maßnahmen der sozialen Sicherung und statten ihn mit den entsprechenden Finanzmitteln aus (bis 2017).

2.F.3 In Zusammenarbeit mit seinen Partnern gewährt das Regionalbüro fachliche Hilfe beim Aufbau einer wirksamen sozialen Absicherung für Tuberkulosepatienten und ihre Familien (bis 2017).

2.F.4 Die Mitgliedstaaten werden für wirksame Verfahren zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und ethischen Prinzipien im Rahmen der sozialen Schutzmaßnahmen sorgen u. a. durch Kapazitätsaufbau, juristische Unterstützung und Rechenschaftsverfahren (laufende Maßnahme).

2.F.5 Das Regionalbüro und seine Partner erkunden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines interinstitutionellen und bereichsübergreifenden Ansatzes einen juristischen Mechanismus für eine grenzüberschreitende Bekämpfung der Tuberkulose und Versorgung der betroffenen Patienten (bis 2017). (Siehe auch 1.C.9.)

2.f.5 Die Mitgliedstaaten gewähren in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Versorgung von Tuberkulosepatienten in Migrantengruppen, um das Bewusstsein für Tuberkulose zu schärfen und die Kenntnis örtlicher Gesundheitsdienste zu verbessern, damit

17 Soziale Determinanten sind definiert als die Rahmenbedingungen, in denen Kinder zur Welt kommen, aufwachsen, leben, arbeiten und altern, sowie die gesammelten Kräfte und Systeme, die das tägliche Umfeld prägen. Zu den Kräften und Systemen gehören Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssystem, Entwicklungsagenden, soziale Normen und Konezpte sowie das politische System.

(18)

Symptomträger sich im Aufnahmeland angemessen behandeln lassen (laufende Maßnahme).

3. Intensivierung von Forschung und Innovation

A. Erforschung, Entwicklung und zügige Einführung neuer Instrumente, Interventionen und Strategien

3.A.1 Das Regionalbüro koordiniert in enger Abstimmung mit dem WHO-Hauptbüro die Entwicklung und Einrichtung einer Europäischen Initiative zur Tuberkuloseforschung (bis 2017), bei der das Regionalbüro und seine wichtigsten Partner gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten:

den Bedarf, die Kapazitäten und die Defizite (finanzielle Unterstützung für Grundlagenforschung, operative Forschung, sprachliche/übersetzungsbezogene Unterstützung usw.) zu ermitteln;

Forschungspläne auf Ebene der Region und auf nationaler Ebene zu entwickeln;

eine Plattform für den Austausch neuer Forschungs- und Untersuchungsergebnisse (z. B. Chancengleichheit, Indikatoren, Unterlassungskosten) und die Schaffung von Forschungsnetzen zu entwickeln;

die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Forschungsinstituten zu erfassen und neue Kooperationsbereiche herauszuarbeiten;

Geberorganisationen zur Kontaktaufnahme mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu motivieren, um gemeinsame Überzeugungsarbeit für Forschung zu betreiben;

eine Evidenzbasis für die Politik und Praxis im Bereich der Prävention und Bekämpfung der Tuberkulose und der Versorgung von Tuberkulosepatienten zu schaffen.

3.A.2 Die Mitgliedstaaten benennen ihre wichtigsten Partner, etwa nichtstaatliche Organisationen und Institutionen, für die Ausführung der jeweiligen Forschungspläne auf der Grundlage einer fundierten Methodik und ethischer Grundsätze (bis 2017).

3.A.3 Das Regionalbüro fördert und sichert gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten und den Partnern in der Europäischen Region die Finanzierung der nationalen Forschungsschwerpunkte und -pläne (laufende Maßnahme).

3.A.4 Das Regionalbüro ist den Mitgliedstaaten dabei behilflich, geeignete Mechanismen für Forschungsethik zu bewerten und dafür zu sorgen, dass sie in den wichtigsten Institutionen und Partnerorganisationen, die die nationalen Forschungspläne ausführen, vorhanden sind (laufende Maßnahme).

3.A.5 Das Regionalbüro fördert gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Erforschung und Entwicklung neuer Instrumente, einschließlich Tuberkulosetherapien, und ist den Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Initiative zur Tuberkuloseforschung dabei behilflich, fortlaufend fundierte klinische Prüfungen durchzuführen und über Fortschritte Bericht zu erstatten (laufende Maßnahme).

3.A.6 Das Regionalbüro und seine Partner setzen sich für eine kontinuierliche Beteiligung von Forschungseinrichtungen in der Europäischen Region an der

(19)

Entwicklung neuer Diagnoseverfahren, Medikamente und anderer Behandlungskonzepte und Impfstoffe sowie an der Erforschung grundlegender Resistenzmechanismen usw. ein (laufende Maßnahme).

3.A.7 Das Regionalbüro und seine Partner setzen sich für die Mobilisierung von Mitteln aus der Europäischen Region (etwa der Europäischen Union) und von nationalen Mitteln unter Einsatz von Planungs- und Haushaltsinstrumenten mit dem Ziel der Entwicklung neuer Technologien ein (laufende Maßnahme).

B. Forschung zur Optimierung von Umsetzung und Wirkung und zur Förderung von Innovation

3.B.1 Das Regionalbüro gewährt den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe und fachliche Unterstützung bei der Bestimmung der Schwerpunkte der operativen Forschung innerhalb der nationalen Forschungsplattformen und steuert die entsprechenden sozialwissenschaftlichen Untersuchungen über die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, über die Einhaltung von Behandlungen sowie über Stigmatisierung und Diskriminierung bei, die in Konzeption und Praxis Eingang finden (laufende Maßnahme).

3.B.2 Die Mitgliedstaaten arbeiten einen Plan für die operative Forschung (sowohl quantitativer als auch qualitativer Art) aus, der nach Schwerpunktbereichen und wichtigsten Partnern gegliedert (und mit anderen bestehenden Forschungsplänen abgestimmt) und der nationalen und internationalen Geldgebern, wie etwa dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, zur Prüfung vorgelegt wird. Die nach diesen Plänen geleisteten Forschungsarbeiten sollten als Grundlage für die Verbesserung des Programmvollzugs dienen (bis 2016).

3.B.3 Das Regionalbüro wird gemeinsam mit zentralen Partnern die Mitgliedstaaten darin unterstützen, Kapazitäten für Forschung und Lehre aufzubauen und Forschungsergebnisse in die Praxis zu übertragen (ongoing activity).

3.B.4 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Ergebnisse der operativen Forschung und anderer Untersuchungen kontinuierlich in die Ausarbeitung von Konzepten zur Tuberkulosebekämpfung einfließen (laufende Maßnahme).

3.B.5 In Zusammenarbeit mit seinen Partnern dokumentiert das Regionalbüro fortlaufend vorbildliche Verfahren bei der Umsetzung von Versorgungs- und Patientenunterstützungsmodellen (ambulante, stationäre, häusliche oder gemeindenahe Versorgungsmodelle, Finanzierung/Vermeidung ruinöser Kosten, Prävention usw.) in verschiedenen Umfeldern und gibt diese Verfahren an die Mitgliedstaaten weiter (laufende Maßnahme).

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