• Aucun résultat trouvé

politischen Einheit zusammengefaßt sind, ist ein Terminus der . 9

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Partager "politischen Einheit zusammengefaßt sind, ist ein Terminus der . 9"

Copied!
3
0
0

Texte intégral

(1)

25 1

Wolfgang MAGER, Zur Entstehung des modernen Staatsbegriffs . Aka-demie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz . Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse, Jahrgang 1968 , Nr . 9 . 1o6 S ., DM 16,6o .

Der Begriff ,, Staat " (stato, state, état usw.), in dem Staatsgewalt , Volk und Gebiet zu einer höchsten, mit Souveränität ausgestattete n politischen Einheit zusammengefaßt sind, ist ein Terminus der

(2)

252

Neuzeit . Das gilt gleichermaßen für Wort und Begriff . Die Staats-gebilde der Antike und des Mittelalters waren ihrem Wesen nac h von anderer Art, und sie sind zu ihrer Zeit anders bezeichnet worden . Im Lateinischen waren res publica, regnum, imperium, civitas di e gebräuchlichsten Termini . Status taucht innerhalb dieses Wortfelde s zwar schon bei Cicero auf, erhält aber erst bei Tertullian und bei Orosius einen Inhalt, der dem Begriff Staat (im weiteren, noch nicht im modernen Sinn) einigermaßen entspricht .

Der spätantike Wortgebrauch ist seit Svennungs Orosius-Unter-suchungen bekannt (vgl . Goelzers Anzeige in ALMA, Band 2) un d unlängst im Rahmen der lateinischen Staatsterminologie erneu t behandelt worden (W . SUERBAUM, Vom antiken zum

frithmittel-alterlichen Staatsbegriff, Münster 1961) . Mit der weiteren Entwicklun g his in die frühe Neuzeit befaßt sich die vorliegende Abhandlung . In ihr werden Wort und Begriffsgeschichte, weil untrennbar mit -einander verflochten, wechselseitig untersucht und gefördert .

Zur Debatte steht eingangs Ulpians Definition : publicum ius est , quod ad statum rei Romanae spectat . Mager zeigt, entgegen E . H . Kan-torowicz, daß hier nichts anderes gemeint ist als der gute Zustand , die Wohlfahrt des Gemeinwesens . Glossatoren und Kommentatore n haben die Stelle lange Zeit hindurch genauso verstanden . Von ih r aus führt kein Weg zum modernen Staatsbegriff . Seine Ursprüng e in der Wortgeschichte vonstatussind anderswo zu suchen . Es handelt sich um zwei Ausgangspunkte . Der eine, von den italienischen Kom-munen des Mittelalters herzuleiten, wird von Mager als die „ repu-blikanische Wurzel " bezeichnet . Sie beruht auf der Gleichsetzun g von status mit species politiae (Verfassungsform, Herrschaftsweise) . Zu dieser ersten tritt die zweite „ monarchische Wurzel ", erwachse n in den Monarchien Westeuropas : in England, Frankreich und auf der iberischen Halbinsel steht am Anfang der status regalisim Sinn e von öffentlicher Stellung, Macht und Einfluß des Herrschers . Dies e Bedeutung, alsbald vielfältig differenziert, löst sich am Ende gan z von der Person des Monarchen . Die zwei Bedeutungsstränge, de r monarchische und der republikanische, entwickeln unabhängi g voneinander gleichartige Inhalte (wie Herrschaftsbehauptung, Obrig-keit, Machtmittel) und weiten sich schließlich beide aus auf di e Gesamtheit der Beherrschten und des beherrschten Gebiets . S o erwächst aus beiden im 16 . Jahrhundert der moderne Begriff „ Staat " . Nach diesem Überblick nun einige Einzelheiten : Die republika-nische Wurzel, bisher einseitig hervorgehoben, wird in Kapitel II I nur kurz abgehandelt, auch deshalb, weil sie bereits Gegenstan d der Machiavelli-Forschung gewesen ist . Ergänzend befaßt sich Mager

(3)

253 mit dem Sprachgebrauch des Thomas von Aquino und seines Fort-setzers Petrus de Alvernia (im Kommentar zur Politik des Aristoteles) , sodann mit der Chronik des Florentiners Giovanni Villani . Schon be i ihm, vor der Mitte des 14 . Jahrhunderts, finden sich die meisten de r neuen politischen status-Bedeutungen, wie sie später bei Machiavell i und Guicciardini geläufig sind . Eine gründliche Interpretation der Belegstellen läßt allerdings erkennen, wie schwankend der Sprach

-gebrauch der Autoren nicht selten ist .

In Kapitel IV wird die monarchische Wurzel herausgearbeitet , zunächst anhand juristischer, theologischer und philosophische r Schriften (Thomas, Wiclif, Gerson) . Eingeschoben ist (S . 433 ff. ) ein Exkurs über dignitas . Danach kommen historisch-politische Quellen (Briefe, Instruktionen, Verträge) an die Reihe . Es wird (a) die Loslösung des statusregalisvon der Person des Fürsten dargestellt , sodann die Verwendung des Ausdrucks im Sinne von (b) Hof, Hofstaat , Einnahmen zum Unterhalt von Hof und Hofstaat, (c) Herr-schergewalt, Machtmittel, Macht sowie (d) haspitium und servitium . Hinzu tritt ein weiterer Abschnitt (e) über die im 16 . Jahrhundert aufkommenden Bezeichnungen Staatssachen, Staatssekretär un d Staatsrat .

Kapitel V behandelt die Ausweitung von status auf Volk und Staatsgebiet, die am Ende sowohl des monarchischen wie des republi-kanischen Bedeutungsstranges steht . Sie erscheint (bezüglich de s statusregalis) zunächst bei den politischen Theoretikern des 14 . hunderts und wird von der politischen Praxis des folgenden

Jahr-hunderts übernommen . Ähnliches geschieht bei der republikanischen Wurzel, freilich nicht ohne zahlreiche semantische Zwischenstufe n und Mehrdeutigkeiten .

Die subtile Erfassung vieler Nuancierungen und Übergänge i m Wortgebrauch dürfte überhaupt für die ALMA-Leser der wesentlichst e Ertrag der vorliegenden Abhandlung sein . Wieder einmal wird deut-lich, welcher Umsicht und Akribie es bedarf, wenn ein noch unfertige r politischer Terminus auf seinen verschiedenen Entwicklungsstufe n fixiert werden soll . Auch bei status bleibt in dieser Hinsicht noc h einiges zu tun . Die oft beklagte Lücke unserer Kenntnis ist zwa r jetzt kleiner geworden . Für das frühere Mittelalter aber ist sie, nich t zuletzt lexikographisch, immer noch zu schließen . Wer sich dieser Aufgabe zuwendet, wird die Orientierungspunkte, die uns Mage r gegeben hat, im Auge behalten müssen .

Références

Documents relatifs

März 2013 Frage: Sollte Beratung über Familienplanung nach einem Schwangerschaftsabbruch bei Frauen in Ländern mit niedrigem Einkommen bereitgestellt werden?1 Settings: Länder

Ermittlung der Nachlaufstrukturen und Oberflächenkräfte bei der Umströmung eines undulierten stumpfen Körpers mittels direkter numerischer Simulation am Beispiel der

Es wird untersucht, ob der Einsatz der Faktorenmethode zur Ermittlung der Widerristhohe bei Schweinen vor- wiegend aus LiingenmajJen der Extre- mitiitenknochen nicht

auch dort vergiftete Bienen eine Entfernung von 750 Metern in einem Tanz- tempo anzeigen, das dem unvergifteter Bienen für ca.. 500 Meter

lingsangriff zum Abklingen bringen kann (Kloft, 1955), so führt eine solche Reaktion der Buche auf Befall durch Cryptococcus fagi nur bei geringflächigem Besatz

Sollte sich im Rahmen weiterer Versuche ergeben, daB dieses Pheromon auch bei anderen Brutpflegeverhalten eine Rolle spielt, so handelt es sich hier um

Wir sagen also, der Zucker in der Gäh- rungsflüssigkeit bilde für die Hefezelle einen Reiz, in Folge dessen Attraction und Aufnahme von Zucker in die Zelle statt- findet :

Die Validität des FIQ wurde auf verschiedene Arten geprüft: anhand der Content Validität, der Construct/Cross Sectional Validität und der Construct/Discriminant