CHRONIQUES ET COMPTES RENDU S
PAYS DE LANGUE ALLEMANDE
Miszellen aus der Arbei t des Mittellateinischen Wörterbuche s
Vorbemerkung : Seiner Konzeption nach ist das Mittellateinisch e Wörterbuch auf eine möglichst knappgefaBte Darbietung des Stoffe s eingestellt, und so verbietet es sich oft, schwierige Lemmata ode r Belegstellen mit ihrer Problematik ausführlich zu erörtern . Die s werden in gewissen Fällen die Miszellen, die in zwangloser Folg e in dem Archivum Latinitatis Medii Aevi publiziert werden sollen , nachholen . Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei lateinische n Zitaten aus dem Einzugsbereich des Mittellateinischen Wörterbuche s Autoren und Werktitel nach dem Quellenverzeichnis abgekürzt un d die dort angeführten Editionen benutzt werden .
Otto PRIN Z ARE
Das MLW verweist (I 917,24) von are auf re. Für Musikhistorike r mag das genügen ; den sonstigen Benutzern wird eine nähere Erklärung nicht unerwünscht sein . Sie ist sogar notwendig, um einige, wenn
auch leicht antiquierte, Mißverständnisse zu beseitigen .
Es geht um eine Stelle aus dem carmen satiricunz des Erfurter Domherren Nikolaus von Bibra (entstanden etwa 1281-83) 1. Dieses
1 . Carmen satiricum . Eine Quelle desXIII . Jahrhunderts . Neu herausgegeben und erläutert von Theobald Elsa= (Erfurter Denkmäler = Geschichtsquellen der Provinz Sachsen I) 187o . Dazu Aloys SCHMIDT, Untersuchungen liber das Carmen satiricum occulti Erfordensis, Sachsen und Anhalt 2, 1926, S . 76-158 . Nach SCHMIDThandelt es sich um Einzelgedichte verschiedener Verfasser, die
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Gedicht, eine nützliche Quelle für die Kulturgeschichte der deutsche n Stadt am Ausgang des 13 . Jahrhunderts, enthält nach scharfer Polemik auch ein Loblied auf Erfurt . Zuallererst werden dabei di e Kanoniker der Stadt gerühmt . Von ihnen heißt es in Vers 1492 :
Quidam cantare norunt per gama ut are .
Zu are glaubte Theobald FISCHER, der zweite Herausgeber, eine Erläuterung liefern zu müssen . Er beruft sich auf Du CANGE, w o
are (allerdings aus Marseille, nicht aus Mitteldeutschland) als ' pré-sentement', `sofort' belegt ist . Demnach besage der Vers, daß die Kanoniker sowohl nach Noten (gama= ' Tonleiter ') als auch au s dem Stegreif (are = ' sofort ') zu singen verstünden . Möglicherweise sei aber auch an eine Gegenüberstellung von weltlichem Gesang und Kirchengesang (are= ' Altar') zu denken . Dieser Alternative hat A . RIENÄCKER, der das Gedicht übersetzte2 , sogar den Vorzug gegeben . Bei ihm heißt es : ,, Manche die singen so klar auf dem Feldplan und vor dem Altar " .
Die Lösung des are-,,Rätsels " ist beinahe simpel, sobald man sich von der Voraussetzung löst, es müsse sich hier um ein Wort handeln . So ist es nämlich nicht . Vielmehr ist nur die Tonstufen-bezeichnungremit dem vorangehendenain derselben Weise graphisch verbunden worden, wie es bei a und ähnlichen Präpositionen of t genug zu geschehen pflegt . Nur ist a gar keine Präposition. Und eben -sowenig hat ut etwas mit einem Vergleich zu tun .
Gemeint sind hier die beiden ersten Töne der G-Tonleiter, bezeichne t durch Gamma und A sowie zusätzlich (nach dem System der Solmi-sation a ) durch ut und re . Bei Guido von Arezzo 4 finden wir das Ganze so dargestellt :
ut re
mi fa .ut sol .re
la .mi fa sol .u t P A B C D E F G
Nikolaus von Bibra hat sich aus den zwei ersten Paaren diese r Reihe für seinen leoninischen Hexameter einen originellen Rei m auf cantare zurechtgemacht . Gam(m)a ut, A re bedeutet (pars pro sind zu finden bei H . PATZE, Bibliographie zur thüringischen Geschichte, 1965 , unter Nr . 5360ß und 7090.
2. Jahrbücher der kgl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, Heft 7, 1873, S . 1-xo2 . Unsere Stelle : S. 62, Vers 1475 .
3. Vgl.Dom AnselmHUGHES, Early medieval music up to 1300 (New Oxfor d
History of music II), x954, S . 290-293 . 4. Guano AzET . reg. rhythm . 13 .
toto) nichts weiter als die Tonleiter, auf deren Gesang sich die Herre n verstehen .
CALVATUM
Die Begründung eines weiteren Verweises (MLW II 92,43 vo n
calvatum auf galvaia) kann, da keine Irrtümer zu berichtigen sind , kurz ausfallen . Das Wort steht in einer Notiz der Freisinger Annale n zum Jahre 1278 : hoc anno venditumest calvatum Frisingensis mensure
pro IX denariis Monacensibusb . Der Herausgeber (G . WAlTZ)bemerkt dazu : quid sit, nescio . Zwei Belege aus dem Urbarium superioris Baiuwariae (um 1280) weisen auf die richtige Spur : REGISTR .Baiuv . A p . 178,17 de advocatia avene Geroltspach XVIII modii Frisingensis mensure et tritici XII calvei, ferner ebenda p . 271,16 iudici dantur brazii IV galvei Monacensis mensure . Hinzu tritt eine Urkunde des Klosters Neustift bei Freising aus dem gleichen Jahre mit dem Ver -merk : ut ipsi . . .
VI
galvagos siliginis . . . recipiantB .Vom Sachlichen her besteht demnach kein Zweifel . Es ist in allen diesen Fällen ein Trockenmaß (vornehmlich für Getreide) gemeint , das aus den Mundarten Tirols und Bayerns als Galfe (fern .) und Galbai, Galbai u .ä . (neutr .) bekannt ist 7 . Im MLW wird es, de m Lautstand unserer Belege entsprechend 8 , als galvaia angesetzt .
Im Bayerischen ist das Wort Neutrum. Es fehlen auch nicht Beleg e mit c- im Anlaut ° . Damit ist die Brücke von galvaia zu calvatum
geschlagen . Nur das -t- wäre noch zu erklären . Es ist wohl nur ver-schrieben oder verlesen aus -i- (calvaium) . Freilich nähert sich
calvatum auf merkwürdige Weise dem Ausgangspunkt des Wortes ,
5. ANNAL . Frising . a . 1278 .
6. Die Traditionen, Urkunden und Urbare des Klosters Neustift bei Freising, bearbeitet von Hermann-JosephBusLEY (Quellen und Erörterungen zur Bayeri-schen Geschichte, Neue Folge XIX), 1961, Nr . 59, p . 1 33, 1 5 .
7. Josef SCHATZ, Wörterbuch der Tiroler Mundarten I, 1955, S .V . gaffe ; J . Andreas SCHnELLER, Bayerisches Wörterbuch I, Neudruck 196x, S . 894 .
8. CHART . Tirol. 672 p . 127,43 (a.1215118) VIIIgalvaias frumenti et siliginis . CHART Neocell . (Brixin.) 77 p . 119,23 sq . (Fontes rerum Austriacarum II , 77, 1 9 6 5) sex galvaias frumenti et sex galvaias sigili. CHART.Carinth . IV, 2919, 2 unum galvay papaveris.
9. Die Belege im Zettelkatalog des Bayerischen Wörterbuchs, die mir dan k freundlicher Hilfe von Frau Dr . G .RONDEund Herrn G . SCHLACHTLzugänglich waren, zeigen fast ausschließlich die Form galvai, galvay, galva u .a . ; calva i hat Nr. 18a der Urkunden des Heiliggeistspitals in Manchen, bearbeitet von Hubert VOGEL (Quellen und Erörterungen zur Bayerischen Geschichte, Neu e Folge XVI 1), 196o .
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das ja auf calvus, calva zurückgeht10 . Doch das ist gewiß ein Zufall .
Denn etymologische Reflexionen oder gar Kenntnisse darf man vo n dem Annalisten wohl doch nicht erwarten .
CASANIU M
Da von dem Lemma nur der Ablativ belegt ist, könnte es sic h auch um ein Masculinum handeln . Das Wort steht in BOTAN . San-gall. 13,6, einer Rezeptsammlung, die in einer Sankt Galler Handschrift des neunten Jahrhunderts überliefert ist . Es wirdaddemonioexpellendo
folgendes empfohlen : herba gincianalunadiscriscente, cum erit signum tauris vel scurpioni, mittis gutta manate, visco, qui in casanio crescit , teris semel, sic dabis ei bibere, pnobatum est.
Bei casanio denkt man unwillkürlich zuerst an die Kastanie, au f der die Mistel, wie auf verschiedenen Laubhölzern, ja auch anzu-treffen ist11 .Für eine solche Deutung gibt es jedoch keinerlei
Anhalts-punkt12 . Alles deutet vielmehr darauf hin, daß mit der Wirtspflanz e der Mistel die Eiche gemeint ist .
Sprachlich fügt sich casanium ein in den Bereich von franz . chêne . Wie dieses Wort etymologisch zurückgeht auf ein gallisches, al s Appellativum spät und spärlich belegtes cassanus13, so beruht das
gleichbedeutende altfranz . chassan auf einem bereits im Galloro-manischen vorauszusetzenden cassanium14 . Davon unterscheidet sic h
unser Lemma allein durch sein einfaches -s- . Schon dies würde eine r Identifikation mitcassaniumnicht ernstlich im Wege stehen . Tatsäch-lich läßt sich feststellen, daB der Schreiber bei -s- und -ss- unsiche r ist 15 .
Überdies ist nun neben den Misteln auf der Ulme 10 und dem
lo . Zur Etymologie vgl . MEYER-Lüzxz, REW und WARTBURG, FEW s.v . , P. SELLA, Glossario latino italiano (Stati della chiesa, Veneto, Abruzzi), 1944, belegt erstmals zum Jahre 1122 calveam frumenti .
T 1 . G. HEGT, Illustrierte Flora von Mitteleuropa III, o . J ., S . 147 .
12. Vgl. die castanea-Artikel im ThLL und MLW . Man müßte den Ausfall von -t- konjizieren, wozu nicht die geringste Notwendigkeit besteht.
13. WARTBURG, FEWII 1, S . 45g ; Glossarium mediae latinitatis Cataloniae,
Fan. 4, 1965, S. 424 . 14. FEW II r S . 461 .
15. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien notiert : BOTAN . Sangall. 1, 1 herba cumtussa : 1,44 contusa ; 3,10 herba tussa : 6,2 . 7,1 .2 . 11,3 (usw .) tusa ; 28,1 .2 .3 .6 herba gresion : 28,4 .5 gression .
I
247 Birnbaum 17 die Eichenmistel (schon seit der Antike) ausgiebig bezeugt 18 . Dem Verfasser des Rezepts, der inmitten einer lange n Tradition der Dämonenabwehr steht, verdanken wir also ein direktes Zeugnis für den Gebrauch eines galloromanischen Wortes .
CASATU S
Im casatus-Artikel seines Lexicon, minus bringt J . F . NIERMEYER (beim subst . fem ., neutr.) an erster Stelle die Bedeutung , maisnie , Hausgesinde `, belegt einzig und allein durch die Stelle CAPIT . reg . Franc . 21 p . 52,11 . Wir werden ihm hierin nicht folgen . Zur Begründung unserer abweichenden Meinung geben wir zunächs t eine Gegenüberstellung der in den beiden Wörterbüchern miteinande r korrespondierenden Bedeutungsgruppen .
NIERMEYER MLW
SUBST . MASC . SUBST . MASC . (ET NEUTR . ifl )
serf muni d'une tenure — a serf II A la servus collocatus, coloniae who has a holding possessor, colonus — angesiedelter (, behauster ') Knecht, Hufenbe -sitzer, Hintersasse
vassalmuni d'un fief, feudataire II A 2 vassallus —Lehnsmann —vassal who holds a fief,
feuda-tory
casati villae : les possesseurs d e
biens-fonds dans un terroir de (im Bereichdes MLW village — local landed proprie- nicht belegt) tors
17. HILDEG . caus . p . 176,17 circa viscum piri (181,3 tolle birboumes mislel) . phys . r,194 viscum piri (3,2p . I218A birbaumes m istel) .
18. Vgl. dazu den viscum-Artikel bei FORCELLINI . Das MLW-Material belegt den viscus quercinus bei MATTH . PLATEAR. gloss . p . 382F, ROGER. SALERN . chirurg . 3,32 adn., TRACT . de aegr. cur .p . 218,8,TRACT . de chirurg . 240 . Auch bei RECEPT . Sangall . II 8 wird man also, entgegen der Edition, die zwische n die beiden Wörter ein Komma setzt, viscu ruborio (= roboreo) lesen dürfen. lg . Neutrum bezieht sich auf die unter II A rb angeführten Belege . Hier ist das Masculinum zwar wahrscheinlich wegen -os in der langobardische n Rezension (CAPIT . reg . Franc . 20,14) und der Lesarten -os und -i bei CAPIT . reg . Franc. 21, bei -is und -um aber natürlich nicht gesichert . Jedenfalls sin d wir gezwungen, dieselbe Bedeutung, da wir die Genera trennen, an zwei Stelle n anzusetzen. Vermutlich sind die gegenüber dem Femininum offensichtlic h sekundären Belege des Masc. und Neutr . beeinflußt vonmanus .
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3 4
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(zu fern./neutr . 4 : CAPIT . reg. Franc. 20,13 .
zu fem ./neutr . z ; anders interpre -tiert :CAPIT .reg . Franc . zzp . 52,11 )
SUBST . FEM . ET NEUTR .
z le groupe humain vivant dans l a communauté familiale, la maisnie — the demesne household : CAPIT. reg . Franc . 21 p . 52,1 1 2 un ménage de serfs— a family
of serf s
enclos qui entoure une demeure paysanne — farm-yard
unité d'exploitation rurale, manse --- rural homestead , manse
II A z b colonia, mansus — Ho f eines Hintersassen, Bauernstelle : CAPIT .reg . Franc . 20,13 .2Xp . 52,1 1
(= CONC . Karol . r8 20 )
SUBST . FEM .
(anders interpretiert : zu II A 1 b )
II B 2 coloni familia, gens — Familie, Geschlecht eines Hinter-sassen .
IIB r aarea (coaedificata), curtile — (bebautes) Grundstück, Hofstatt II B z b colonia, mansus — Ho f (eines Hintersassen), Bauernstell e une mesure de terre — a measure (im Bereich des MLW of land
nicht belegt)
Sieht man ab von den bekannten Unterschieden in der Material-grundlage und in den Dispositionsgrundsatzen, so ist weitgehende Übereinstimmung festzustellen, ausgenommen lediglich die hier z u erörternde Kapitularienstelle : et biduaitas (ieiunias) omnesfaciant, tam episcapi, monachi et monachae atque canonici atque eorum infr a casatum homiiies .
Wenn NIERMEYER hier casatum als , la maisnie ` auffaßt, spreng t er damit den Rahmen der üblichen Wortbedeutung . Allen Bedeutungs-varianten von casatusist ja gemeinsam, daß sie sich auf , behaust e (mit Haus und Hof ausgestattete) Personen (Hörige oder Vasallen ) beziehen . La maisnie aber ist das Gegenteil davon : Es sind die am Hof des Grundherren lebenden, (noch) nicht mit Haus und Ho f ausgestatteten, , unbehausten' Knechte 2i .
Natürlich kann auch ein Wort, das fast als terminus technicus verwendet wird, gelegentlich einen anderen Sinn erhalten . Eine einzig e Stelle dieser Art aber erweckt Mißtrauen, und das umso mehr, wen n
so . im 117LW wird die (neuere) Concilien-Ausgabe zitiert . zz . Dazu vgl. NZERMEYERS Artikel masenata .
249 unmittelbar daneben mehrfach die normale Bedeutung erscheint . Und gerade das ist bei CAPIT . reg. Franc . 21 der Fall .
Dieses sogenannte Capitulare episcoporum (entstanden wohl im Winter 792 /93 22 ) verpflichtet, angesichts einer Hungersnot, di e geistlichen und weltlichen Großen zu besonderen Leistungen, di e zur Linderung von Unglück und Not beitragen sollen . Und zwar sollen Bischöfe, Mönche und Nonnen, ihrem Stand entsprechend , Psalmen singen, außerdem aber auch, je nach Vermögen, Almosen spenden . Ähnliches wird von den Laien erwartet : comitesverofortiore s libram unam de argento auf valentem, mediocres mediam libram , • vassus dominicus de casatis ducentis medianslibram, de casatis centum solidos quinque, de casatis quinquaginta auf triginta unciam unam .
Mit den casatis, nach deren Anzahl die Lehnsleute eingestuf t
werden, ist offensichtlich dasselbe gemeint wie in CAPIT. reg . Franc . 20,13 (de casatis quinquaginta solidum unum), nämlich Bauernstellen (Hufen) 23 . Zudem heißt es ja auch anschließend im Capitulare episco-porum : et faciant biduanas atque eorum homines in eorum casatis , vel qui hoc facere possunt .
Diese für die Laien geltende Bestimmung entspricht nun fast aufs Wort dem, was vorher von den Geistlichen verlangt worde n ist .
Geistliche Laie n
et biduanasomnesfaciant . . . et faciant biduanas
atque eorum atque eorum
infracasatum hommes, hommesin eorum casatis , velquipotentes sunt velquihoc facere possunt
Angesichts dieser Parallelität, die auch sonst zwischen den beide n Teilen des Kapitulars besteht, ist kaum noch zu bezweifeln, daß hier jeweils dasselbe gemeint ist, nur im Ausdruck leicht variiert . Man darf wohl annehmen, daß die erste, schon für die Zeitgenosse n nicht ohne weiteres verständliche Formulierung 24 beim zweiten Mal präzisiert werden sollte . Und so meint infra casatum dasselbe wie
in casatis : die Hintersassen auf ihrer `Bauernstelle ' .
München Wolfgang HESSLE R
22. Vgl . die chronologische Übersicht bei R . BUCHNER, Die Rechtsquellen (Beiheft zu WATTENBACH-LEVISON, Deutschlands Geschichtsquellen im
Mittel-alter), 1 953, S. 78 (nach F. L. GANsH0r) .
23. Ebenso NIERMEYER in seinem Artikel (= subst. fem ./neutr. 4) . 24. Das zeigen die Varianten der Handschriften : casatos E2, casati V und BI .